Britischen Finanzaufsicht FCA will Regeln für Börsengänge in London lockern

Technologieunternehmen soll der Zugang zur Londoner Börse erleichtert werden. Damit will die britische Aufsicht den Finanzplatz London sichern.

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Mit den Lockerungen will die FCA den Finanzplatz London sichern. Quelle: Reuters

Die Direktorin der britischen Finanzaufsicht (FCA) Clare Cole teilte am Montag mit, dass es künftig eine breite Palette an Börsengängen in London geben wird. Nach Plänen der FCA sollen es Technologieunternehmen künftig leichter haben, sich an der Börse zu platzieren.

„Wir wollen, dass Großbritannien weiterhin ein moderner und dynamischer Markt für Investoren bleibt“, sagte FCA-Direktorin Cole. Zugleich wolle man den Anlegerschutz weiterhin gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde will mit lockereren Vorgaben verhindern, dass London durch den Brexit gegenüber populären Finanzplätzen wie New York, Frankfurt oder Paris ins Hintertreffen gerät.

Die FCA schlug unter anderem vor, eine Art Zweiklassen-Aktienstruktur für Startups aus der Tech-Szene zu erlauben. In New York sei dies bereits üblich. Solche Aktienplatzierungen sind vor allem bei Technologiefirmen beliebt. Durch die Herausgabe von verschiedenen Aktienformen können Gründer etwa mehr Stimmrechte behalten oder.

Im Standard Segment der Londoner Börse sind verschiedene Aktienformen schon möglich, allerdings noch nicht im strenger regulierten Premium-Segment. Weiterhin plant die Aufsichtsbehörde den Streubesitz bei einem Börsengang auf zehn Prozent von 25 Prozent abzusenken.

Gleichzeitig soll der minimal zu erreichende Börsenwert von 700.000 Pfund auf 50 Millionen Pfund heraufgesetzt werden. Die FCA ist zudem darum bemüht, die Vorschriften für SPAC-Listings zu finalisieren, um in der derzeitigen Flut solcher Börsengänge durch die Hintertür gegenüber New York und Amsterdam aufzuholen.

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