Angebliche Geheimtipps Die Gewinnlüge unseriöser Börsenbriefe

Mit den Rekordbörsen locken Börsenbriefe verstärkt neue Kunden. Doch manchmal sind die vollmundigen Versprechen unseriös, die Anlagetipps fragwürdig. Woran Anleger unseriöse Börsenbriefe erkennen.

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Quelle: Screenshot

Welcher Anleger wünscht sich das nicht: "Fünf-Sterne-Aktie mit 20,46 % Dividende" wirbt etwa der Börsenbrief Gelfarths Dividenden-Letter. Der Börsenbrief Neuronales System-Trading wirbt mit "So werden Sie in fünf Minuten zum Börsenmillionär". Was dieser Tage wieder vermehrt im Briefkasten und E-Mail-Postfach landet und Anleger auf zahllosen Finanzseiten im Internet als Anzeige anblinkt, ist häufig reißerisch und mitunter substanzlos. Die versprochenen Anlagetipps lassen den Leser schnell ins Träumen geraten: "3666,67 Euro im Monat mit dem vollautomatisierten Aktien-Gewinn-Programm – damit können Sie aufhören zu arbeiten" heißt es etwa in "Morrien's Schlussgong" oder "Möchten Sie 2000 Euro in 250.303 Euro verwandeln?" fragt eine Mail des Börsenverlags GeVestor. Einfach den Newsletter durch Eintragung der E-Mail-Adresse abonnieren – und los geht’s Richtung Reichtum, so die Botschaft.

Aber die Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt nachdrücklich vor Empfehlungen in Börsenbriefen, durch ungebetene Anrufer oder Spams. 2012 hatte das Amt 250 Untersuchungen wegen Marktmanipulation eingeleitet, so viele wie nie zuvor. Oftmals ging es dabei um den Verdacht manipulierter Aktienkurse durch entsprechende Empfehlungen der vermeintlichen Börseninsider.

Die Aufsichtsbehörde Bafin erhält regelmäßig Hinweise von den Handelsüberwachungsstellen der Börsen über auffällige Kursbewegungen, aber auch Beschwerden von Privatanlegern und Polizeidienststellen über fragwürdige Börsenbriefe und dubiose Investmentwerbung. Nur wenn sich Verdachtsmomente zu einer möglichen Kursmanipulation ergeben, geht die Behörde den Hinweisen nach. So passiert es, dass die Bafin auch gezielt vor Kauftipps zu einzelnen Aktien warnt. Zuletzt veröffentlichte die Behörde Warnungen zu Kaufempfehlungen bezüglich der Aktien Lambda TD Software, World Moto Inc. und Blueweb Mobile Media, die allesamt mittels unerbetener Anrufe, Spam-Mail, Fax oder Börsenbriefen verbreitet wurden. Diese Hinweise veröffentlicht die Bafin auf ihrer Internetseite in der Rubrik Verbraucher. Eine Warnung spricht die Bafin aus, wenn in den Empfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden oder Interessenkonflikte - etwa wenn der Tippgeber selbst die Aktie hält - pflichtwidrig verschwiegen wurden. Wer erfahren will, ob ein derartiger Interessenkonflikt vorliegt, sollte bei Börsenbriefen auch das Kleindruckte genau studieren.

Bafin warnt vor dubiosen Börsenbriefen ohne Urheber

Ein Börsenbrief oder Newsletter mit Anlageempfehlungen ist nicht etwas per se Schlechtes, sie spiegeln im Zweifel die Meinung des dahinter stehenden Finanzanalysten oder Autors wider und können interessante Informationen zu Aktien und Anlagemärkten liefern. Das Problem: Die Seriösität ist kaum überprüfbar. Börsenbriefe und ihre digitalen Abkömmlinge sind nicht gesetzlich geregelt. Es gibt lediglich eine Meldepflicht nach Paragraf 34c Wertpapierhandelsgesetz. Erst im März hatte die Bafin daher explizit vor Börsenbriefen gewarnt, deren Urheber oder Verlage entweder nicht identifizierbar oder für die Bafin nicht erreichbar waren, weil Adressen nicht vorhanden oder nutzlos waren. Die Warnung bezieht sich auf die Börsenbriefe Swiss Money Report, Bull Investor, European Stock Report, Kursraketen24.de, Lombards Investorenbrief, Westhouse Report, Aktienteufel, Bulle & Bär, derhebel.de, derhebelgrowth.de, Hotstock-Depot.com, boersenbrief24.com und Boersenlounge.com.

Große Qualitätsunterschiede

Bei allen übrigen Informationsdiensten und Börsenbriefen, die Anleger ungefragt angeboten bekommen, stellt sich jedoch weiter die Frage, woran sie seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden können? Das Angebot an Börsenbriefen ist riesig. Laut Schätzungen werden in Deutschland rund 1000 Börsenbriefe per Post oder E-Mail vertrieben. Die Qualitätsunterschiede der Anlegerinformationen sind da naturgemäß groß und reichen von fachlich solide und nutzwertig bis hin zu marktschreierisch und dubios. Viele Börsenbriefe sind unter Börsenkennern weithin bekannt und haben sich über Jahre und Jahrzehnte einen Namen gemacht. Andere erscheinen nur für kurze Zeit und verschwinden wieder vom Markt. Oft haben die Verlage gleich mehrere Informationsdienste mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten im Programm.

Der Preis für einen Börsenbrief sagt da nur bedingt etwas aus. Untern den elektronischen Börsenbriefen sind etliche gratis, oder zumindest die ersten Ausgaben der Börsenbriefe sind noch kostenlos, später muss der Leser das Abonnement bezahlen. In der gedruckten Version  - meist sind es vier oder acht Seiten im wöchentlichen Erscheinungsrhythmus  – lassen sich einzelne Ausgaben für Preise zwischen fünf und fünfzehn Euro erwerben. Die günstigsten Abos gibt es ab 110 Euro im Jahr, häufig liegt der Preis pro Jahr jedoch eher ein paar hundert Euro höher. Einzelne Börsenbriefe verlangen für ein Jahresabo sogar 850 Euro. Derart kostspielige Informationen müssen auch einen hohen Nutzwert für den Anleger bieten, mag da mancher Sparer denken.

Leider ist der Weg zum großen Vermögen nicht so einfach, wie es in den Schlagzeilen der Dienste klingt. Die Tipps der Börsenbriefe bergen oft sogar hohe Risiken. Auch scheinbar narrensichere Investments "mit Gewinngarantie" können herbe Verluste mit sich bringen. Denn – darauf weist auch die Finanzaufsicht Bafin im Zusammenhang mit reißerischen Börsenbriefen hin – hohe Gewinnchancen gehen immer mit hohen Risiken einher. Die Traumrendite gibt es an der Börse nicht ohne die Gefahr von Verlusten.

Manipulation durch Kaufempfehlungen

Besonders bitter wird es für Nutzer von Börsenbriefen jedoch, wenn womöglich auch noch Betrug und Marktmanipulation im Spiel ist. Die Masche der Kursmanipulateure gleicht sich der Aufsichtsbehörde Bafin zufolge in den meisten Fällen. Ein Unternehmen bringt seine Aktien zunächst in den weitestgehend unregulierten Freiverkehrshandel einer Börse. Anschließend tauchen massive Kaufempfehlungen für die Aktien des Unternehmens in Börseninformationsdiensten, Telefonkampagnen, Internetforen, E-Mails, Faxen oder Börsenbriefen auf, so dass vermehrt Anleger das Papier kaufen. Den so erzeugten Kursanstieg nutzen die Manipulateure, um die Aktien mit Gewinn zu verkaufen. Endet die Empfehlungskampagne für die Aktie, bricht der Kurs regelmäßig stark ein. Anleger, die auf die Aktientipps hereinfielen, erlitten oftmals hohe Verluste, heißt es in einer Bafin-Mitteilung. Diese Methode, Anlegern mittels Kursmanipulation "das Fell über die Ohren zu ziehen", bezeichnen Handelsexperten daher auch als "Scalping".

Warnung vor Spam-Mails

Milliardenklagen gegen Banken
Papiertüten mit dem aufgedrucktem Logo der Deutschen Bank Quelle: dpa
Logo der Royal Bank of Scotland (RBS) Quelle: dapd
A home for sale in Contra Costa County in the city of Antioch, California Quelle: dpa
A man walks past JP Morgan Chase's international headquarters on Park Avenue in New York Quelle: REUTERS
Die Verstrickung in den Libor-Skandal kommt die UBS teuer zu stehen. Die größte Schweizer Bank muss mit rund 1,4 Milliarden Franken (1,16 Milliarden Euro) die zweithöchste Geldstrafe berappen, zu der eine Bank jemals verdonnert wurde. Dutzende von Händlern und Mitarbeitern der Bank waren nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden in die Manipulationen des Referenzzinses verwickelt. Sogar Schmiergeld wurde gezahlt, hieß es im Untersuchungsbericht der britischen Aufsichtsbehörde FSA. UBS habe in "schwerer Weise gegen Schweizerische Finanzmarktgesetze verstoßen", urteilte auch die Schweizer Bankenaufsicht FINMA. Das Kontrollsystem der Bank habe erhebliche Mängel aufgewiesen. Die Behörden fassten UBS erheblich härter an als die britische Großbank Barclays Bank, die ebenfalls wegen des Libor-Skandals eine hohe Strafe zahlen musste. Bankchef Sergio Ermotti, seit Herbst 2011 im Amt, bedauerte öffentlich dieses "unangemessene und unethische Verhalten zutiefst". UBS habe von sich aus bei den Behörden Meldung erstattet, nachdem sie das Fehlverhalten festgestellt habe. Es ist der zweite große Skandal für die Bank, nachdem der frühere UBS-Händler Kweku Adoboli vor mehr als einem Jahr gut 1,8 Milliarden Euro in den Sand setzte. Adoboli wurde inzwischen des Betrugs für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Affäre kostete den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel den Posten. Die Schweizer Großbank musste auf Geheiß der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA eine Strafe von knapp 30 Millionen Pfund (36,7 Millionen Euro) zahlen, weil ihr die unautorisierten Handelstransaktionen von Adoboli nicht auffielen. Die FINMA will der Großbank künftig genauer auf die Finger schauen und schickt einen Aufpasser ins Haus. Quelle: dapd
JP Morgan mit Bear-Stearns-FluchIn der Finanzkrise rettete sich die Investmentbank Bear Stearns in die Arme des Branchenprimus JP Morgan. Jetzt könnte die Übernahme auf Geheiß der US-Regierung eine teures Nachspiel haben. Die US-Aufsichtsbehörde National Credit Union Administration (NCUA) verklagte JP Morgan im Dezember 2012 auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar. Sie wirft Bear Stearns vor, mit Ramschhypotheken unterlegte Wertpapiere an vier Genossenschaftsbanken verkauft zu haben. Die vier Banken gingen nach hohen Verlusten mit den Papieren allesamt bankrott und mussten von der Aufsichtsbehörde abgewickelt werden. Die NCUA hatte JP Morgan bereits im Juni 2011 auf 1,4 Milliarden Dollar verklagt. Über die Zulassung der Klage wurde bislang noch nicht entschieden. Bisher konnte die NCUA von der Deutschen Bank, HSBC und der Citibank Schadenersatz in Höhe von 170 Millionen Dollar erstreiten. Verfahren gegen Barclays, Credit Suisse, Goldman Sachs, RBS, UBS und Wachovia sind noch offen. Im Oktober 2012 erhob der US-Generalstaatsanwalt Klage gegen JPMorgan Chase. Auch dabei ging es um hypothekenbesicherte Wertpapiere, deren Wert sich während der Finanzkrise nahezu in Luft auflöste. Anleger sollen durch die von Bear Stearns vermittelten Wertpapiere 22,5 Milliarden Dollar verloren haben. Am 19. November 2012 teilte JPMorgan mit, sich mit der US-Börsenaufsicht SEC auf einen Vergleich geeinigt zu haben: Gegen eine Strafzahlung von 297 Millionen Dollar (232 Millionen Euro) zieht die Behörde einen Schlussstrich unter das Verfahren. Quelle: REUTERS
Sal. Oppenheim: Milliardenrisiko für Deutsche BankVor dem Kölner Landgericht begann am 18. Dezember 2012 ein spektakulärer Schadenersatzprozess: Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz fordert vom Bankhaus Sal. Oppenheim und dem Immobilienunternehmer Josef Esch Schadenersatz für ihr bei der Pleite des Handelskonzerns Arcandor, der einstigen Karstadt-Quelle AG, verlorenes Vermögen. Insgesamt beträgt der Streitwert 1,9 Milliarden Euro. Die Quelle-Erbin war einst eine der vermögendsten Frauen Deutschlands. Schickedanz wirft der Bank und ihrem ehemaligen Vermögensbetreuer Josef Esch und der einst schillernden Privatbank vor, sie falsch beraten und damit Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Gleichzeitig sieht sich die Ex-Milliardärin aber mit Widerklagen der Bank und von Kreditbürgen in Höhe von rund 580 Millionen Euro konfrontiert. Das durch die Fehlspekulationen in Schieflage geratene Bankhaus gehört seit 2010 der Deutschen Bank. Im Februar oder März 2013 muss sich die einstige Führungsriege von Sal. Oppenheim zudem wegen besonders schwerer Untreue vor dem Kölner Landgericht verantworten. Angeklagt sind Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow und die Ex-Bank-Manager Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie Josef Esch, der eng mit der Führung von Sal. Oppenheim zusammengearbeitet hatte. Ihnen wird vorgeworfen, der Bank mit Immobiliengeschäften einen zweistelligen Millionenschaden zugefügt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten dies. Quelle: pressebild

Weil der Freiverkehr sich immer wieder als Tummelplatz für Kursmanipulateure erwies und der Handel mit etlichen Aktien auffällig war, hat sich die der Börsenbetreiber in Frankfurt, die Deutsche Börse, im vergangenen Jahr dazu durchgerungen, diesen Handelsplatz zu schließen. Aber damit ist das Problem noch nicht beseitigt. Die BaFin befürchtet nämlich, dass die Manipulateure nach Schließung des First Quotation Boards – so hieß der Freiverkehr an der Frankfurter Börse - nun auf andere Marktplätze ausweichen. Dafür hat die Bafin offenbar Anhaltspunkte, denen derzeit genauer nachgegangen wird. Daher hat die Finanzaufsicht  ihre eindringliche Warnung vor Marktmanipulation durch Börsenbriefe, Angebote am Telefon ("Cold Calling") und Spam-Mails erst vor wenigen Wochen erneuert.

Das hier nicht bloß Panikmache am Werk ist, zeigen die Gerichtsverfahren der der vergangenen Jahre. Es gab bereits eine Reihe spektakulärer Urteile gegen Drahtzieher solch krimineller Machenschaften, sogar gegen bekannte Tippgeber, einen Börsencoach und gegen Aktionärsschützer. Für viel Aufsehen sorgte zuletzt das Verfahren um Kursmanipulation bei der Aktie De Beira Goldfields vor dem Landgericht Stuttgart.

Anleger haben das Nachsehen

Drei Angeklagte gaben in dem Verfahren zu, die Aktie des Unternehmens gehalten und später verkauft zu haben, nachdem sie durch Empfehlungen den Kurs in die Höhe getrieben hatten. Im Verfahren wurde offenbar, mit welchen Netzwerken die Manipulateure Aktien zunächst beschaffen, durch eigenen Wertpapierhandel und breit gestreute und aggressiv beworbene Kaufempfehlungen den Kurs erst hochjubelten, um dann mit dem Verkauf auf eigene Rechnung Kasse zu machen. Im Fall De Beira Goldfields sollen die Beschuldigten im Jahr 2006 rund 38 Millionen Euro Gewinn erzielt haben. Das Nachsehen hatten die Anleger, als der Kurs der Aktie einbrach und auf nahezu null sank..

Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger

Gerade bei Börsenbriefen, die sich mit exotischen Aktien und Nebenwerten beschäftigen, ist Kursmanipulation eine latente Gefahr für Anleger. Denn die Exoten-Aktien ziehen in der Regel nur wenig Handel auf sich, der Markt für sie ist nicht sonderlich liquide. Da kann eine gut platzierte und aggressiv verbreitete Kaufempfehlung schnell für erhöhte Nachfrage sorgen und so den Kurs in die Höhe treiben. Daher sollten Anleger insbesondere bei Empfehlungen für solche Aktien, insbesondere auch bei nur im Cent-Bereich notierenden Pennystock-Aktien, besondere Vorsicht walten lassen.

Merkmale unseriöser Börsenbriefe

So fühlt man dem Finanzberater auf den Zahn
Nachbarn unterhalten sich Quelle: dpa
Fangfrage 2: "Wenn etwas schief läuft, dann ersetzen Sie mir doch den Schaden?" Solch eine Versicherung gegen Verluste wünscht sich jeder Anleger, doch keine Bank mag das versprechen. Wenn ein Berater sich darauf einlässt, überschreitet er seine Kompetenzen – und will unbedingt etwas verkaufen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht, auch eine Fehlinformation an den Kunden. Quelle: dpa
Fangfrage 3: "Welche Produkte brauche ich denn nun?"Gute Berater entwickeln eine Strategie , und sie schauen sich die Vermögens- und Finanzsituation eines Kunden an. Dann reden sie mit ihm über seine Ziele und seine Risikobereitschaft. Einzelne Produkte kommen – wenn überhaupt – immer ganz zuletzt. Berater, die sich sofort darauf einlassen, denken vor allem an ihre Provision. Diese ist häufig davon abhängig, wie viel Produkte in einem bestimmten Zeitraum von ihm verkauft werden. Quelle: dpa
Uhr Zifferblatt Quelle: dpa
Fangfrage 5: "Ich bin risikoscheu und möchte mindestens fünf Prozent Rendite. Das ist doch für Sie kein Problem?" Es sollte ein Problem für Berater sein. Wer diese Frage sofort bejaht, hat sich als unsolide geoutet. Denn fünf Prozent Rendite sind aktuell meist nur mit einem recht hohen Risiko oder anderen Nachteilen zu erzielen. Wer als Anleger gar kein Risiko möchte, muss sich aktuell eher mit einem bis zwei Prozent begnügen – den Konflikt zwischen Risiko und Rendite sollte ein Berater darstellen und nicht schamhaft überspielen. Quelle: dpa
zerrissener Euro-Schein Quelle: dpa
Fangfrage 7: "Ich vertraue Ihnen, das Kleingedruckt ist sicher in Ordnung. Wo soll ich unterschreiben?" Geldanlagen sollten gut überlegt sein. Berater, die ihren Kunden wenig Zeit lassen, wollen ein Gespräch schnell abhaken. Häufig verbergen sie diese Absicht. Durch diese Fangfrage können Anleger dem Berater auf die Schliche kommen. Jeder Berater sollte das Kleingedruckte erklären, und hinterher sollte es der Anleger noch mal lesen. Einfach zu unterschreiben, ist keinesfalls in Ordnung. Quelle: dpa

Die Aufsichtsbehörde Bafin hat in einer Broschüre Tipps für Anleger zusammengefasst, wann Anleger misstrauisch werden sollten und sich nicht zu einer Investition verleiten lassen sollten. Auch mit einem Flyer zum Thema "Achtung: Marktmanipulation!" wendet sich die Bafin an die Verbraucher.

Hellhörig sollten Anleger demnach vor allem sein, wenn eins oder mehrere der folgenden Merkmale auf das beworbene Investment zutrifft:

  • Kam der Börsenbrief oder die Empfehlung durch einen unerbetenen Anruf, eine Mail oder ein Fax, dessen Urheber unbekannt ist, sollten Anleger misstrauisch sein. Insbesondere wenn der Tippgeber auch noch drängt, die Anlageentscheidung möglichst schnell zu treffen.
  • Werden ungewöhnlich hohe Renditen versprochen? Gewinnchancen, die weit über das Marktübliche hinausgehen, sind ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist auch das Verlustrisiko. Das gilt auch für Pennystocks, denen gern ungewöhnlich großes Kurspotenzial angedichtet wird, die aber auch besonders anfällig für extreme Kursschwankungen und Kursmanipulation sind.
  • Ist das Produkt, in das investiert werden soll, kompliziert und undurchsichtig? Anleger sollten sich nicht von vermeintlichem Expertenwissen blenden lassen und keinesfalls ein Produkt oder ein Wertpapier kaufen, dass sie nicht begreifen. Dass ein Tipp nur einer kleinen Zahl privilegierter Börsentippleser zugänglich gemacht wird, mag schmeichelhaft klingen, sollte aber kein Argument für ein Investment sein.
  • Investoren sollten sich keinesfalls auf Geldüberweisungen in das Ausland einlassen. Sollten Sie Ihr Geld zurückverlangen, sind die Rechtswege mühsam. Zudem ist die Nachverfolgung von den vermeintlich im Ausland getätigten Investments deutlich erschwert oder sogar unmöglich. Schon viele Anleger hätten so ihr Geld verloren, so die Bafin.
  • Vorsicht vor Investments auf Probe. Anleger sollten sich nicht dazu überreden lassen, zunächst einen kleinen Betrag testhalber zu investieren. In der Regel finden die Anbieter schnell Gründe, warum weitere Zahlungen notwendig sind.
  • Börsenbriefanbietern mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich mit Vorsicht zu begegnen. Unseriöse Anbieter täuschen gern ihren Sitz im Ausland vor, um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erschweren. Verbraucher sollten daher den Ursprung und Gerichtssitz des Börsenbriefbetreibers kennen und auch prüfen. Bei Internetseiten sollten auch geprüft werden, ob andere auf die Website verweisen und als seriöse Quelle nennen. Auch Einträge in Internetforen zum Thema Börse können hilfreiche Informationen beinhalten – sind aber auch vor manipulativen Einträgen nicht geschützt.

Um seriöse und informative von den bösen Börsenbriefen zu unterscheiden, sollten sich Anleger Machart und Impressum in jedem Fall genau ansehen. Bevor jedoch ein Abo abgeschlossen wird, sollte zumindest eine Leseprobe angefordert werden oder ein paar Ausgaben zum Einzelpreis gekauft werden - etwa über die Internetseite boersenkiosk.de. Dann lassen sich die Empfehlungen eine Weile verfolgen und der Anlageerfolg besser nachvollziehen.

Insbesondere das Internet ist der ideale Spielplatz für die Verbreitung unüberprüfbarer Anlegerinformationen. Einige Anbieter von Börseninformationen im Internet haben das zunehmende Problem durch unseriöse Werbebotschaften und die schwarzen Schafe der Branche erkannt. So prüfen etwa die Börsenportale Wallstreet:online, Onivsta und Ariva nach eigenen Angaben die Angebote ihrer Werbekunden auf Seriösität und Anzeichen möglicher Kursmanipulation und weisen auffällige Kampagnen auch mal zurück. Dennoch: Am Ende tragen Anleger bei ihren Anlageentscheidungen selbst die Verantwortung. Vorsicht bei allzu euphorischen Gewinnversprechen ist also weiter notwendig.

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