Welcher Anleger wünscht sich das nicht: "Fünf-Sterne-Aktie mit 20,46 % Dividende" wirbt etwa der Börsenbrief Gelfarths Dividenden-Letter. Der Börsenbrief Neuronales System-Trading wirbt mit "So werden Sie in fünf Minuten zum Börsenmillionär". Was dieser Tage wieder vermehrt im Briefkasten und E-Mail-Postfach landet und Anleger auf zahllosen Finanzseiten im Internet als Anzeige anblinkt, ist häufig reißerisch und mitunter substanzlos. Die versprochenen Anlagetipps lassen den Leser schnell ins Träumen geraten: "3666,67 Euro im Monat mit dem vollautomatisierten Aktien-Gewinn-Programm – damit können Sie aufhören zu arbeiten" heißt es etwa in "Morrien's Schlussgong" oder "Möchten Sie 2000 Euro in 250.303 Euro verwandeln?" fragt eine Mail des Börsenverlags GeVestor. Einfach den Newsletter durch Eintragung der E-Mail-Adresse abonnieren – und los geht’s Richtung Reichtum, so die Botschaft.
Aber die Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt nachdrücklich vor Empfehlungen in Börsenbriefen, durch ungebetene Anrufer oder Spams. 2012 hatte das Amt 250 Untersuchungen wegen Marktmanipulation eingeleitet, so viele wie nie zuvor. Oftmals ging es dabei um den Verdacht manipulierter Aktienkurse durch entsprechende Empfehlungen der vermeintlichen Börseninsider.
Die Aufsichtsbehörde Bafin erhält regelmäßig Hinweise von den Handelsüberwachungsstellen der Börsen über auffällige Kursbewegungen, aber auch Beschwerden von Privatanlegern und Polizeidienststellen über fragwürdige Börsenbriefe und dubiose Investmentwerbung. Nur wenn sich Verdachtsmomente zu einer möglichen Kursmanipulation ergeben, geht die Behörde den Hinweisen nach. So passiert es, dass die Bafin auch gezielt vor Kauftipps zu einzelnen Aktien warnt. Zuletzt veröffentlichte die Behörde Warnungen zu Kaufempfehlungen bezüglich der Aktien Lambda TD Software, World Moto Inc. und Blueweb Mobile Media, die allesamt mittels unerbetener Anrufe, Spam-Mail, Fax oder Börsenbriefen verbreitet wurden. Diese Hinweise veröffentlicht die Bafin auf ihrer Internetseite in der Rubrik Verbraucher. Eine Warnung spricht die Bafin aus, wenn in den Empfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden oder Interessenkonflikte - etwa wenn der Tippgeber selbst die Aktie hält - pflichtwidrig verschwiegen wurden. Wer erfahren will, ob ein derartiger Interessenkonflikt vorliegt, sollte bei Börsenbriefen auch das Kleindruckte genau studieren.
Bafin warnt vor dubiosen Börsenbriefen ohne Urheber
Ein Börsenbrief oder Newsletter mit Anlageempfehlungen ist nicht etwas per se Schlechtes, sie spiegeln im Zweifel die Meinung des dahinter stehenden Finanzanalysten oder Autors wider und können interessante Informationen zu Aktien und Anlagemärkten liefern. Das Problem: Die Seriösität ist kaum überprüfbar. Börsenbriefe und ihre digitalen Abkömmlinge sind nicht gesetzlich geregelt. Es gibt lediglich eine Meldepflicht nach Paragraf 34c Wertpapierhandelsgesetz. Erst im März hatte die Bafin daher explizit vor Börsenbriefen gewarnt, deren Urheber oder Verlage entweder nicht identifizierbar oder für die Bafin nicht erreichbar waren, weil Adressen nicht vorhanden oder nutzlos waren. Die Warnung bezieht sich auf die Börsenbriefe Swiss Money Report, Bull Investor, European Stock Report, Kursraketen24.de, Lombards Investorenbrief, Westhouse Report, Aktienteufel, Bulle & Bär, derhebel.de, derhebelgrowth.de, Hotstock-Depot.com, boersenbrief24.com und Boersenlounge.com.
Große Qualitätsunterschiede
Bei allen übrigen Informationsdiensten und Börsenbriefen, die Anleger ungefragt angeboten bekommen, stellt sich jedoch weiter die Frage, woran sie seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden können? Das Angebot an Börsenbriefen ist riesig. Laut Schätzungen werden in Deutschland rund 1000 Börsenbriefe per Post oder E-Mail vertrieben. Die Qualitätsunterschiede der Anlegerinformationen sind da naturgemäß groß und reichen von fachlich solide und nutzwertig bis hin zu marktschreierisch und dubios. Viele Börsenbriefe sind unter Börsenkennern weithin bekannt und haben sich über Jahre und Jahrzehnte einen Namen gemacht. Andere erscheinen nur für kurze Zeit und verschwinden wieder vom Markt. Oft haben die Verlage gleich mehrere Informationsdienste mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten im Programm.
Der Preis für einen Börsenbrief sagt da nur bedingt etwas aus. Untern den elektronischen Börsenbriefen sind etliche gratis, oder zumindest die ersten Ausgaben der Börsenbriefe sind noch kostenlos, später muss der Leser das Abonnement bezahlen. In der gedruckten Version - meist sind es vier oder acht Seiten im wöchentlichen Erscheinungsrhythmus – lassen sich einzelne Ausgaben für Preise zwischen fünf und fünfzehn Euro erwerben. Die günstigsten Abos gibt es ab 110 Euro im Jahr, häufig liegt der Preis pro Jahr jedoch eher ein paar hundert Euro höher. Einzelne Börsenbriefe verlangen für ein Jahresabo sogar 850 Euro. Derart kostspielige Informationen müssen auch einen hohen Nutzwert für den Anleger bieten, mag da mancher Sparer denken.
Leider ist der Weg zum großen Vermögen nicht so einfach, wie es in den Schlagzeilen der Dienste klingt. Die Tipps der Börsenbriefe bergen oft sogar hohe Risiken. Auch scheinbar narrensichere Investments "mit Gewinngarantie" können herbe Verluste mit sich bringen. Denn – darauf weist auch die Finanzaufsicht Bafin im Zusammenhang mit reißerischen Börsenbriefen hin – hohe Gewinnchancen gehen immer mit hohen Risiken einher. Die Traumrendite gibt es an der Börse nicht ohne die Gefahr von Verlusten.
Manipulation durch Kaufempfehlungen
Besonders bitter wird es für Nutzer von Börsenbriefen jedoch, wenn womöglich auch noch Betrug und Marktmanipulation im Spiel ist. Die Masche der Kursmanipulateure gleicht sich der Aufsichtsbehörde Bafin zufolge in den meisten Fällen. Ein Unternehmen bringt seine Aktien zunächst in den weitestgehend unregulierten Freiverkehrshandel einer Börse. Anschließend tauchen massive Kaufempfehlungen für die Aktien des Unternehmens in Börseninformationsdiensten, Telefonkampagnen, Internetforen, E-Mails, Faxen oder Börsenbriefen auf, so dass vermehrt Anleger das Papier kaufen. Den so erzeugten Kursanstieg nutzen die Manipulateure, um die Aktien mit Gewinn zu verkaufen. Endet die Empfehlungskampagne für die Aktie, bricht der Kurs regelmäßig stark ein. Anleger, die auf die Aktientipps hereinfielen, erlitten oftmals hohe Verluste, heißt es in einer Bafin-Mitteilung. Diese Methode, Anlegern mittels Kursmanipulation "das Fell über die Ohren zu ziehen", bezeichnen Handelsexperten daher auch als "Scalping".
Warnung vor Spam-Mails
Weil der Freiverkehr sich immer wieder als Tummelplatz für Kursmanipulateure erwies und der Handel mit etlichen Aktien auffällig war, hat sich die der Börsenbetreiber in Frankfurt, die Deutsche Börse, im vergangenen Jahr dazu durchgerungen, diesen Handelsplatz zu schließen. Aber damit ist das Problem noch nicht beseitigt. Die BaFin befürchtet nämlich, dass die Manipulateure nach Schließung des First Quotation Boards – so hieß der Freiverkehr an der Frankfurter Börse - nun auf andere Marktplätze ausweichen. Dafür hat die Bafin offenbar Anhaltspunkte, denen derzeit genauer nachgegangen wird. Daher hat die Finanzaufsicht ihre eindringliche Warnung vor Marktmanipulation durch Börsenbriefe, Angebote am Telefon ("Cold Calling") und Spam-Mails erst vor wenigen Wochen erneuert.
Das hier nicht bloß Panikmache am Werk ist, zeigen die Gerichtsverfahren der der vergangenen Jahre. Es gab bereits eine Reihe spektakulärer Urteile gegen Drahtzieher solch krimineller Machenschaften, sogar gegen bekannte Tippgeber, einen Börsencoach und gegen Aktionärsschützer. Für viel Aufsehen sorgte zuletzt das Verfahren um Kursmanipulation bei der Aktie De Beira Goldfields vor dem Landgericht Stuttgart.
Anleger haben das Nachsehen
Drei Angeklagte gaben in dem Verfahren zu, die Aktie des Unternehmens gehalten und später verkauft zu haben, nachdem sie durch Empfehlungen den Kurs in die Höhe getrieben hatten. Im Verfahren wurde offenbar, mit welchen Netzwerken die Manipulateure Aktien zunächst beschaffen, durch eigenen Wertpapierhandel und breit gestreute und aggressiv beworbene Kaufempfehlungen den Kurs erst hochjubelten, um dann mit dem Verkauf auf eigene Rechnung Kasse zu machen. Im Fall De Beira Goldfields sollen die Beschuldigten im Jahr 2006 rund 38 Millionen Euro Gewinn erzielt haben. Das Nachsehen hatten die Anleger, als der Kurs der Aktie einbrach und auf nahezu null sank..
Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger
Es ist ein Fall für die Geschichtsbücher: Dem Fondsmanager Bernie Madoff gelang es jahrzehntelang, ein höchst lukratives Schneeballsystem zu betreiben, bei dem die Einzahlungen der neuen Kunden für die Ausschüttungen anderer Kunden verwendet wurden. Mangel an Neukunden kannte Madoff offenbar nicht, denn es gelang im, seine oftmals prominenten und schwer reichen Kunden um insgesamt 65 Milliarden Dollar zu erleichtern. In der Finanzkrise flog der ganze Schwindel auf, weil einige Kunden große Summen abzogen. Im Jahr 2009 wurde Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt.
Im April 2011 sorgte das Urteil gegen den Börsen-Coach, Ex-N24-Moderator, Buchautor und Börsenjournalisten Markus Frick für Aufsehen. Er hatte ebenfalls Aktien öffentlich empfohlen, die er selbst besaß. Dadurch hat er dem Gericht zufolge 20.000 Anleger getäuscht und 42 Millionen Euro erlöst. Das Gericht brummte ihm ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung sowie 420.000 Euro Strafzahlung auf. 80 Millionen Euro wurden sichergestellt.
Er gilt als der deutsche Bernie Madoff: Helmut Kiener hat mit seinen Hedgefonds Anleger und Banken mit einem Schneeballsystem im Laufe der Jahre um mehr als 300 Millionen Euro betrogen. Das Urteil für Kiener im Juli 2011: zehn Jahre und acht Monate Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 52-Jährigen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Erst sehr spät im Gerichtsverfahren hatte Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Es waren die ersten Urteile in der sogenannten SdK-Affäre, bei der vor allem - inzwischen ehemalige - Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wegen Kursmanipulation angeklagt waren. Der geständige Börsenbrief-Herausgeber Stefan Fiebach ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er vor allem die Aktien bejubelt hat, die er selbst besaß. Zuvor hatte er die Anschuldigungen gestanden und Kursmanipulation in Mittäterschaft eingeräumt. Nach dem Geständnis von Fiebach räumte auch der ehemalige Sprecher der (SdK), Christoph Öfele, über seinen Anwalt Insiderhandel in 92 Fällen ein und bestätigte damit die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang. Der geständige Öfele war früher neben seinen Börsengeschäften auch Aufsichtsratschef des Fußballclubs 1860 München. Als seine Verwicklung in den Aktienskandal bekannt wurde, legte er den Posten bei den Löwen nieder. Im Gegenzug für das Geständnis verurteilte das Gericht Öfele zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Neben einer Geldstrafe soll Öfele eine Nebenstrafe von rund 220.000 Euro zahlen - was fast dem kompletten Vermögen entspricht, das der 43-Jährige im Verfahren angegeben hat.
Der US-Hedgefondsmanager wurde im Oktober in einem Strafverfahren zur Zahlung von insgesamt 63,8 Millionen Dollar sowie zu elf Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Verfahren wurde ihm eine Strafzahlung von 92 Millionen Dollar aufgebrummt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fuhr Rajaratnam bis zu 75 Millionen Dollar an illegalen Profiten durch Insiderhandel ein. Er soll auf Grundlage von geheimen Informationen gehandelt haben, die ihm von im Wertpapiergeschäft tätigen Freunden und Kollegen zugesteckt wurden. Rajaratnam galt bei seiner Verhaftung als Milliardär, sein Galleon-Fonds verwaltete zu Spitzenzeiten sieben Milliarden Dollar.
Dem Geschäftsmann aus Texas wird angelastet, tausende Anleger um ihre Ersparnisse im Gesamtwert von sieben Milliarden Dollar gebracht zu haben. Ein Geschworenengericht hat ihn bereits verurteilt, das Strafmaß wird im Juni verkündet. Stanford drohen bis zu 230 Jahre Haft. Die Geschworenen erklärten Stanford des Betruges, der Verschwörung, der Geldwäsche und der Behinderung der Justiz für schuldig. Auf jeden der Anklagepunkte stehen Höchststrafen von bis zu 20 Jahren Haft. Außerdem soll der US-Investor seinen Opfern 330 Millionen Dollar erstatten. Der Fall flog 2009 auf. Mit seiner auf der Karibikinsel Antigua angesiedelten Firma hat Stanford offenbar mehr als 30.000 Investoren aus über einhundert Ländern um ihr Geld gebracht hat. Vor Gericht plädierte er auf nicht schuldig. Wegen Fluchtgefahr verbrachte Stanford die vergangenen drei Jahre hinter Gittern.
Gerade bei Börsenbriefen, die sich mit exotischen Aktien und Nebenwerten beschäftigen, ist Kursmanipulation eine latente Gefahr für Anleger. Denn die Exoten-Aktien ziehen in der Regel nur wenig Handel auf sich, der Markt für sie ist nicht sonderlich liquide. Da kann eine gut platzierte und aggressiv verbreitete Kaufempfehlung schnell für erhöhte Nachfrage sorgen und so den Kurs in die Höhe treiben. Daher sollten Anleger insbesondere bei Empfehlungen für solche Aktien, insbesondere auch bei nur im Cent-Bereich notierenden Pennystock-Aktien, besondere Vorsicht walten lassen.
Merkmale unseriöser Börsenbriefe
Die Aufsichtsbehörde Bafin hat in einer Broschüre Tipps für Anleger zusammengefasst, wann Anleger misstrauisch werden sollten und sich nicht zu einer Investition verleiten lassen sollten. Auch mit einem Flyer zum Thema "Achtung: Marktmanipulation!" wendet sich die Bafin an die Verbraucher.
Hellhörig sollten Anleger demnach vor allem sein, wenn eins oder mehrere der folgenden Merkmale auf das beworbene Investment zutrifft:
- Kam der Börsenbrief oder die Empfehlung durch einen unerbetenen Anruf, eine Mail oder ein Fax, dessen Urheber unbekannt ist, sollten Anleger misstrauisch sein. Insbesondere wenn der Tippgeber auch noch drängt, die Anlageentscheidung möglichst schnell zu treffen.
- Werden ungewöhnlich hohe Renditen versprochen? Gewinnchancen, die weit über das Marktübliche hinausgehen, sind ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist auch das Verlustrisiko. Das gilt auch für Pennystocks, denen gern ungewöhnlich großes Kurspotenzial angedichtet wird, die aber auch besonders anfällig für extreme Kursschwankungen und Kursmanipulation sind.
- Ist das Produkt, in das investiert werden soll, kompliziert und undurchsichtig? Anleger sollten sich nicht von vermeintlichem Expertenwissen blenden lassen und keinesfalls ein Produkt oder ein Wertpapier kaufen, dass sie nicht begreifen. Dass ein Tipp nur einer kleinen Zahl privilegierter Börsentippleser zugänglich gemacht wird, mag schmeichelhaft klingen, sollte aber kein Argument für ein Investment sein.
- Investoren sollten sich keinesfalls auf Geldüberweisungen in das Ausland einlassen. Sollten Sie Ihr Geld zurückverlangen, sind die Rechtswege mühsam. Zudem ist die Nachverfolgung von den vermeintlich im Ausland getätigten Investments deutlich erschwert oder sogar unmöglich. Schon viele Anleger hätten so ihr Geld verloren, so die Bafin.
- Vorsicht vor Investments auf Probe. Anleger sollten sich nicht dazu überreden lassen, zunächst einen kleinen Betrag testhalber zu investieren. In der Regel finden die Anbieter schnell Gründe, warum weitere Zahlungen notwendig sind.
- Börsenbriefanbietern mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich mit Vorsicht zu begegnen. Unseriöse Anbieter täuschen gern ihren Sitz im Ausland vor, um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erschweren. Verbraucher sollten daher den Ursprung und Gerichtssitz des Börsenbriefbetreibers kennen und auch prüfen. Bei Internetseiten sollten auch geprüft werden, ob andere auf die Website verweisen und als seriöse Quelle nennen. Auch Einträge in Internetforen zum Thema Börse können hilfreiche Informationen beinhalten – sind aber auch vor manipulativen Einträgen nicht geschützt.
Um seriöse und informative von den bösen Börsenbriefen zu unterscheiden, sollten sich Anleger Machart und Impressum in jedem Fall genau ansehen. Bevor jedoch ein Abo abgeschlossen wird, sollte zumindest eine Leseprobe angefordert werden oder ein paar Ausgaben zum Einzelpreis gekauft werden - etwa über die Internetseite boersenkiosk.de. Dann lassen sich die Empfehlungen eine Weile verfolgen und der Anlageerfolg besser nachvollziehen.
Insbesondere das Internet ist der ideale Spielplatz für die Verbreitung unüberprüfbarer Anlegerinformationen. Einige Anbieter von Börseninformationen im Internet haben das zunehmende Problem durch unseriöse Werbebotschaften und die schwarzen Schafe der Branche erkannt. So prüfen etwa die Börsenportale Wallstreet:online, Onivsta und Ariva nach eigenen Angaben die Angebote ihrer Werbekunden auf Seriösität und Anzeichen möglicher Kursmanipulation und weisen auffällige Kampagnen auch mal zurück. Dennoch: Am Ende tragen Anleger bei ihren Anlageentscheidungen selbst die Verantwortung. Vorsicht bei allzu euphorischen Gewinnversprechen ist also weiter notwendig.