Das Unternehmen bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ und bezeichnete das Vorgehen als „branchenüblich“. Die Bausparkasse beruft sich auf einen Passus in seinen Allgemeinen Bausparbedingungen, wonach es Verträge kündigen kann, sobald Guthaben und Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigen. Die 15.000 betroffenen Kunden hatten offensichtlich ihren Vertrag „überspart“, wie die Bausparkasse mitteilte.
Wann sollte man keinen Bausparvertrag abschließen?
Wenn der Banker beim Finanzierungsgespräch einen Bausparvertrag empfiehlt, um das spätere Anschlussdarlehen mit einem Bausparvertrag zu finanzieren. Denn: Würden die notwendigen Bausparraten in die erhöhte Tilgung das Bankdarlehens fließen, müsste der Zins des Anschlussdarlehens nach zehn Jahren meist bis auf acht Prozent und mehr steigen, damit sich der Bausparvertrag lohnen würde. Nur wer solche hohen Anschlusszinsen erwartet, ist mit einem zusätzlich besparten Bausparvertrag auf der sicheren Seite.
Wenn man innerhalb von zwei oder drei Jahren über den zugeteilten Bausparvertrag verfügen möchte. Dann würde die Rückzahlungsrate so hoch ausfallen, dass man diese Rate kaum tragen kann. Bankdarlehen mit hohen Zinsen sollten schnell und Bausparverträge mit niedrigen Zinsen sollten eigentlich langsam getilgt werden.
Wenn der Banker oder Vertreter keinen Zahlungsplan für die gesamte angedachte Laufzeit des Bausparvertrages liefert und/oder keinen gesamten Effektivzins für Bauspar- und Bankdarlehen nennt. Ein Beispiel zeigt, warum: Das Bankdarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung hat einen Effektivzins von 3,87 Prozent, das Bauspardarlehen einen Effektivzins von 3,78 Prozent. Wer nun vermutet, der gesamte Effektivzins läge bei 3,82 Prozent, der irrt. Tatsächlich ergibt sich ein gesamter Effektivzins von 4,39 Prozent, wenn das Bankdarlehen nach zehn Jahren mit dem Bausparvertrag abgelösten werden soll. Der Grund für die Diskrepanz zwischen Annahme und Realität sind die niedrigen Guthabenzinsen in der Ansparphase.
Ein Bausparvertrag eignet sich hervorragend zum Ansparen von Eigenkapital für ein späteres Bauvorhaben oder zur Bildung von Renovierungsrücklagen. Wer jedoch erst zum Zeitpunkt der Finanzierung einen Bausparvertrag abschließt, und damit später die Bankhypothek ablösen will, zahlt in aller Regel drauf. Quelle: FMH-Finanzberatung e.K.
Der Verband der Privaten Bausparkassen wies darauf hin, dass Ombudsleute seit Anfang 2008 in einer Vielzahl von Fällen so entschieden hätten, wie Wüstenrot nun vorgehe. „Denn Bausparen ist Zwecksparen“, sagte der Sprecher. Das Vorgehen stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik.
„Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.