




Die Schweizer Steuerverwaltung wird derzeit mit Amtshilfe-Gesuchen aus dem Ausland überhäuft. Mit diesen Gesuchen können zum Beispiel deutsche Steuerbehörden in der Schweiz nach mutmaßlichen Steuersündern fahnden. Per Gesetz sind die Schweizer Behörden verpflichtet, die Betroffenen von diesen Gesuchen zu informieren.
Das ist nicht immer leicht. Daher hat nun die eidgenössische Steuerverwaltung damit begonnen, die Namen von mutmaßlichen Steuersündern aus Deutschland, Frankreich, Spanien und anderen Ländern über das im Internet einsehbare Schweizer Bundesblatt zu veröffentlichten. Dies geschieht, wenn der Betroffene auf anderen Wege nicht erreichbar war. Die Schweizer "Sonntagszeitung" hat als erste über dieses neue, ungewöhnliche Verfahren berichtet.





„Es ist natürlich schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet“, sagte ein Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung dem Blatt. Über die Internet-Veröffentlichung der Namen sollten die Betroffenen die Chance bekommen, sich zu dem Verfahren zu äußern. Das führt allerdings dazu, dann nun jeder im Internet die Namen der Betroffenen lesen kann und damit weiß, dass die Person ein Problem mit den heimischen Steuerbehörden hat.





Genannt werden dabei Name, Geburtstag, Staatsangehörigkeit und die letzte, bekannte Adresse des mutmaßlichen Steuersünders. Sie werden in der Mitteilung aufgefordert, binnen zehn Tagen ihre aktuelle Adresse zu melden. In den jüngsten Ausgaben des Bundesblatts finden sich zahlreiche deutsche Staatsbürger.
Auch vor Prominenten macht die Behörde nicht Halt. So steht auch Fransicso José Ortiz von Bismarck, der Ur-Ur-Enkel des einstigen Reichskanzlers Otto von Bismarck am Pranger: „Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Francisco José Ortiz von Bismarck, geboren am 1. Mai 1980, deutscher Staatsangehöriger, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen“, heißt es im Bundesblatt.
Die Zahl dieser Veröffentlichung könnte sogar noch zunehmen. Bisher verweigert die Schweiz Amtshilfe, wenn die Informationen, auf denen das Gesuch beruht, auf gestohlenen Daten beruht. Die Schweizer Regierung hat vor kurzem einen Vorstoß unternommen, dass die Schweiz künftig auch bei gestohlenen Daten, wie der berühmten Kundenliste der Genfer Ablegers der HBSC, Amtshilfe leisten soll.