Private Krankenversicherung Diese Tarife sind die besten

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Wechsel lohnt meist nicht

Zwar lässt sich Streit um Leistungen nie ganz ausschließen, es gibt aber Regeln, die Ärger minimieren und Geld sparen:

  • Wenn sich die Behandlung aufschieben lässt, sollten sich die Versicherten vorab bei der Versicherung erkundigen, ob sie die Kosten übernimmt.
  • Lässt sich der Eingriff nicht aufschieben, sollten die Betroffenen die Kosten vorstrecken, sich juristischen Rat einholen und das Geld wiederholen.
  • Hat der Arzt unzulässig mehr abgerechnet, als der Versicherer erstattet, können Versicherte bei ihrer PKV Rechtsschutz beantragen. Der Versicherer muss dann einen Rechtsstreit mit dem Arzt finanzieren.

Auch wenn sich der Versicherte mit seiner PKV um Leistungen zofft, lohnt sich der Wechsel des Krankenversicherers in der Regel nicht. Schließlich gehen bei einem Wechsel Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise verloren. Diese Rückstellungen sollen Prämienerhöhungen im Alter, wenn mehr medizinische Leistungen anfallen, abfedern. Ohne dieses finanzielle Polster steigen die Prämien für ältere Versicherte deutlich schneller an. Wem der alte Tarif zu teuer ist, dem bleibt nur, beim alten Anbieter einen neuen abzuschließen. Ein Wechsel in einen Tarif mit weniger Leistungen ist meist unproblematisch. „Allerdings legen einige Versicherer dem Versicherten nicht alle Tarife offen, in die er wechseln könnte“, sagt Axel Kleinlein, Vorstand beim Bund der Versicherten. Zwar gibt es seit Januar verbandsinterne Regeln für den Tarifwechsel, allerdings machen nicht alle Versicherer mit.

Schwieriger wird es, wenn Versicherte auf einen Tarif mit mehr Leistungen umsatteln wollen. Dann müssen sie entweder auf die zusätzlichen Leistungen verzichten oder einen Risikozuschlag in Kauf nehmen (Bundesgerichtshof, IV ZR 393/15). Wie hoch der Risikozuschlag ausfällt, hängt von den Vorerkrankungen ab, die für die zusätzliche Leistung relevant sind. „Versicherer dürfen jedoch nur für die Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung verlangen“, sagt Versicherungsberater Bernhard Lüneborg aus Rostock. Privatpatienten müssten nicht befürchten, dass bei einem Tarifwechsel ihre komplette Krankengeschichte durchleuchtet wird.

Welche Krankenkassen besonders teuer sind
Krankenkassenkarten Quelle: dpa
AOK Quelle: dpa
Zentrale der DAK Quelle: dpa
BKK Quelle: AP
Krankenkassenkarte der BKK Quelle: dpa/dpaweb
Techniker KrankenkasseDie größte gesetzlichen Krankenkasse Deutschlands, die Techniker Krankenkasse (TK), hebt ihren Beitragssatz 2016 um 0,2 Prozentpunkte an. Der Zusatzbeitrag der Kasse wird sich dann auf 1,0 Prozentpunkte belaufen, der Gesamtbeitrag auf 15,6 Prozent. Damit läge die Kasse knapp unter dem durchschnittlichen Beitrag von 15,7 Prozent, den das Bundesgesundheitsministerium im November für 2016 prognostiziert hatte. Viele andere Krankenkassen erhöhen ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte - wie etwa... Quelle: dpa
Krankenkassenkarte der Baermer Quelle: dpa

Bietet der neue Tarif mehrere zusätzliche Leistungen gegenüber dem alten, muss sich der Versicherte bei allen Extras entweder für den Risikozuschlag oder für den Verzicht entscheiden. Je nach Leistung mal die eine oder die andere Variante zu bevorzugen, das geht nicht. Zu den Mehrleistungen zählt auch ein niedrigerer Selbstbehalt, also der Teil der medizinischen Kosten, den der Versicherte aus eigener Tasche zahlt. Wer in die PKV wechselt, sollte den Selbstbehalt im Tarif niedrig halten. So ist der Versicherte bei späteren Tarifwechseln flexibler und kann seinen Selbstbehalt erhöhen, was dann die Monatsprämie günstiger macht.

Zurück in die GKV

Hilft auch ein Tarifwechsel nicht, um die Kosten für die Krankenversicherung zu drücken, dann bleibt als Notausgang noch die Rückkehr zu den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings steht diese Tür nur für einen Teil der Privatpatienten offen. Für den Weg zurück in die GKV gilt: Bei Angestellten muss das Jahreseinkommen mindestens ein Jahr lang unter die Grenze von 56 250 Euro sinken. Selbstständige können in ein Angestelltenverhältnis wechseln und damit zurück in die GKV. Arbeitslose Privatpatienten werden in der Regel automatisch von den gesetzlichen Kassen übernommen. Angestellte und Selbstständige können normalerweise nur zurück zu den Kassen, wenn sie nicht älter als 55 Jahre sind. Für alle anderen bleibt der Basistarif der PKV, der nur die Leistungen der GKV abdeckt.

Eine Rückkehr in die GKV hat jedoch auch Nachteile. Sie zahlt zwar auch für die Behandlung von Fußballfans, die jetzt bei der EM in Frankreich krank werden. Dies allerdings nur bis zu den Gebührensätzen, die in Deutschland üblich sind. Auf dem Rest bleibt der Kassenpatient sitzen. Mehr Schutz bietet eine private Auslandskrankenversicherung – oder eben eine PKV-Police.

Wer wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann

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