Recht Saarland stoppt Ausforschung durch die Finanzämter

Immobilienbesitzer im Saarland müssen nicht länger ihre Finanzen offenlegen, wenn sie eine Immobilie verkauft haben.

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Ein Haus mit einem Schild

Das Landesfinanzministerium bestätigte, dass entsprechende Nachforschungen der Finanzämter eingestellt werden.
Bislang schickten Finanzämter den Immobilienbesitzern nach einem Verkauf einen Fragebogen zu, der folgende Frage enthielt: „Wie wurde (wird) der Veräußerungserlös verwendet? (bitte genaue Aufgliederung)". Die Frage war selbst dann zu beantworten, wenn die Immobilie später als zehn Jahre nach dem Erwerb verkauft wurde und deshalb ein möglicher Verkaufsgewinn nicht steuerpflichtig war. Jetzt betonte das Finanzministerium, dass diese Frage „keine Berechtigung hat und somit nicht gestellt werden darf“. Das Ministerium habe die Finanzämter angewiesen, die Frage „umgehend ersatzlos zu streichen“.

Jörg Andres, Fachanwalt für Steuerrecht, sieht in der pauschalen Frage keinen Einzelfall, sondern einen aktuellen Trend. „Deutschlandweit versuchen Finanzämter immer wieder, Daten vorsorglich abzufragen. Oft in der Hoffnung, so vielleicht später Steuerhinterzieher zu enttarnen“, sagte Andres. Solche Fragen ohne konkreten Anlass seien gesetzlich aber nicht zulässig.

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