Krötenwanderung

Was Kinder ohne Elternerlaubnis kaufen dürfen

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Das Taschengeld ist ein Stück Unabhängigkeit von den Eltern. Doch Kinder dürfen auch vom eigenen Geld noch längst nicht alles selbstständig kaufen. Wie sieht das nun also juristisch aus?

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Kinder dürfen auch vom eigenen Geld nicht alles selbstständig kaufen. Quelle: dpa

Sie charmieren, sie quengeln und notfalls erpressen sie auch: Wenn Kinder im Kaufrausch ihren Eltern Geld abluchsen wollen, ziehen sie alle Register. Die genervten Erziehungsberechtigten verweisen dann gerne aufs Taschengeld oder die Spardose. Doch selbst wenn sich darin die Zehn-Euro-Scheine von Oma und Opa schon stapeln: Kinder dürfen auch vom eigenen Geld nicht alles selbstständig kaufen.

Was Kinder mit ihrem Taschengeld machen
Stolze 27 Euro haben Deutschlands Kinder im Durchschnitt monatlich in der Tasche. Was tun sie damit? Und was treiben sie sonst in ihrer Freizeit am liebsten? Seit 20 Jahren erlaubt die Kids-Verbraucher-Analyse des Egmont Ehapa Verlages repräsentative Einblicke in das Konsum- und Medienverhalten des Nachwuchses. Quelle: dpa
Ein Fazit der Studie: Der Einfluss der Kinder als Wirtschaftskraft ist groß. „Rechnet man allein das Taschengeld und die Geldgeschenke der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren zusammen, so stehen dieser Gruppe 2012 insgesamt 2,87 Milliarden Euro zur Verfügung“, sagte Studienleiter Ralf Bauer am Dienstag. Im Folgenden finden Sie einige Einzelaspekte der Analyse. Quelle: dpa
Nach wie vor sind Bücher und Zeitschriften bei den 6- bis 13-Jährigen gefragt. Konstant über 90 Prozent schmökern zumindest ab und an in Print-Produkten, in Zeitschriften etwas öfter als in Büchern. Über einen Computerzugang verfügen vier von fünf Kindern ab 6 Jahren, drei Viertel nutzen auch das Internet. In der Hauptsache werden dabei Schul-Infos gesammelt (82 Prozent), aber kostenlose Online-Spiele und das Sammeln von Freizeit-Infos sind ebenfalls beliebt (73 und 72 Prozent). Allerdings ist kaum jemand bereit, Geld für Online-Spiele auszugeben. Eltern gestatten zumeist nur bei Lernprogrammen eine Ausnahme. Quelle: Handelsblatt Online
Smartphones und vor allem Tablet-Computer spielen noch keine dominante Rolle bei den Jüngeren. Die Kinder haben darauf in aller Regel nur Zugriff, wenn sie die Geräte der Eltern nutzen dürfen. Allerdings besitzt bereits immerhin ein Fünftel der Kinder zwischen 10 und 13 ein Smartphone. Quelle: dpa
Im Freizeitverhalten unterscheiden sich Jungen und Mädchen deutlich: Die Jungen sind elektronischen Medien besonders zugetan und zählen Computer, Internet und Spielekonsolen zu ihren Top 10 – allerdings auf den hinteren Rängen. Weit vorn liegen bei den Hobbys liegen Freunde treffen und Fernsehen, gefolgt von diversen Sportaktivitäten. Quelle: dapd
Auch bei den Mädchen liegen FreundInnen und Fernsehen an der Spitze, gefolgt von Musik hören, Radfahren und Bücher lesen. Computer und Internet tauchen 2012 erstmals in der Mädchen-Top 10 auf, nämlich auf Platz 8 und 10. Quelle: dpa
Marken scheinen nach der rückläufigen Tendenz der vergangenen Jahre wieder eine größere Rolle für den Nachwuchs zu spielen. Vor allem bei gut sichtbaren Dingen wie Sportschuhen, (Schul-)Taschen und sonstigen Kleidungsstücken und Accessoires, aber auch beim Handy ist die „richtige“ Marke für mehr als die Hälfte der Kinder wichtig. Quelle: dpa

So sieht das juristisch aus:

Zunächst einmal muss der Nachwuchs überhaupt "geschäftsfähig" sein - mithin älter als sieben Jahre. So definiert es der sogenannte Taschengeldparagraph im Bürgerlichen Gesetzbuch. Beim Büdchen um die Ecke mit dem Schaufenster voller Süßigkeiten wird auch ein Kindergartenkind zum Zug kommen, bei größeren Ausgaben aber nicht mehr.

Ältere Grundschulkinder dürfen schon alleine shoppen, so lange sich die Rechnung im Taschengeldrahmen bewegt. Jugendämter empfehlen meist zwei bis drei Euro pro Woche.

Anders sieht es bei Halbwüchsigen aus. Dass die Eltern ihnen Taschengeld geben, gilt zwar rechtlich als deren Einwilligung, dass Tochter oder Sohn selbst Geschäfte tätigen können. Aber mit klaren Grenzen bei eingegangenen Verträgen, etwa für Handys oder Fitness-Studios. Die sind so lange unwirksam, bis die Eltern der Minderjährigen ihr Einverständnis erklären. Auch manch ein erfolgreicher Handy-Marktschreier in den Fußgängerzonen musste lernen: Kreditgeschäfte sind verführbaren Jugendlichen verboten.

Und dann gibt es noch die leidige Frage des Tierkaufs. Auch wenn im Zoohandel der süße Hamster zum Greifen nah und auch noch spottbillig erscheint: Beim Kauf von Tieren gilt das Tierschutzgesetz. Bis zum 14. Lebensjahr brauchen Kinder deshalb immer die Zustimmung ihrer Eltern. Bis zum 16. Lebensjahr benötigen Jugendliche die Zustimmung beim Kauf von warmblütigen Tieren wie Hamstern, Ratten, Katzen und Hunden.

Da hilft den Kleinen nur charmieren, quengeln oder hoch und heilig versprechen, wirklich iiimmer den Käfig sauber zu machen.

Lesenswerte Infos zum Beispiel über die Höhe des Taschengeldes liefert der Elternbrief der Stadt München.

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