Raus aus der PKV So gelingt Privatversicherten die Flucht vor hohen Beiträgen

Sinkt das Einkommen im Alter, werden vielen privat Krankenversicherten die Beiträge zu teuer. Quelle: imago images

Sinkt das Einkommen nach Jobwechsel oder Aufgabe der Selbständigkeit, wird die private Krankenversicherung vielen zu teuer. Wie sich Betroffene von hohen Versicherungsbeiträgen befreien können.

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Dorothee und Oliver Kimber* haben viel geschafft: Mit Anfang 50 haben sie ihr Häuschen am Stadtrand ist in ein paar Jahren abbezahlt, die Töchter sind in der Ausbildung, sie haben ausreichend vorgesorgt. Jetzt aber ändert sich die Situation noch einmal deutlich. Olivers Arbeitgeber schließt seine Niederlassung, Oliver bekommt einen Aufhebungsvertrag – und wird in einem neuen Job wahrscheinlich weniger verdienen. Dorothee gibt zudem ihre stressige Tätigkeit als freiberufliche Hebamme gerade auf und sucht sich eine Festanstellung. Künftig werden sie mit weniger Geld auskommen müssen.

Die beiden stellen deshalb ihre Ausgaben auf den Prüfstand. Und da sind ihnen die hohen Beiträge zur Krankenversicherung gleich ein Dorn im Auge. Viel wäre gewonnen, wenn es Dorothee gelänge, aus ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihres Mannes zu wechseln. Aber geht das? Oder wie lassen sich die Beiträge zur Privatversicherung zumindest effektiv senken?

PKV ignoriert Einkommensverluste

Sinkt das Arbeitseinkommen in fortgeschrittenen Jahren deutlich, lässt sich das oft nicht mehr durch einen besseren Job kompensieren. Doppelt leidet in so einer Situation, wer bei einer privaten Krankenversicherung ist, die ihre Beiträge erhöht. Während die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) bei sinkendem Einkommen geringere Beiträge verlangt – 14,6 Prozent inklusive Arbeitgeberbeteiligung plus Zusatzbeitrag – , bleiben die PKV-Beiträge bestenfalls stabil, weil sie unabhängig vom Einkommen auf Basis der Gesundheitsrisiken kalkuliert werden.

Die Versicherungsbeiträge steigen für Privatversicherte daher trotz der aus den Einzahlungen gebildeten Altersrückstellungen mit dem Alter in der Regel an – auch während der Rente. Im langjährigen Durchschnitt steigen die Beiträge zur PKV um jährlich drei Prozent, hat der PKV-Verband berechnet. Aber aufgrund gesetzlicher Regelungen kommen die Beitragserhöhungen nur mit Abstand von ein paar Jahren beim Versicherten an, dann aber durchaus mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich.
Wie also können Privatversicherte der Beitragsfalle entgehen?

Möglichkeit 1: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Für Privatversicherte bleibt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise verschlossen. Die Entscheidung für den Eintritt in die PKV ist zumeist eine Entscheidung fürs Leben – und will deshalb gut überlegt sein.
Dennoch hat der Gesetzgeber Ausnahmefälle definiert, die den Wechsel von der PKV in die GKV ermöglichen. Diese Ausnahmen sind allerdings immer an Bedingungen geknüpft.

Bis zum 55. Lebensjahr ist ein Wechsel unter engen Voraussetzungen möglich. Wichtigste Voraussetzung: Ihr Einkommen muss unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die AOK Rheinland Hamburg sieht das Entstehen einer Versicherungspflicht vor allem in zwei Fällen: wenn eine Beschäftigung mit einem Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2018: 59.400 Euro jährlich) aufgenommen oder Arbeitslosengeld bezogen wird.

Für langjährig PKV-Versicherte gilt sogar eine Einkommensgrenze von 53.100 Euro im Jahr, die für einen Wechsel unterschritten werden muss. Betroffen von dieser Regelung sind alle, die schon vor dem 31.12.2002 in der PKV waren.

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Wer sein Einkommen also unter die Versicherungspflichtgrenze drücken kann, hat eine Chance, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Mittels Teilzeitarbeit, neuer Arbeitsstelle mit geringerem Gehalt, Gehaltsumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersversorgung oder einer beruflichen Auszeit können PKV-Versicherte unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen und die Aufnahme in die Krankenkasse beantragen. Es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, als wären die Gehaltseinbußen nur kurzfristig. Der Gesetzgeber spricht nämlich vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt.

Schwieriger Wechsel für Selbstständige

Selbstständige können sich hingegen unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze freiwillig in der PKV versichern. Für den Wechsel in die GKV genügt es daher nicht, Versicherungspflichtgrenze zu unterschreiten. Sie müssen entweder hauptberuflich in ein Angestelltenverhältnis eintreten oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Letzteren haben aber viele Selbstständige und insbesondere viele Freiberufler nicht, weil sie nur freiwillig und ohne Arbeitgeberbeteiligung in die staatliche Arbeitslosenversicherung einzahlen und daher häufig auf diesen Schutz verzichtet haben. Der Bezug von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) nützt Wechselwilligen jedoch nichts. "Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ist eine Rückkehr in die GKV generell ausgeschlossen, wenn die Person vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zuletzt privat krankenversichert war", teilt die AOK Rheinland Hamburg auf Anfrage mit. Sie empfiehlt, bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit frühzeitig die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zu kontaktieren.

Selbstständige wie etwa viele Freiberufler, die nach Geschäftsaufgabe Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind hingegen wieder versicherungspflichtig. Wer so den Sprung in die gesetzliche Krankenversicherung geschafft hat, darf auch darin bleiben, wenn er danach eine Anstellung antritt.

Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I bleibt Selbstständigen dann nur noch die Chance auf die Familienversicherung über den Partner, sofern der gesetzlich versichert ist.

*Namen von der Redaktion geändert

Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner

Besonders lohnt sich der Wechsel in die GKV im Rahmen einer Familienversicherung. Wer unter 55 Jahre alt ist und nur einer geringfügigen Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht nachgeht (450-Euro-Minijob) oder ein Einkommen von nicht mehr als 435 Euro im Monat (Schwelle für 2018) bezieht, kann sich kostenlos über den gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner mitversichern. Wer oberhalb der genannten Grenzen verdient, zahlt einen Mindestbeitrag oder abhängig vom Einkommen volle Beiträge zur GKV. Dann aber sparen Versicherte nicht mehr unbedingt gegenüber der PKV. Das ist vom Einzelfall abhängig und sollte unbedingt vor einem Wechsel geprüft werden.

Wechsel bleibt für Ältere ausgeschlossen

Wer seinen 55. Geburtstag gefeiert hat, hat praktisch keine Chance mehr auf eine Rückkehr in die GKV. Nur wer in den fünf Jahren vor dem angestrebten Wechsel wenigstens kurzzeitig in der GKV versichert war, kann hoffen und sollten seinen Wechselchancen von der GKV prüfen lassen. Bestand aber während der fünf Jahre mehr als 30 Monate keine Versicherungspflicht, etwa aufgrund von Selbstständigkeit, einer Befreiung von der Versicherungspflicht oder einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel in die GKV dennoch ausgeschlossen. Diese Regel laut GKV-Spitzenverband auch, wenn die Wechselwilligen mit einer Person verheiratet waren, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Gelingt der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, haben langjährig Privatversicherte dennoch einen Nachteil. Wer im Erwerbsleben nicht in 90 Prozent der Versicherungszeiten in der GKV war, kommt bei Renteneintritt nicht in die günstige Krankenversicherung der Rentner, sondern gilt als freiwilliges Mitglied. Beiträge zur Krankenkasse werden dann auch auf private Altersvorsorge fällig.

Durchschnittliche Beitragsanpassungssätze bei den privaten Krankenversicherungen (in Prozent). In einzelnen PKV-Tarifen kommen durchaus Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich vor. (Quelle: Assekurata)

Möglichkeit 2: PKV-Tarif anpassen

Grundsätzlich besteht für Privatversicherte ein gesetzlicher Anspruch darauf, in andere Tarife ihrer Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Hat der neue Tarif geringere Leistungen, eine höhere Selbstbeteiligung oder mehr ausgeschlossene Gesundheitsrisiken, fällt der Beitrag niedriger aus und die im Rahmen der Versicherung gebildeten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Sie federn die steigenden Gesundheitskosten ab und sorgen so für langsamer steigende PKV-Beiträge. Nach Informationen des Bundes der Versicherten ist es aber wahrscheinlich, dass mit den Jahren die Beiträge steigen. So würde sich die erzielte Ersparnis mit der Zeit wieder reduzieren.

"Beim Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Wer seinen Versicherungstarif in der Privaten Krankenversicherung ändern oder anpassen möchte, sollte sich unbedingt korrekt beraten lassen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. "Betroffene sollten deshalb mit den angebotenen Alternativtarifen zum unabhängigen Versicherungsberater, zu einer Verbraucherzentrale oder zu uns kommen." Während Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten Gebühren bzw. Mitgliedsbeiträge verlangen, erhält ein unabhängiger Honorarberater abhängig von der erzielten Ersparnis ein Erfolgshonorar. Der Bund der Versicherten schätzt, dass dafür die Ersparnis eines Versicherungsjahres fällig wird. Über die Jahre kann sich das aber natürlich auszahlen.

Standard- und Basistarif in der PKV

Wer schon vor 2009 in der PKV Mitglied war und älter als 65 Jahre ist, kann in den sogenannten Standardtarif wechseln, sofern sein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Standardtarif bietet vergleichbare Leistungen wie eine gesetzliche Krankenkasse. Sind die Voraussetzungen für diesen Tarifwechsel nicht erfüllt oder der Versicherte jünger als 65 Jahre, bleibt noch der sogenannte Basistarif, dessen Leistungen ebenfalls denen der GKV entsprechen, aber etwas teurer ausfällt.

Der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist in aller Regel nicht empfehlenswert, denn dabei gehen die gebildeten Altersrückstellungen nach derzeitiger Gesetzeslage verloren. Ohne die Altersrückstellungen aber dürften die Beiträge im Alter schneller steigen, als beim Verbleib bei der bisherigen PKV. Und das könnte sich insbesondere im Rentenalter rächen.

Dorothee und Oliver sind jedenfalls optimistisch, dass der Wechsel in eine gesetzliche Kasse gelingt. Die Selbstständigkeit gibt sie ganz auf, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sie aber nicht. Dorothee sucht sich deshalb zunächst einen Minijob oder verzichtet ganz auf ein eigenes Einkommen - und wechselt so in die GKV-Familienversicherung von Oliver. Das senkt zunächst auch die Steuer auf Olivers Abfindung, da sie ihre Einkünfte gemeinsam versteuern (Zusammenveranlagung). Im Laufe des nächsten Jahres sucht sie sich dann eine sozialversicherungspflichtige Anstellung als Krankenschwester.

Findet sie eine Stelle in einem Krankenhaus, zahlt sie volle GKV-Beiträge, denn mit ihrem Einkommen wird sie sicher nicht die Versicherungspflichtgrenze erreichen. Zumindest bleiben ihr stark steigende PKV-Beiträge im Alter erspart. Und sollte einer von beiden nochmal seinen Job verlieren, greift wieder die Familienversicherung in der GKV.

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