




In Deutschland wird gekauft und gebaut, als würde die Finanzkrise morgen auch noch alle Bauplätze in den Abgrund stürzen. Nachdem schon das Geldanlegen mangels Zinsen keinen Spaß mehr macht, erscheinen vielen nun Immobilien als letzter sicherer Hafen fürs Gesparte. Viele Interessenten entscheiden sich für das so genannte schlüsselfertige Bauen. Theoretisch eine gute Lösung, praktisch nicht weniger konfliktbehaftet als eine eigene Planung mit dem eigenen Architekten.
Der Verband privater Bauherren (VPB) weist Immobilieneinsteiger jetzt auf einen Konfliktherd hin, der gerade bei der Hektik zur Bauabnahme und dem – vermutlich verzögertem Umzug – gerne aus dem Auge verloren wird. Wer ein schlüsselfertiges Haus bauen lässt, der bekommt zum Schluss oft nicht alle Pläne und Berechnungen ausgehändigt, die zum Haus gehören, so die Erfahrung des Verbands.
Alles eine Frage der Absprache? Nach vielen Vertragsmustern schulde der Unternehmer als Werkerfolg nur die Herstellung des Hauses, so der Verband. Wie er es herstellt, das ist seine Sache. Im Umkehrschluss gelte: Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, dann muss er auch den Großteil der Bauunterlagen nicht ausliefern. Das Problem ist aber aus Sicht der VPB, dass der Bauherr auch den Behörden gegenüber jederzeit nachweisen können muss, dass beim Bau alle Gesetze und Verordnungen eingehalten wurden.
Der Rat der Bauexperten: Vorab schriftlich vereinbaren, dass der Bauherr spätestens ab Beginn der Baumaßnahme alle Unterlagen rechtzeitig im Zuge des Baufortschritts überreicht bekommt.
Es folgt eine lange Liste: Baugenehmigung beziehungsweise Baufreistellungsunterlagen, Statik mit Positionsplänen, sofern diese schon vorliegen, der gültige Energieausweis und die Entwässerungspläne. Außerdem muss dem Bauherrn das Baugrundgutachten übergeben werden, sofern er es nicht ohnehin selbst beauftragt hat. Sind Förderungen beantragt worden, müssen die dafür erforderlichen Nachweise geliefert werden. Außerdem sollten alle Nachweise, die im Bebauungsplan gefordert werden, wie zum Beispiel Schallschutznachweise, übergeben werden. Wichtig für Wartung und spätere Umbauten sind die Bauausführungs- wie auch die Installationspläne, falls vorhanden. Sofern sie nicht schon bei der Baugenehmigung gefordert worden sind, sollten auch Prüfberichte zur Statik und bautechnische Nachweise in den Besitz des Bauherrn übergehen.
Darüber hinaus sind je nach Bedarf des Bauherrn Qualitätsnachweise für Baumaterialien (Wärmeleitgruppen, „wohngesunde“ Materialien) und - bei Vorbehalten zur Ausführung - allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zu liefern. Zur richtigen Ingebrauchnahme der Haustechnik gehören auch noch Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen.
Wer das nicht vorher vereinbart, hat hinterher vermutlich Probleme, falls die Unterlagen nicht freiwillig und rechtzeitig herausgerückt werden. Denn nur dann könne, so der VPB, der Bauherr, beziehungsweise der Käufer oder Erwerber, Druck auf seinen Vertragspartner ausüben, indem er zum Beispiel Zahlungen zurückbehält.