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DelistingTschüss, Aktie?

Wollen Firmen ihre Aktie von der Börse nehmen, bauen sie oft eine Drohkulisse auf – wie jetzt zum Beispiel Compugroup Medical. Anleger sollte das nicht schrecken. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Julia Groth 15.05.2025 - 09:48 Uhr
Die Zentrale der Compugroup Medical in Koblenz. Foto: PR

Aktionäre von Compugroup Medical bekamen in den vergangenen Wochen Post: Der Medizinsoftware-Spezialist will seine Aktie aus dem regulierten Börsenhandel nehmen. Anfang des Jahres stieg der Finanzinvestor CVC bei Compugroup ein. Mittlerweile hält er 24,27 Prozent an dem Unternehmen. Gut 50 Prozent der Anteile liegen bei der Gründerfamilie Gotthardt.

Das geplante Delisting der Aktie solle Compugroup „eine langfristige strategische Perspektive“ eröffnen, „unabhängig von den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts“, heißt es in einer Erklärung.

Delisting

Rätsel um sieben Aktien

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Vor einem Delisting müssen Aktionäre ein Angebot für ihre Anteilsscheine bekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, außer bei Delistings aus dem Freiverkehr. CVC und Compugroup raten dazu, das Angebot in Höhe von voraussichtlich 22 Euro je Aktie anzunehmen: Nach dem Börsenrückzug werde es „deutlich schwieriger“, Compugroup-Aktien zu einem attraktiven Preis zu verkaufen. Die Papiere könnten zudem nicht mehr in gewohntem Umfang gehandelt werden.

Dabeisein ist (manchmal) alles

Hier wird eine Drohkulisse aufgebaut, von der sich Aktionäre nicht abschrecken lassen sollten. Die Gründerfamilie will ihre Aktien explizit nicht verkaufen. Sie wird wissen, warum.

Die neuen Eigentümer wollen das Unternehmen stärken. Auf lange Sicht sollte sich das im Aktienkurs widerspiegeln. Und was den Handel betrifft: Aktien werden nach einem Delisting oft noch an der Börse Hamburg gehandelt. Das dürfte auch bei Compugroup so sein. Wie liquide die Aktie dann ist, hängt von der Höhe des Streubesitzes ab.

Wer an eine Aktie glaubt, kann auch dann investiert bleiben, wenn sie nicht mehr in einem regulierten Börsensegment gehandelt wird. Das ist vielleicht nicht im Interesse des Unternehmens – kann aber sehr wohl im Interesse des Anlegers sein. Also: Lassen Sie sich von Delisting-Prosa wie jetzt bei Compugroup nicht abschrecken!

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