Finanzaufsicht So will die Bafin Verbraucher besser schützen

Jährlich erreichen die Finanzaufsicht Bafin 17.000 Verbraucherbeschwerden. Die Behörde will jetzt dafür sorgen, dass höchstrichterliche Entscheidungen von Banken und Sparkassen schneller umgesetzt werden.

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Nicht nur in Frankfurt sollen die Banken schneller Gerichtsurteile umsetzen. Quelle: dpa

Berlin Deutschlands oberster Wertpapieraufseherin, Elisabeth Roegele, reicht es. Regelmäßig bekommt die Bafin Beschwerden von Bankkunden. Die regen sich zum Beispiel darüber auf, dass Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zugunsten der Verbraucher wie bei Darlehensgebühren oder Widerrufsmöglichkeiten von Immobilienkrediten von ihren Hausbanken nicht oder erst mit großer Verzögerung umgesetzt werden.

Im kommenden Jahr will die Bafin deshalb einen Blick hinter die Kulissen werfen. Banken sollen darüber Auskunft geben, wie sie organisatorisch aufgestellt sind, um Gerichtsentscheidungen, die für sie einschlägig sind, auch umzusetzen. „Und zwar bis in die letzte Vertriebseinheit“, sagte Roegele auf dem Verbraucherschutzforum der Bafin am Dienstag in Frankfurt. „Wenn wir die Institute anschreiben, lenken die meisten schnell ein“, so die Wertpapieraufseherin.

Aber die Bafin will sicherstellen, dass die Institute strukturell für die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen gerüstet sind. Jährlich erreichen die Bafin rund 17.000 Beschwerden. Davon entfallen 11.000 auf Versicherer, 6000 auf Banken und rund 1000 auf Wertpapierunternehmen.

Mit diesem Schritt will die Bafin dafür sorgen, dass Verbraucherbelange in den Vordergrund treten. „Vor zehn Jahren war Verbraucherschutz noch nicht auf den Fluren zu hören“, erinnert sich Marcus Pleyer, der damals für die Bafin tätig war und jetzt in der Finanzmarktabteilung des Bundesfinanzministeriums für den Verbraucherschutz im Finanzmarkt tätig ist.

Das hat sich fundamental gewandelt. Nachdem Bundesbürger Milliarden in den Sand gesetzt haben, weil sie auf windige Angebote von S&K, Infinus, Prokon reingefallen sind, zog die schwarz-rote Koalition Konsequenzen. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde die Bafin mit neuen Befugnissen ausgestattet. Gleichzeitig wurde der Verbraucherschutz als Aufsichtsziel verankert.


Bonitätsanleihen könnten verboten werden

Von ihrer schärfsten Waffe, dem Produktverbot, hat die Behörde bei den Bonitätsanleihen bereits Gebrauch und ein Verkaufsverbot an private Kunden angekündigt. Ob es dabei bleibt, ist nicht sicher. Derzeit werden noch die zahlreichen Stellungnahmen zu der geplanten Maßnahme ausgewertet.

Der private Bankenverband hat sich noch kein abschließende Meinung über die neuen Aufgaben der Bafin im Verbraucherschutz gebildet. „Wie die Bafin ihre neue Aufgabe in die Praxis umsetzt, wird sich zeigen, sobald erste Aufsichtsmaßnahmen erkennbar werden“, so eine Sprecherin auf Anfrage. „Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn die Bafin ist schließlich eine Behörde, und jeder Eingriff einer Behörde muss angemessen und verhältnismäßig sein“, so der Bankenverband.

In höchsten Tönen lobte Roegele indes die Kooperation mit den sogenannten Finanzmarktwächtern, die bei den Verbraucherschutzzentralen angedockt sind. Es gebe einen regelmäßigen Informationsaustausch („wahnsinnig wertvoll“) über die Kundenbeschwerden bei den Verbraucherschützern, die mit den eigenen Informationen abgeglichen werden.

Relativ schnell könne man dann entscheiden, ob es um Missstände gehen, die den kollektiven Verbraucherschutz betreffen oder das Problem einzelner Institute sind. „Es ist ein Austausch, keine Einbahnstraße. Wenn wir etwas liefern, erhalten wir stets eine gut begründete Antwort“, lobte auch Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Trotz des höheren Schutzniveaus sind private Anleger gut beraten, nicht den Verstand auszuschalten, wenn Unternehmen mit hohen Renditen locken. Denn der Tätigkeit der Bafin sind klare Grenzen gesetzt. „Wir machen keine laufende Unternehmensaufsicht und prüfen keine Geschäftsmodelle – weder bei einem Dax-Unternehmen noch bei kleinen Emittenten von Vermögensanlagen“, betonte Aufseherin Roegele. Mit einem Gütesiegel der Bafin für Finanzanlagen ist also auch künftig nicht zu rechnen.

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