Urteil Hypo-Real-Estate-Anleger können auf Entschädigung hoffen

Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Münchner OLG. Das hatte entschieden, dass die damalige Führung der HRE die Aktionäre getäuscht hat.

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Das OLG hatte 2014 in dem Anleger-Musterverfahren entschieden, dass der Münchner Immobilienfinanzierer 2007 mehrere unwahre Pressemitteilungen über seine wirtschaftliche Lage vor der heraufziehenden Finanzkrise veröffentlicht, den Börsenprospekt für eine Kapitalerhöhung gefälscht und seine Bilanz manipuliert habe. Quelle: dpa

Die Chancen auf Schadenersatz für ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) haben sich nach Ansicht der Kläger durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) verbessert.

Das oberste deutsche Berufungsgericht bestätigte in einer am Freitag veröffentlichen Entscheidung größtenteils ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) zu einer Musterklage aus dem Jahr 2014.

„Mit seinen Feststellungen gegen die HRE hat der BGH jetzt die Voraussetzungen für konkrete Entschädigungszahlungen an die Kläger geschaffen“, sagte Rechtsanwalt Marc Schiefer von der Kanzlei Tilp, die den Musterkläger vertritt. Insgesamt fordern heimische und internationale Investoren einschließlich Zinsen mehr als 1,5 Milliarden Euro von der in der Finanzkrise verstaatlichten HRE.

Die Kläger fühlen sich durch die damalige Führung der HRE getäuscht, die die Aktionäre vor dem Zusammenbruch der Bank in mehreren Mitteilungen über Monate hinweg zu beschwichtigen versuchte.

Das OLG hatte 2014 in dem Anleger-Musterverfahren entschieden, dass der Münchner Immobilienfinanzierer 2007 mehrere unwahre Pressemitteilungen über seine wirtschaftliche Lage vor der heraufziehenden Finanzkrise veröffentlicht, den Börsenprospekt für eine Kapitalerhöhung gefälscht und seine Bilanz manipuliert habe. Der BGH verwies die Sache zwar an das OLG zurück, bestätigte die inhaltlichen Urteilsgründe aber in wesentlichen Teilen.

„Ich bin euphorisch“, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp der Nachrichtenagentur Reuters. Er sprach von einem „Meilenstein in der Geschichte des deutschen Kapitalmarktrechts“.

Der BGH habe mit dem Verweis auf Fehler im Prospekt für eine Kapitalerhöhung im September 2007 eine konkrete Grundlage für Schadenersatz-Ansprüche eröffnet. Zudem müsse sich das OLG nach den Vorgaben des BGH nun auch damit beschäftigen, ob die HRE im Januar 2008 Abschreibungen von 390 Millionen Euro nicht nur zu spät gemeldet, sondern ob sie damals die ganze Wahrheit mitgeteilt habe. Die HRE-Aktie war anschließend an der Börse abgestürzt.

Das OLG hatte in dem Musterprozess die wichtigsten Fragen aus rund 250 Schadenersatzklagen wegen Kursverlusten gebündelt. Die Anleger müssen ihre Ansprüche aber noch in gesonderten Verfahren durchfechten. Zahlen müsste am Ende wohl der Staat, der die HRE in der Finanzkrise im Herbst 2008 aufgefangen hatte.

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