Mildes Wetter und fallende Preise für Öl und Gas entlasten die Verbraucher in Deutschland bei den Heizkosten. In der abgelaufenen Heizperiode von Anfang Oktober 2015 bis Ende Mai 2016 mussten die Haushalte nahezu gleich viel Heizenergie einsetzen wie 2014/15. Das ergab eine Analyse des Internet-Portals Verivox. War der Oktober noch deutlich kälter als ein Jahr zuvor, so fielen die übrigen Winter- und Frühjahrsmonate eher wärmer aus. Das Wetter hat den größten Einfluss auf die Heizkosten und die Verbraucher profitieren von der anhaltend milden Witterung. Der zweite wichtige Faktor sind die Preise für den Brennstoff. Und da hat sich der Wind gründlich gedreht. Nach jahrelangen Preissteigerungen und hohen Nachzahlungsforderungen von Energieversorgern und Vermietern bei der Jahresabrechnung geht es nun in die andere Richtung.
Ein Musterhaushalt von drei bis vier Personen in einem Einfamilienhaus mit Gasheizung musste nach den Verivox-Berechnungen in der abgelaufenen Heizperiode durchschnittlich 1147 Euro bezahlen. Das war immerhin ein Rückgang um vier Prozent gegenüber der Vorperiode. Viel billiger aber war es mit Öl: Hier wurden nur 826 Euro fällig, ein Rückgang um 29 Prozent. „Unter dem Strich war das Heizen mit Gas in der Heizsaison 2015/16 um rund 40 Prozent teurer als mit Öl“, sagte Verivox-Sprecher Florian Krüger.
Hintergrund ist der starke Fall der Ölpreise, die sich in den vergangenen beiden Jahren mehr als halbiert haben. Auch der Gaspreis ist in dieser Zeit gesunken, aber längst nicht so stark. Der Verivox-Verbraucherpreisindex für Gas steht bei 6,13 Cent je Kilowattstunde im Vergleich zu 6,69 Cent vor 24 Monaten. Das ist ein Rückgang um 8,4 Prozent. In den vergangenen 12 Monaten wurde Gas um gut sechs Prozent billiger. Heizöl dagegen kostet aktuell mit rund 51 Euro je 100 Liter (bei Abnahme von 3000 Litern inkl. MwSt) rund 39 Prozent weniger als vor zwei Jahren und 19 Prozent weniger als vor einem Jahr.
Immobilien: Welche Nebenkosten Mieter zahlen müssen
Heizkosten und Warmwasserkosten sind Nebenkosten. Sie werden überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet und sind meist der größte Posten auf der Nebenkostenabrechnung. Nur ein geringer Anteil der Gesamtkosten darf über die Wohnfläche und die Anzahl der Personen im Haushalt auf die Mieter umgelegt werden. Je besser die Verbrauchsmessung, umso weniger sollten Wohnfläche und Personenzahl im Haushalt eine Rolle in der Nebenkostenabrechnung spielen.
Diese Abgabe an die jeweilige Kommune wird in älteren Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks" genannt. Viele Städte und Gemeinden haben die Grundsteuer in den vergangenen Jahren erhöht, um ihren kommunalen Haushalt zu sanieren, teilweise sogar mehrfach. 2013 lagen die Kosten für die Grundsteuer pro Quadratmeter Wohnfläche bei durchschnittlich 18 Cent.
Ausgaben für Frischwasser, die Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage stellen Vermieter in Rechnung. Hinzu kommen Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser, das einige Kommunen anhand der Regenmenge und der versiegelten Grundstückflächen berechnen. Außerdem erheben Kommunen Gebühren für die Nutzung der Kanalisation, einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Diese Kosten stellt die Stadt dem Vermieter mittels Abgabenbescheid in Rechnung. Zusammen mit den Gebühren für Wasser und Abwasser spricht man auch von den kommunalen Gebühren. Sie machten 2013 nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes 54 Cent pro Quadratmeter aus.
Die Ausgaben für Betriebsstrom, Überwachung, Reinigung, Wartung, sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft dürfen Vermieter als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Reparaturen an den Fahrstühlen hingegen nicht.
Die Ausgaben für die Reinigung von Fluren, Treppen, Keller, Waschküche, et cetera dürfen Vermieter über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn der Vermieter selbst diese gemeinschaftlich genutzten Bereiche reinigt. Dann darf er das berechnen, was eine Reinigungskraft verlangen würde. Außerdem darf ein Vermieter die laufenden Kosten für eine Ungezieferbekämpfung – zum Beispiel ein Insektenspray – in Rechnung stellen.
Zu den Nebenkosten gehören auch die Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen, also etwa für Dünger, Unkrautvernichter und einen Gärtner. Auch Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen gehören dazu.
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Hausflure, Keller oder Waschküche dürfen Vermieter mit den Betriebskosten umlegen.
Die Ausgaben für den Schornsteinfeger (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung sind Bestandteil der Nebenkosten.
Teil der Betriebskostenabrechnung sind Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung und vergleichbar übernimmt, dürfen Vermieter zu den Nebenkosten zählen. Führt der Hausmeister allerdings auch Reparaturen durch oder übernimmt Verwaltungsaufgaben – etwa die Organisation und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen für Mietinteressenten – sind diese Kosten allein vom Vermieter zu tragen.
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche Grundgebühr hinzu. Sofern ein Mieter einen Vertrag direkt einem Kabelanbieter abgeschlossen hat.
Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trocknern zählen zu den Nebenkosten.
Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für Fitnessraum, Schwimmbad oder Sauna im Haus, die Dachrinnenreinigung, die Wartung von Brandschutzeinrichtungen oder Feuerlöschgebühren. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt und diese im Mietvertrag explizit aufgelistet haben.
Erdgas hat Heizöl im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Marktanteile abgenommen, auch weil es bequemer über eine Leitung ins Haus kommt und als umweltfreundlicher gilt. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt mit Gas, rund ein Viertel mit Öl. „Die Gastarifpreise hängen fest“, stellte auch der Energie-Informationsdienst EID fest. Zwar haben seit Jahresbeginn ungefähr die Hälfte aller Gasversorger Preissenkungen von durchschnittlich fünf Prozent angekündigt oder vorgenommen. Aber 25 Unternehmen setzten die Preise um durchschnittlich fünf Prozent herauf.
Immobilien: Was nichts in einer Nebenkostenabrechnung zu suchen hat
Wird in einem Mietshaus zum Beispiel eine Badezimmersanierung, die Reparatur der elektrischen Anlage oder ein Anstrich im Treppenhaus fällig, sind diese Kosten allein vom Vermieter zu tragen
Während Grundsteuer und kommunale Gebühren zu den Betriebskosten zahlen und über die Nebenkosten von Mietern zu bezahlen sind, gehören diese drei Steuerarten keinesfalls in die Nebenkostenabrechnung
Versicherungen gegen Feuer, Sturm oder Überflutung (Wohngebäudeversicherung) zählen zu den Nebenkosten. Die Rechtsschutz- und Hausratversicherung (für gemeinschaftlich genutzten Hausrat) schützen lediglich den Vermieter vor Verlusten und sind von ihm allein zu zahlen.
Zwar zählen die monatlichen Gebühren etwa für einen gemeinschaftlich genutzten TV-Kabelanschluss zu den Nebenkosten, deren Einrichtung ist aber Sache des Vermieters.
Muss der Haus-Gasanschluss geprüft oder die Türschließanlage samt Freisprechanlage gewartet werden, sind diese Kosten vom Vermieter zu übernehmen.
Verbände wie Haus und Grund oder Vereinigungen von Hausverwaltungen verlangen Mitgliedsbeiträge. Die sind aber keine Nebenkosten, sondern allein vom Eigentümer oder Vermieter zu tragen.
Entstehen dem Vermieter Kosten durch die Einrichtung eines Kontos, auf dem er die Mieteinnahmen verwaltet, muss er diese allein tragen.
Ausgaben für Dienstleister, die zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung erstellen, die Buchhaltung übernehmen oder Mietinteressenten durch leere Wohnungen führen, sind allein Sache des Vermieters.
Eine Verteilung der Gesamtausgaben für die Heizung in einem Mehrparteienhaus, die sich nur an der Wohnungsgröße orientiert, ist laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Demnach müssen etwa 50 bis 70 Prozent nach dem tatsächlich erfassten Verbrauch abgerechnet werden.
Sie erklärten das vor allem mit steigenden Netzkosten, die fallende Einkaufspreise für Gas mehr als ausgleichen würden. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind groß. Dennoch wechselt ein großer Teil der Kundschaft nicht den Anbieter, wohl auch aus Bequemlichkeit.
Der starke Kostenvorteil für Öl ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Noch vor zwei Jahren, in der Heizperiode 2013/14, war das Heizen mit Öl um rund ein Viertel teurer als mit Gas. Traditionell hatte das Öl einen Kostenvorteil, aber der war mit dem Beginn der Hochpreisperiode für Öl ab 2010 für mehrere Jahre vorbei. In einem Zehn-Jahres-Vergleich von 2006 bis 2015 hat das Heizöl relativ knapp die Nase vorn. In diesen zehn Jahren hätte der Musterverbraucher 21 415 Euro für Heizöl ausgegeben, aber 22 014 Euro für Erdgas.