Grauer Kapitalmarkt Finanzaufsicht jagt die schwarzen Schafe

Häufig werden private Anleger zu wenig bis gar nicht über Gefahren einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt informiert. Die Bafin legt solche Verstöße gegen das Kleinanlegerschutzgesetz mittlerweile recht erfolgreich offen.

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Vermögensanlagen in Container sind nicht ohne Risiko. Die Verbraucherzentrale Hessen hat einen Anbieter wegen fehlender Warnhinweise abgemahnt. Quelle: Reuters

Berlin Das soll sich nicht wiederholen. Die Pleite des Windenergiebetreibers Prokon sorgte für milliardenschwere Verluste bei privaten Anlegern. Die Politik reagierte mit dem Kleinanlegerschutzgesetz, das die Finanzaufsicht Bafin im grauen Kapitalmarkt mit neuen Rechten ausstattete. Zum grauen Kapitalmarkt zählen etwa Investitionen in Containerschiffe oder Firmenbeteiligungen.

Die Bilanz nach einem Jahr fällt aus Sicht der Bafin positiv aus. „Die durch das Kleinanlegerschutzgesetz neu eingeführten und erweiterten Regelungen haben sich aus unserer Sicht als sinnvoll und praktikabel erwiesen“, sagte Elisabeth Roegele, die Bafin-Chefin für die Wertpapieraufsicht, dem Handelsblatt. Die Bafin war zwar schon immer auch für den Anlegerschutz zuständig, doch mit dem Gesetz erhöht sich dessen Bedeutung. Denn nun ist der kollektive Verbraucherschutz auch gesetzlich als Aufsichtsziel fixiert.

Das neue Gesetz bietet der Bafin neuen Spielraum, mit dem sie sich anfreundet. So ist die Behörde im Rahmen einer Internetrecherche möglichen Verstößen gegen das Vermögensanlagengesetz und das Wertpapierprospektgesetz nachgegangen, die im Zuge des Kleinanlegerschutzgesetzes verschärft worden waren. In 19 Fällen wurde die Behörde dabei fündig. Dabei schaute die Aufsicht, ob beispielsweise Werbevorschriften für Vermögensanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Vermögensanlagen können Unternehmensbeteiligungen sein, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen oder etwa Nachrangdarlehen.

Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz muss die Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen folgenden hervorgehobenen Warnhinweis enthalten: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

Aber von den 19 in dieser Zeit beanstandeten Vermögensanlagen enthielt nur eine den Warnhinweis hinsichtlich des Totalverlustrisikos, ergaben die Recherchen der Bafin. In weiteren elf Werbeanzeigen wurde zudem nicht auf den Verkaufsprospekt hingewiesen, wozu die Anbieter gesetzlich verpflichtet sind. In fünf Werbeanzeigen gab es zwar Angaben über die Rendite. Aber der Hinweis fehlte, dass der Ertrag auch geringer ausfallen kann.

Drohungen schrecken ab

Andere Anbieter versuchten, die Prüfung des Prospekts durch die Bafin als „Prüfsiegel“ zu vermarkten. Dabei untersucht die Bafin nicht die Sicherheit der Anlage. „Gegen diese Verstöße ist die Bafin eingeschritten“, erklärte eine Sprecherin der Bafin.

Einen konkreten Fall machte die Verbraucherzentrale Hessen am Dienstag publik. Die Verbraucherschützer haben einen Anbieter für Direktinvestments in Container erfolgreich abgemahnt. Die Solvium Capital GmbH hatte gesetzliche Regelungen zur Werbung nicht eingehalten und auch Warnhinweise unterlassen. In einer Unterlassungserklärung habe der Anbieter erklärt, die Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes künftig zu beachten, erklärte die Verbraucherzentrale des Landes. Bei Werbung für Produkte des grauen Kapitalmarktes werden Risiken häufig zwar erwähnt, aber nicht angemessen dargestellt“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Finanzmarktwächter nutzen Informationen aus Beratungsgesprächen als Frühwarnsystem und kooperieren mit der Aufsichtsbehörde.

Bei renitenten Anbietern von Vermögensanlagen kann die Behörde andere Saiten aufziehen als die Verbraucherschützer. Die Bafin darf Werbung für Produkte einschränken und sogar Produktverbote aussprechen. Vom „Produktinterventionsrecht“ könnte die Bafin in absehbarer Zeit Gebrauch machen, ist in Aufsichtskreisen zu hören. Bislang waren offizielle Maßnahmen nicht erforderlich. „Die Anbieter reagierten häufig bereits auf die Kontaktaufnahme durch die Aufsicht und stellten die bemängelten Praktiken ab“, so eine Sprecherin.

Die Verbraucherschützer sind zufrieden, wie die Bafin in ihre neuen Aufgaben hineingewachsen ist. „Die Bafin stellt sich erkennbar auf ihr neues und noch junges Aufsichtsmandat ein“, lobt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. Anzuerkennen sei insbesondere, dass die Behörde von sich aus auch Märkte unter die Lupe nehme. Wichtig sei, dass die Bafin daraus Rückschlüsse ziehe und klare Ansagen formuliere, wie denn beispielsweise Werbung im grauen Kapitalmarkt auszusehen habe.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hatte die schwarz-rote Koalition auf Schutzlücken in dem Anlagesegment reagiert – und auch auf das Anlageverhalten der Deutschen. Denn Aktienengagements erscheinen vielen Verbrauchern zu risikoreich. Auf der anderen Seite haben Privatanleger Milliarden verloren, weil sie auf dubiose Anbieter wie Infinus, S&K und Prokon gesetzt hatten, die mit hohen Renditen lockten und sich als Reinfälle entpuppten.

Auch künftig wird kein Anleger vor Verlusten gefeit sein. „Wir stellen sicher, dass der Anleger alle wichtigen Informationen erhält. Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen“, so das Credo im Finanzministerium von Wolfgang Schäuble.

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