Testamentsregister Erben kommen leichter an ihren Nachlass

Damit auch der letzte Wille Beachtung findet, gibt es ab Januar das Zentrale Testamentsregister. Erben können auf zuverlässigere Bearbeitung hoffen - und Streitereien vermeiden, die im Erbfall oft entbrennen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ab Januar 2012 wird das Zentrale Testamentsregister eingeführt. Quelle: ZB

Düsseldorf Was sich bisher auf Millionen gelbe Karteikarten in 5000 Standesämtern verteilt hat, soll jetzt in einem digitalen Verzeichnis vereint werden: Ab Januar 2012 gibt es in Deutschland das Testamentsregister, in dem alle Dokumente gespeichert werden, die für die Abwicklung einer Erbschaft relevant sind. "Nachlassverfahren sollen schneller und zuverlässiger werden. Erben müssen dann nicht mehr Wochen und Monate auf die vollständigen Unterlagen über den Nachlass warten, sondern nur noch einen Tag", sagt Thomas Diehn, Geschäftsführer der Bundesnotarkammer.

Besonders innovativ ist so ein digitales Testamentsregister nicht. In 19 anderen Ländern in Europa gibt es schon ähnliche Verzeichnisse, darunter Frankreich, Österreich und Spanien. "Mancherorts gibt es so etwas schon seit Jahrzehnten", sagt Diehn. "Deutschland ist wirklich hintendran."

Bis 2016 sollen aber endlich auch im deutschen Register alle verstaubten Karteikarten digital gespeichert sein. Wer ab nächstem Jahr beim Notar ein Testament aufsetzt, wird außerdem automatisch im Register vermerkt.

Diehn hat das Testamentsregister vom Gesetzesvorschlag bis zur Umsetzung begleitet. Jetzt reist er gerade durch das ganze Bundesgebiet und gibt Kurse für Notare und Gerichte, damit nach dem Jahreswechsel gleich alles glatt läuft. 15 bis 20 Millionen Urkunden aus dem gesamten Bundesgebiet werden es am Ende sein, erwartet die Bundesnotarkammer. Viele Deutsche regeln ihren Nachlass nicht mit einem Testament, sondern verlassen sich einfach darauf, dass die Gesetzeslage das Erbe regelt.


Unzustellbare Benachrichtigungen an die Erben sind Geschichte

Das Nachlassverfahren im Papierzeitalter hat einige Tücken, die mit dem digitalen Register kein Problem mehr sind. Wenn nach einigen Wochen mühsam ein Testament und andere Dokumente aus verschiedenen Registern gesammelt sind, stellt das Nachlassgericht einen Erbschein aus. Tauchen danach noch relevante Dokumente auf, die die Verteilung des Erbes beeinflussen, ist der Erbschein wieder hinfällig und der Prozess geht von vorne los. Außerdem sind viele Karteieinträge veraltet, Benachrichtigungen kommen unzustellbar zurück, der Prozess wird immer langwieriger.

Das soll ab nächstem Jahr besser werden. Das digitale Register wird im Sterbefall automatisch auf Einträge überprüft, das Nachlassgericht und die Verwahrstellen aller Dokumente werden sofort benachrichtigt.

Die ganze Unternehmung ist schmal aufgestellt. Etwa fünf Leute kümmern sich derzeit um das Testamentsregister, so Notar Diehn. Ab nächstem Jahr werden es etwa 15 bis 20 Mitarbeiter sein. Die Verwaltungskosten sollen komplett über die Registrierungsgebühr gedeckt werden. Die beträgt einmalig 15 Euro, alle Änderungen und Ergänzungen sind kostenlos.

Wer bei verpflichtenden zentralen und digitalen Registern Angst um die Sicherheit seiner Daten hat, kann beruhigt sein, heißt es aus der Bundesnotarkammer. Es werden nur Angaben über den Erblasser und die Verwahrstelle von Urkunden gespeichert, in keinem Fall jedoch der Inhalt eines Testaments. Außerdem sei der Zugriff auf das Register über das Internet nicht möglich.

Ein Hinweis für altmodische Aufbewahrer: Im Testamentsregister wird zwar festgehalten, wo sich ein Testament befindet. Allerdings können keine Dokumente in das Register mit aufgenommen werden, die zu Hause in der Schublade oder im Safe liegen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%