Anlegerschutz: Weg mit der Regulierung!
Ein verbreiteter Irrglaube lautet, die Finanzaufsicht BaFin sei so eine Art Stiftung Warentest. Sie prüfe die Qualität von Investmentangeboten und schütze Anleger vor Betrug. Stimmt aber nicht. Kann sie nicht, darf sie nicht. Die BaFin selbst drückt es auf ihrer Website so aus: Für eine umfassende Qualitätskontrolle fehle ihr „die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“.
Was die Aufsicht tut: Sie kontrolliert Anbieter erlaubnispflichtiger Geschäfte wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken und Versicherer. Und sie klopft Anbietern auf die Finger, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Erlaubnis betreiben. Sind Geschäfte gar nicht erlaubnispflichtig? Dann ist die BaFin auch nicht zuständig.
Sie finden das irgendwie bescheuert? Damit sind Sie nicht allein. Die BaFin bekommt jedenfalls immer wieder harsche Kritik zu hören. Um dem vorzubeugen, betont sie auf ihrer Website, eine lückenlose Regulierung des Finanzmarkts widerspräche „den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft und der Grundannahme, dass der Bürger mündig und in seinen Entscheidungen frei ist“.
Mündige Bürger, die freie Entscheidungen treffen – das klingt fabelhaft! Man fragt sich allerdings, wann BaFin-Mitarbeiter das letzte Mal eine Unternehmensanleihe kaufen wollten. Hätten sie es versucht, hätten sie festgestellt, dass die Bürger dafür dann wohl doch nicht mündig genug sind. Denn viele Unternehmensanleihen sind für Privatanleger nicht handelbar. Top-Rating, solide Bilanz? Egal, wenn das Basisinformationsblatt fehlt.
Voll rein ins Risiko
Was Privatanleger hingegen ungehindert tun dürfen: Hochriskante unternehmerische Beteiligungen eingehen, für ein paar Prozent Zinsen. Genussrechte, Nachrangdarlehen – alles kein Problem. Jedenfalls nicht für die BaFin, denn die ist für Produkte des grauen Kapitalmarkts nicht zuständig.
Wenn die mit Anlegergeld finanzierten Projekte dann in die Binsen gehen, haben Anleger eben Pech gehabt. Sie können höchstens juristische Schritte einleiten.
Noch ein Beispiel: Privatanleger dürfen in Deutschland nicht in einzelne Hedgefonds investieren.
Die seien zu riskant, weil ihre Manager Positionen mit Fremdkapital hebeln oder auf sinkende Kurse setzen können – shorten nennt man das im Fachjargon. Statt solche Strategien einem Profi zu überlassen, dürfen sich Anleger aber ganz mündig und frei mit einem mehrfach gehebelten Short-ETF selbst in die Bredouille bringen.
Was wäre nun besser – mehr Regulierung oder weniger Regulierung? Man möchte sagen: Die richtige Regulierung. Die wird aber wohl ein frommer Wunsch bleiben.
Wenn Sie mich fragen: Wenn schon, denn schon. Regulierung weg, alle Wertpapiere und Fonds für Privatanleger handelbar machen (vorbehaltlich hoher Mindestanlagesummen). Das wäre zumindest ein Zeichen dafür, dass Gesetzgeber und Aufsicht die Bürger tatsächlich für so mündig halten, wie sie es gern behaupten.
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