„Die Fondsgesellschaft empfiehlt daher, die aktuelle Chance zu ergreifen und die Schiffe kurzfristig zu veräußern“, hieß das Fazit. Andernfalls bestehe „aufgrund des grundsätzlichen Betriebsrisikos die Gefahr, dass bei gleichzeitig längerer Laufzeit geringere Rückflüsse als angenommen erwirtschaftet würden“. Die Argumentation der Fondsgesellschaft scheint die meisten Anleger überzeugt zu haben. Laut Protokoll der schriftlichen Gesellschafterversammlung wurde für 73 Prozent des Kommanditkapitals eine Stimme abgegeben, rund 99 Prozent stimmten für die Beendigung der Charter.
So weit, so gut. Die Mehrheit hatte gesprochen, Maersk würde einen Betrag von 39 Millionen Dollar an MPC zahlen, auf die Verlängerungs- und Kaufoption verzichten und für den Verkauf der Schiffe einen Bruttopreis von 126 Millionen Dollar garantieren. Doch neben dem Abstimmungsergebnis erhielten die Anleger mit einem Schreiben im Januar noch eine andere Information: Der Vertragsreeder E.R. Schifffahrt – Mitgesellschafter und für die Bemannung der Schiffe zuständig – habe „die Geltendmachung von Schadenersatz und höherer Vergütung wegen des Verkaufs der Schiffe“ angekündigt.
Das machte Thilo Kistenbrügger bereits stutzig, aber noch sah er keinen Anlass zum Handeln. Immerhin wurde in dem Schreiben auch versichert: „Die Fondsgeschäftsführung ist der begründeten Überzeugung, dass solche Ansprüche nicht bestehen.“
Ende April – gut dreieinhalb Monate später – sieht alles ganz anders aus. Inzwischen ist bekannt: Der Reeder E.R. fordert vom MPC Flottenfonds III eine Vergütung in Höhe von 50 Millionen Dollar und will mit einer einstweiligen Verfügung die Wirksamkeit des Beschlusses anfechten und damit die Auszahlung des Geldes an die Anleger stoppen. Zwar wurde diese einstweilige Verfügung am 7. Mai vom Landgericht Hamburg wieder aufgehoben (Az.: 401 HKO 3/14). Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und E.R. hat angekündigt, es vom Oberlandesgericht prüfen zu lassen.
Doch damit nicht genug, inzwischen hat sich auch beim Fonds etwas getan: Im selben Schreiben, in dem die Treuhandgesellschaft TVP über die konkrete Forderung von E.R. informiert, ruft sie auch zu einer erneuten Abstimmung auf, der Beschluss über die Kündigung des Chartervertrages und den Verkauf der Schiffe soll noch einmal in einem schriftlichen Verfahren bestätigt werden. „Als ich das gelesen habe, war mir klar: Da stimmt was nicht“, sagt Kistenbrügger. Bestärkt wird dieser Verdacht durch eine Stellungnahme, die E.R. zu dem Anlegerschreiben des MPC Flottenfonds III am 27. April veröffentlicht hat.
Nur zwei Tage später war die Initiative von Thilo Kistenbrügger geboren. Denn die Stellungnahme hat es in sich: „Anleger wurden im Schreiben vom 29. Oktober 2013 eindeutig nicht wahrheitsgemäß und vollständig über alle relevanten Sachverhalte und Rahmenbedingungen für die eingeforderte Beschlussfassung informiert“, heißt es da. Und: „Bestimmte Kosten und Nachteile für die Anleger bleiben weiterhin unerwähnt, Risiken werden heruntergespielt und die MPC-seitigen wirtschaftlichen Vorteile von Nebenabreden werden verschwiegen.“