Sie charmieren, sie quengeln und notfalls erpressen sie auch: Wenn Kinder im Kaufrausch ihren Eltern Geld abluchsen wollen, ziehen sie alle Register. Die genervten Erziehungsberechtigten verweisen dann gerne aufs Taschengeld oder die Spardose. Doch selbst wenn sich darin die Zehn-Euro-Scheine von Oma und Opa schon stapeln: Kinder dürfen auch vom eigenen Geld nicht alles selbstständig kaufen.
So sieht das juristisch aus:
Zunächst einmal muss der Nachwuchs überhaupt "geschäftsfähig" sein - mithin älter als sieben Jahre. So definiert es der sogenannte Taschengeldparagraph im Bürgerlichen Gesetzbuch. Beim Büdchen um die Ecke mit dem Schaufenster voller Süßigkeiten wird auch ein Kindergartenkind zum Zug kommen, bei größeren Ausgaben aber nicht mehr.
Ältere Grundschulkinder dürfen schon alleine shoppen, so lange sich die Rechnung im Taschengeldrahmen bewegt. Jugendämter empfehlen meist zwei bis drei Euro pro Woche.
Anders sieht es bei Halbwüchsigen aus. Dass die Eltern ihnen Taschengeld geben, gilt zwar rechtlich als deren Einwilligung, dass Tochter oder Sohn selbst Geschäfte tätigen können. Aber mit klaren Grenzen bei eingegangenen Verträgen, etwa für Handys oder Fitness-Studios. Die sind so lange unwirksam, bis die Eltern der Minderjährigen ihr Einverständnis erklären. Auch manch ein erfolgreicher Handy-Marktschreier in den Fußgängerzonen musste lernen: Kreditgeschäfte sind verführbaren Jugendlichen verboten.
Und dann gibt es noch die leidige Frage des Tierkaufs. Auch wenn im Zoohandel der süße Hamster zum Greifen nah und auch noch spottbillig erscheint: Beim Kauf von Tieren gilt das Tierschutzgesetz. Bis zum 14. Lebensjahr brauchen Kinder deshalb immer die Zustimmung ihrer Eltern. Bis zum 16. Lebensjahr benötigen Jugendliche die Zustimmung beim Kauf von warmblütigen Tieren wie Hamstern, Ratten, Katzen und Hunden.
Da hilft den Kleinen nur charmieren, quengeln oder hoch und heilig versprechen, wirklich iiimmer den Käfig sauber zu machen.
Lesenswerte Infos zum Beispiel über die Höhe des Taschengeldes liefert der Elternbrief der Stadt München.