Ein Hausbesitzer aus Düsseldorf darf einen im Kamin entdeckten Geldschatz von umgerechnet 146.000 Euro nicht behalten. Der D-Mark-Betrag von 303.700 Mark gehe an die Erben der früheren Hausbesitzerin, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Mittwoch.
Der neue Eigentümer, der die Geldbündel beim Renovieren in einer Geldkassette in einem Kachelofen gefunden hatte, muss sich mit dem Finderlohn in Höhe von 5000 Euro begnügen.
Er wollte das gesamte Geld behalten und argumentierte, es handele sich um einen herrenlosen Schatz. Das OLG hatte keinen Zweifel, dass die Scheine der früheren Hausbesitzerin gehörten.
Die 1993 gestorbene Geschäftsfrau hatte ihr bewegliches Vermögen den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld vererbt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.