Kein Kavaliersdelikt Volkssport Versicherungsbetrug lohnt sich nicht

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Null Toleranz

Erst kürzlich gab die Allianz Deutschland bekannt, eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Versicherungsbetrügern zu verfolgen. Betrüger dürfen selbst bei Bagatellschäden kein Pardon erwarten. Für Europas größten Versicherungskonzern ist die Betrugsabwehr ein lohnendes Geschäft.

„Unsere konsequente Betrugsabwehr verhindert über alle Versicherungsparten hinweg jährlich unrechtmäßige Auszahlungen im unteren dreistelligen Millionenbereich, Tendenz steigend“, sagt Alexander Vollert, Vorstandschef der Allianz-Versicherungs-AG. Seit einigen Jahren intensiviert die Allianz ihren Kampf gegen Versicherungsbetrug. So hat das Unternehmen die Zahl seiner Betrugsabwehrspezialisten um ein Drittel erhöht und setzt jetzt auch auf spezielle Außendienstmitarbeiter zur Betrugsermittlung vor Ort.

Weil sich das Geschäft lohnt, treiben die Versicherungskonzerne erheblichen Aufwand, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Für die betrugsanfällige Sparte der Autoversicherung etwa haben die großen Assekuranzen Testlabore gegründet, in denen typische Autoschäden untersucht werden. So können die Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, wie ein Autoschaden aussehen muss, damit er zu einer Unfallbeschreibung passt. Schnell fällt auf, wenn ein Kunde versucht, auch Vorschäden am Auto einem Versicherungsfall unterzujubeln.

Manche Analysemethoden können selbst ehrlichen Versicherungskunden ein mulmiges Gefühl bescheren. So finden schon bei der Aufnahme eines Schadens die ersten automatisierten Prüfungen auf Betrugsverdacht per Software und Datenbankabfrage statt.

Indizien: Nachfragen des Kunden zum Versicherungsschutz kurz vor dem Schadenfall, mehrere gemeldete Schäden in den vorangegangenen Monaten oder Zeugen, die mit dem Geschädigten verwandt oder befreundet sind.

Ergibt sich ein Anfangsverdacht, wird der Schadensfall zum Prüffall. Eingereichte Unterlagen, Schaden und Schadenhergang werden eingehender begutachtet und analysiert. Der Sachbearbeiter kontrolliert Beziehungen der an dem Fall beteiligten Personen, auch mittels Internetrecherche und Facebook. Ermittler können eingeschaltet oder Sachverständige hinzugezogen werden.

Was bei der Kündigung von Versicherungen zu beachten ist
Krankenkassenkarten von gesetzlichen Krankenkassen Quelle: dpa
Kündigungsfristen einhaltenUnabhängig davon, ob es um eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen geht oder eine sogenannte Sonderkündigung, weil beispielsweise die monatlichen Beiträge erhöht wurden, wichtig ist, die Kündigungsfristen einzuhalten. Wird der Termin verpasst, ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag verlängert sich. Die meisten Policen wie die Kfz-Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, bei Lebensversicherungen ist es dagegen ein Monat - nachschauen ist also unerlässlich. . Quelle: Fotolia
Formalien beachtenAußerdem müssen sowohl ordentliche als auch Sonderkündigungen schriftlich erfolgen. Ein Anruf bei der Assekuranz oder eine E-Mail reichen nicht aus. Es ist außerdem ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Quelle: Fotolia
Kündigungsgrund BeitragserhöhungEin Grund für eine sogenannte Sonderkündigung ist beispielsweise die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Wer einen Brief von seinem Versicherer bekommt, dass es künftig teurer wird, hat das Recht, die Police - auch vorzeitig - zu kündigen. Die Kündigung muss allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung stattfinden. Zwei Jahre lang zahlen und dann bemängeln, dass es zu teuer ist, geht nicht. In einem solchen Fall müssen Sie ordentlich - sprich: ein bis drei Monate vor Vertragsende - kündigen. Quelle: Fotolia
Ein Feuerwehrmann steht am 13.01.2013 neben einem verunglückten Personenwagen auf der Bundesautobahn A 38 bei Friedland (Niedersachsen). Quelle: dpa
Kündigungsgrund: VertragsbruchSollte sich die Versicherung widerrechtlich vor einer Schadensregulierung drücken, hat der Kunde das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Gleiches gilt natürlich auch für die jeweilige Assekuranz, falls der Versicherungsnehmer sich nicht an den Vertrag hält. Quelle: Fotolia
Gebrauchtwagen verschiedener Marken stehen am Dienstag, 5. Februar 2002, bei einem Audi-Haendler in Koblenz zum Verkauf. Quelle: AP

Datenabgleich und Analyse

Zunehmend kommt dabei auch großen Datenbanken eine wichtige Rolle zu. Mit einer Analysesoftware erkennen sie typische Muster in vielen Betrugsfällen, zum Beispiel typische Formulierungen in der Beschreibung eines erfundenen Schadenhergangs.

Zudem gibt eine Datenbank der Versicherungswirtschaft Auskunft über bestimmte Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Kunden, etwa verdächtige Schadenmeldungen bei anderen Versicherungen der gleichen Sparte. Hat der Kunde zum Beispiel bei anderen Kfz-Versicherern bereits verdächtige Schäden gemeldet, gibt die Software einen Hinweis.

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