Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

Ausländische Barabfindungen für Altaktionäre bleiben steuerfrei. Außerdem gibt es Neues zu Jobticket, Grunderwerbsteuer und Kosten von Kontoauszügen.

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Diese neuen Urteile sollten Sie kennen
Homosexuelle bekommen mehr Rechte bei AdoptionHomosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 19. Februar verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung verletzt laut Gericht sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder (Az.: 1 BvL 1/11). Das Gericht wies mit der Entscheidung Bedenken des Deutschen Familienverbands (DFV) zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Quelle: dpa
Gericht stärkt Rechte von Müttern auf TeilzeitJunge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am 19. Februar einer Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitszeit hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist. Das Gesetz sieht vor, dass eine Mutter während der Elternzeit zweimal eine verringerte Arbeitszeit auch gegen den Willen des Chefs einfordern kann. Nur „dringende betriebliche Gründe“ können den Anspruch gefährden. Nach Ansicht des neunten Senats darf ein dritter Antrag auf Teilzeit nicht abgelehnt werden, wenn die ersten beiden Regelungen zur Elternteilzeit einvernehmlich getroffen worden sind (Az.: 9 AZR 461/11). Quelle: dpa
Winzer dürfen nicht mit Begriff „bekömmlich“ werbenFür Wein darf nicht mit den Begriffen „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Februar mit (Az.: 3 C 23.12). Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ und dem Hinweis auf „sanfte Säure“ vermarkten darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon im September vergangenen Jahres entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen und daher unzulässig seien (Rechtssache C-544/10). Quelle: dpa
Referendare bekommen kein Arbeitslosengeld auf Richter-NiveauWer zwar aufgrund seiner Ausbildung als Richter arbeiten darf, aber nie Richter war, bekommt auch kein entsprechendes Arbeitslosengeld. Das hat das Landessozialgericht Halle entschieden (Az.: L 2 AL 82/09). Ein arbeitsloser Rechtsreferendar hatte direkt nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung Arbeitslosengeld beantragt. Für dessen Berechnung wollte er das Gehalt eines Richters zugrunde gelegt haben. Da er das zuvor aber nie war, gewährte ihm das Amt die Unterstützung nur auf Grundlage der 900 Euro Unterhaltsbeihilfe, die er im letzten Jahr seiner Ausbildung pro Monat bekommen hatte. Mit Recht, wie das Gericht am 14. Februar mitteilte. Für die fiktive Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jurist hat Beschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt. Quelle: dpa
Abflugzeiten müssen verbindlich seinVeranstalter von Pauschalreisen dürfen Abflugzeiten nicht einfach ändern, indem sie sich auf Klauseln im Kleingedruckten berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in einem am 12. Februar veröffentlichten Urteil den Branchenriesen Tui an, künftig auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen. Dem Unternehmen ist es künftig auch untersagt, Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach von Reisebüros gemachte Angaben über Abflugzeiten unverbindlich seien (Az.: 11 U 82/12). Das OLG Celle gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, die Uhrzeit des Fluges sei für viele Urlauber ein wichtiges Argument bei der Reisebuchung. Quelle: AP
Nichteheliche Kinder haben ein Recht auf ErbeDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder beim Erbrecht bestätigt, und zwar auch rückwirkend. Das Urteil des EGMR vom 7. Februar betraf Frankreich, hat aber auch Auswirkungen auf Deutschland. Geklagt hatte ein heute 70-jähriger Mann, dessen Mutter 1994 starb. Ihr Erbe ging an ihre zwei ehelichen Kinder, der nichteheliche Sohn ging leer aus. Die zwei ehelichen Kinder hätten wissen müssen, dass ihr Halbbruder ihr alleiniges Erbrecht anfechten würde, befand der Gerichtshof in seinem Urteil. In Frankreich sind eheliche und nichteheliche Kinder erst bei Erbfällen ab 2001 gleichgestellt, in Deutschland erst für Erbfälle ab Mai 2009, nach einem entsprechenden Urteil des EGMR. Quelle: dpa
Kinder anonymer Samenspender bekommen mehr RechteKinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm am 6. Februar (Az.: I-14 U 7/12). Geklagt hatte eine 21-jährige Frau, deren Mutter sich 1990 mit Spendersamen befruchten ließ. Die Samenbank aus Essen muss der Tochter nun den Namen ihres biologischen Vaters nennen. Die Richter werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität. Weil der beklagte Fortpflanzungsmediziner zur Auskunft verpflichtet sei, verstoße er gegen keine ärztliche Schweigepflicht und begehe keine Straftat, wenn er die Auskunft erteile, erläuterte das Oberlandesgericht. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen. Quelle: dpa

Übernahmen: Barabfindung für Altaktionäre steuerfrei

Eine Anlegerin hatte 2006 rund 25 000 Euro in Aktien des US-Pharmaunternehmens Wyeth investiert. 2009 übernahm der US-Pharmariese Pfizer Wyeth. Wyeth-Aktionäre bekamen pro Anteil 0,985 Pfizer-Aktien und 33 Dollar in bar, insgesamt ein Wert von rund 50 Dollar. Für die deutsche Anlegerin war das in Ordnung. So viel hatte sie auch 2006 beim Kauf für ihre Aktien bezahlt. Trotzdem forderte der Fiskus 4649 Euro Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf die Barabfindung. Dafür hatte die Anlegerin kein Verständnis: Hätte sie die Aktien einen Tag vor dem Tausch verkauft, wäre ihr kompletter Erlös steuerfrei gewesen, da sie die Aktien Jahre vor der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer gekauft hatte. Es sei unfair, nun Steuern auf einen angeblichen Gewinn zu zahlen, der tatsächlich gar nicht existierte – schließlich entsprach die Summe aus neuer Aktie und Barabfindung ihrem alten Kaufpreis. Das zuständige Finanzamt und das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hielten an der Steuerpflicht fest. Die Finanzrichter hielten das jedoch für falsch (Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 4059/10 E). Entscheidend sei bei einer Übernahme im Ausland nur, dass der Fiskus potenziell Zugriff auf einen möglichen späteren Gewinn aus dem Verkauf der neu erhaltenen Aktien habe. Steuerlich würden diese neuen Aktien dann an die Stelle der alten Aktien treten. Da Deutschland mit den USA ein entsprechendes Abkommen geschlossen habe, sei das kein Problem. Damit griffen die normalen Steuerregeln. Der Erlös, egal, ob Barabfindung oder späterer Verkaufsgewinn, aus vor 2009 gekauften Aktien müsse steuerfrei bleiben. Die Revision ließen die Richter jedoch zu, auch weil es „eine Vielzahl von Fällen“ gebe.

Recht einfach: Urteile für Saunagänger

Homosexuelle - Splitting für Lebenspartner?

Die Verfassungsrichter treiben die Gleichstellung mit Verheirateten voran.

Das Bundesverfassungsgericht treibt die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehepartnern weiter voran. Nun entschieden die Verfassungsrichter, dass ein Homosexueller das Adoptivkind seines Lebenspartners adoptieren darf (1 BvR 3247/09 und 1 BvL 1/11). Bislang war dies Ehepartnern vorbehalten. Damit rückt auch die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartner in den Vordergrund. Vor allem bei der Einkommensteuer sind Lebenspartner noch nicht gleichgestellt. So profitieren sie nicht vom Ehegattensplitting. Verfassungsbeschwerden dagegen sind anhängig (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Eine Entscheidung werde „noch im ersten Halbjahr 2013 angestrebt“, teilte das Verfassungsgericht auf Anfrage mit.

In den meisten anderen Steuerfragen sind Lebenspartner Ehepartnern schon gleichgestellt, etwa bei Erbschaft- und Grunderwerbsteuer. Auch hier sorgten die Verfassungsrichter dafür, dass der Gesetzgeber korrigieren musste. Dabei stellten sich die Verfassungsrichter auf den Standpunkt, dass Ehe und Lebenspartnerschaft sich stark ähneln. Beide Gemeinschaften seien auf Dauer angelegt und mit Unterhalts- und Beistandspflichten verbunden. Eine eventuelle Ungleichbehandlung brauche daher einen besonders gewichtigen Grund. Ein möglicher Grund wäre die Fähigkeit, Kinder zu zeugen. Doch da Steuervorteile von Ehepartnern nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind, ließen die Richter dieses Argument bislang nicht gelten.

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