„Zinscap-Prämien“ Bundesgerichtshof überprüft umstrittene Darlehensklausel

Die sogenannten Zinscap-Prämien stehen seit heute in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Verbraucherschützer klagen gegen die umstrittenen Klauseln.

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In letzter Instanz klagen Verbraucherschützer gegen die „Zinscap-Prämien” Quelle: dpa

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit Dienstag, ob sogenannte Zinscap-Prämien rechtswidrig sind. Es geht dabei um die Klausel einer Bank zu Gebühren bei variablen Krediten: Der Kunde bezahlt dafür, dass der Zinssatz für das Darlehen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf.

Damit sichert er sich gegen einen übermäßigen Zinsanstieg ab, die Bank wiederum bekommt für ihr Risiko die Gebühr. Strittig ist jedoch vor dem BGH, ob der Kunde diese Gebühr anteilig zurückbekommen muss, wenn er den Kredit vorzeitig ablöst. Die Bank hatte in diesen Fällen die vorab gezahlte Prämie komplett einbehalten. Dagegen zog ein Verbraucherschutzverein vor Gericht.

Seiner Ansicht nach darf die Bank die Gebühr nicht unabhängig von der Laufzeit erheben. Mit einer solchen Klausel werde der Verbraucher benachteiligt.

Der zuständige BGH-Senat ließ am Dienstag ebenfalls Zweifel erkennen, ob die Klausel zulässig ist. Außerdem moniert der Kläger, dass die Vereinbarung auch eine Begrenzung der Zinsen nach unten enthält. Diese schützt die Bank vor niedrigen Zinsen - ohne dass ihr Kunde für diesen Vorteil eine Gegenleistung erhält.

Vor dem Landgericht Düsseldorf war die Klage abgewiesen worden, das Oberlandesgericht hatte ihr jedoch stattgegeben. Der BGH will eine Entscheidung am 5. Juni bekanntgeben.

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