
WirtschaftsWoche: Herr Heinrich, Herr Wrobel, die betriebliche Altersvorsorge stand zuletzt in der Kritik. Befürchtungen um einen Anlagenotstand angesichts niedriger Zinsen machen die Runde. Werden die Renten der Pensionskassen künftig schrumpfen?
Heinrich: Noch gibt es keinen Grund dafür. Alle müssen sich an ihr Rentenversprechen halten. Das zu erreichen, noch dazu über einen langen Zeitraum und bis zum Lebensende des Begünstigten, ist ehrgeizig und anspruchsvoll. Denn wir müssen mit gewissen Annahmen über die Zukunft arbeiten: Etwa, das Kapital verzinst sich mit dreieinhalb Prozent. Auch die Kosten müssen eingerechnet werden. Und eine monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende ist schon eine stattliche Garantie. Aber die ist nicht gefährdet.





Wrobel: Wir stellen nicht die Rendite in den Vordergrund. Aber wir müssen unsere Versprechen auch unter widrigen Umständen wie heute halten. Innerhalb des Sicherheitsrahmens wollen wir natürlich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Damit sind wir mit der gesamten Versicherungsbranche eigentlich einig. Das gilt auch für die Lebensversicherung, die genau wie wir unter staatlicher Aufsicht steht. Die gesetzlichen Vorgaben sind da für alle gleich und die binden uns an unsere Zusagen.
Wenn es nicht primär um die Rendite der Ersparnisse von Arbeitnehmer geht, worum geht es dann?
Heinrich: Das Thema Sicherheit geht noch viel weiter, denn was nützt es dem Versicherten, wenn er ein paar Jahre seine Rente anspart, aber dann berufs- oder erwerbsunfähig wird. Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Beiträge weiter zu bezahlen, weil ein vernünftiges Einkommen fehlt, scheitert auch der Versuch, eine Altersvorsorge aufzubauen. Der Versicherungsschutz bei den vorzeitigen Risiken ist also immens wichtig. Und den kann niemand selbst darstellen oder organisieren. Er braucht einfach das Kollektiv einer Versicherung, um sich vor Erwerbsminderung, Unfall, Krankheit oder auch den Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall zu schützen. Entweder über eine separate Versicherung oder in Kombination mit der Altersvorsorge. Man sollte also nicht nur auf die Rendite des Angesparten achten, sondern braucht zunächst den Schutz vor Risiken, die auf dem Weg zur Rente die Bemühungen gefährden.
Wie hoch ist denn der Anteil für den Versicherungsschutz in den monatlichen Beiträgen? Und wie viel von den monatlichen Einzahlungen wird tatsächlich verzinst?
Heinrich: Das ist abhängig vom Alter und von der Höhe des angesparten Kapitals. Mit dem Alter nehmen Gesundheits- und Todesfallrisiken zu, in Bezug auf das Einkommen nehmen die Versicherungsrisiken mit dem Alter ab, denn das Kapital ist bereits weitgehend angespart. Für einen durchschnittlichen Menschen mit 35 Jahren, einem Erwerbminderungsschutz in Höhe der Altersversorgung und mit 60 Prozent Hinterbliebenenversorgung dürfte grob geschätzt gelten: 15 Prozent gehen in den Risikoschutz und 85 Prozent werden für die Altersrente verwendet.
Hinzu kommen die hohen Provisionen, die bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge fließen und die Ersparnisse der ersten Jahre nahezu auffressen. Ist die Rendite dann nicht das wesentliche Argument?
Wrobel: Deshalb gehen wir einen anderen Weg als die meisten Personenversicherer: Wir zahlen keine Abschlussprovision. Die wird üblicherweise auf die Summe aller Beiträge während der Vertragslaufzeit errechnet. Wir arbeiten eher wie die Sachversicherer, etwa Haftpflicht oder Hausrat. Wir zahlen eine laufende Courtage, pro rata temporis. So lange der Vertrag läuft, bekommt der Makler eine regelmäßige, aber kleine Courtage. Baut er sich einen Kundenbestand auf, profitiert er von der Summe der Courtage vieler Verträge. Dann ist der Berater daran interessiert, sich diesen Bestand zu erhalten und bereit, den Versicherten oder den Arbeitgeber auch nach Vertragsabschluss über Jahre zu beraten. Etwa weil sich arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber oder beim Versorgungsbedarf des Mitarbeiters etwas ändert.