Kölner Verlag Bilanzen von Bastei Lübbe sind voller Fehler

Der Bastei-Lübbe-Verlag musste schon einmal seine Bilanzen überarbeiten. Quelle: dpa

Nach negativen Berichten der WirtschaftsWoche über Bilanztricks des Verlags Bastei Lübbe ist die Prüfstelle für Rechnungslegung aktiv geworden. Deren Bericht zeigt, dass bei den Bilanzen weiter munter getrickst wurde.

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Übertriebene Gewinne, fehlende Abschreibungen, merkwürdige Geschäfte – die WirtschaftsWoche hat in den vergangenen Jahren mehrfach über zahlreiche Bilanztricks des Kölner Verlags Bastei Lübbe berichtet. Die Fehler waren so gravierend, dass Bastei nachträglich wesentlich Bilanzzahlen korrigieren musste.

Kein Wunder also, dass auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf Bastei Lübbe aufmerksam geworden ist. Die Bilanzwächter müssen unter anderem aktiv werden, wenn sie der Presse entsprechende Hinweise entnehmen. Das ist offenbar bei Bastei Lübbe der Fall gewesen. Das Ergebnis kommt jetzt zutage und zeigt, dass Bastei Lübbe auch nach der Korrektur von Bilanzen, etwa der des Jahres 2015/16, weiter Probleme hat, seinen Aktionären ordnungsgemäß zu berichten. Denn laut der Berliner DPR nach ist auch der Konzernabschluss 2017/18 mit dem Abschlussstichtag 31. März voller Fehler.

Risiken klein geredet

So enthält der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht von Bastei Lübbe laut DPR keine angemessene Berichterstattung über wesentliche Risiken und Geschäftsvorfälle. Zum einen fehlen Ausführungen zu möglichen wesentlichen Erhöhungen der Sicherheiten und Zinssätze aus der anstehenden Neufinanzierung sowie zu den kreditvertraglichen Restriktionen bei Dividendenzahlungen. Zum anderen wird das Risiko fehlender erfolgversprechender Titel im Programm mit einer Schadenshöhe von maximal 2,5 Millionen Euro im Risikobericht zu niedrig eingestuft. Für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 rechnete das Bastei-Management laut Bericht mit leichten Umsatzzuwächsen über  95 Millionen Euro hinaus.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses war aufgrund der langen Vorlaufzeit in der Programmplanung (18-24 Monate) sowie der rückläufigen und unterplanmäßigen Investitionen in Autorenhonorare von einem höheren Risiko auszugehen, dass dieses Umsatzziel nicht erreicht wird, so die Berliner Prüfstelle. Damit verstoße Bastei gegen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Darüber hinaus wurde die Entwicklung von Rückläufern (sogenannten Remissionen), einschließlich der Entwicklung der Rückstellung für Remissionen im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht hinreichend erläutert.

Verstoß gegen Bilanzregeln

Auch ein Wertminderungstest auf erworbene Töchter basiert im von der DPR untersuchten Bericht auf nicht schlüssigen Annahmen. So bilanzierte Bastei aus der 51-prozentigen Übernahme eines Spieleentwicklers eine Übernahmeprämie (sogenannter Firmenwert) von 4,9 Millionen Euro, was grundsätzlich zulässig ist, aber laut DPR nicht richtig gemacht wurde. Denn die Planung von Bastei basierte nicht auf Szenarioanalysen und ging von einer Umsatzsteigerung von über 70 Prozent bis zum Jahr 2020 und einem Turnaround in der Cashflow-Entwicklung aus. Mit diesen und anderen Annahmen hat Bastei laut DPR die Werthaltigkeit des Firmenwerts aber nicht nachgewiesen und damit gegen internationale Rechnungsnormen verstoßen.

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