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RenditedruckSicherheit hat bei der Rente Vorrang

Die Kölner Pensionskasse beschreitet in der betrieblichen Altersvorsorge ungewöhnliche Wege. Die beiden Gründer über die Sicherheit von Renten, Fehler im System der privaten Vorsorge und Fehlentscheidungen der Sparer.Andreas Toller 10.08.2012 - 06:00 Uhr

Christof Heinrich (links) und Michael Wrobel von der Kölner Pensionskasse

Foto: Presse

WirtschaftsWoche: Herr Heinrich, Herr Wrobel, die betriebliche Altersvorsorge stand zuletzt in der Kritik. Befürchtungen um einen Anlagenotstand angesichts niedriger Zinsen machen die Runde. Werden die Renten der Pensionskassen künftig schrumpfen?

Heinrich: Noch gibt es keinen Grund dafür. Alle müssen sich an ihr Rentenversprechen halten. Das zu erreichen, noch dazu über einen langen Zeitraum und bis zum Lebensende des Begünstigten, ist ehrgeizig und anspruchsvoll. Denn wir müssen mit gewissen Annahmen über die Zukunft arbeiten: Etwa, das Kapital verzinst sich mit dreieinhalb Prozent. Auch die Kosten müssen eingerechnet werden. Und eine monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende ist schon eine stattliche Garantie. Aber die ist nicht gefährdet.

Nur eine Minderheit der Altersvorsorge-Berater ist auch neutral und unabhängig. Ausschließlich die so genannten „Versicherungsberater“ beraten ihre Kunden individuell und in deren Interesse. Um ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu gewährleisten, beziehen sie keine Provisionen von Versicherungen, sondern beraten Kunden auf Honorarbasis. Meistens wird dabei eine Stundensatzvergütung vereinbart. Deutschlandweit gibt es nur rund 200 Versicherungsberater.
Die knapp 45.000 Versicherungsmakler sind zwar nicht vertraglich an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden und können grundsätzlich frei zwischen den Versicherern und deren Tarifen wählen. Insoweit sind sie zwar unabhängig bei der Auswahl ihrer Angebote, erhalten aber Provisionen bei Vertragsabschluss von den Versicherern.
Versicherungsvermittler sind Handelsvertreter, die von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen beauftragt sind, deren Versicherungen zu vermitteln. Sie erhalten Provision, wenn der Kunde einen Vertrag abschließt. Mehr als 210.000 Vermittler gibt es in Deutschland.

Foto: Handelsblatt

Zahlreiche Zeitschriften, Institute, Anlegerbriefe und auch Internetseiten vergeben Siegel für angeblich empfehlenswerte Versicherer. In der Regel bilden solche Tests aber nicht den individuellen Fall ab. Welcher Versicherer und welcher Tarif für die Bedürfnisse des Kunden taugen, lässt sich nur für den Einzelfall ermitteln. Auch einige Vergleichsportale im Internet genießen einen schlechten Ruf, da manche Betreiber als Makler fungieren und von den Provisionen der Gesellschaften leben. Zudem ist eine Auswahl anhand von Bedingungskriterien oft nur höchst eingeschränkt oder dar nicht möglich.

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Aktuell liegt der Garantiezins auf 1,75 Prozent. Das ist ein Rekordtief. Zum Vergleich: Zwischen Juli 1994 und Juni 2000 lag der Satz noch bei vier Prozent.

Trotzdem sollten Kunden gut überlegen, ob sie tatsächlich eine Police brauchen und keinesfalls den erstbesten Tarif wählen. Der Garantiezins wird nicht für die Beiträge, sondern nur für den Sparanteil gewährt. Real liegt der Garantiezins ab dem nächsten Jahr je nach Kostenquote der Versicherer laut Bund der Versicherten zwischen etwas unter Null Prozent und 1,0 Prozent, wenn die Lebensversicherer ihre derzeitige Kostenstruktur so beibehalten. Damit dürfte die garantierte Summe in Zukunft sehr oft unterhalb der Inflationsrate liegen. Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der Beiträge. 

Was letztlich übrig bleibt hängt daher auch an den Kosten für Abschluss und Verwaltung. Wegen der niedrigen Garantieverzinsung müssen Versicherte daher auf die Gewinnbeteiligung der Gesellschaften hoffen. Neben dem Garantiezins bestimmt vor allem die Überschussbeteiligung die Rendite. Da kann es je nach Gesellschaft große Unterschiede geben. Wenn der Vertrag endet, kommen noch ein Schlussbonus und eine Beteiligung an den stillen Reserven hinzu. Aus diesen Werten ergibt sich die Gesamtverzinsung. Die Renditen variieren je nach Laufzeit, unter dem Strich können Kunden durchschnittlich mit vier Prozent per Anno rechnen, zum Teil werden allerdings wohl nur etwa drei Prozent herauskommen.

Noch wichtiger als der Blick auf die Zinsen ist die Konstanz des Sparers. Nur wenn der Versicherte bis zum Ende einzahlt, kann eine Lebenpolice sinnvoll sein. Wer das für sich nicht sicher garantieren kann, sollte nicht abschließen.

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Vor allem die Kosten für Versicherer mit starkem Vermittlernetzwerk sind enorm. Bei vertriebsstarken Gesellschaften können sie bei der Vermittlung von privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht etwa 12 bis 15 Prozent der Beiträge betragen. Die teuersten Gesellschaften verlangen sogar bis zu rund 22 Prozent. Bei Direktversicherern gehen gut sieben bis acht Prozent der Beiträge dafür drauf. Bei der Vermittlung von Kapitallebensversicherungen fallen die Kosten dagegen weit höher aus. Sie liegen laut BdV bei vertriebsstarken Versicherungsunternehmen bei etwa 20 bis 25 Prozent, zum Teil betragen sie sogar bis zu 30 Prozent. Die Kosten bei Direktversicherern hingegen betragen 16 bis 17 Prozent. "Die Höhe der Kosten ist ein wichtiger Faktor für die Höhe der Rendite“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Entsprechende Vergleiche von Analysehäusern wie etwa von Morgen & Morgen geben Auskunft über die Sätze. „Überdurchschnittlich teure Gesellschaften sollten Versicherte konsequent meiden“ sagt Rudnik.

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Vor allem für kinderreiche Familien lohnt der Abschluss zumeist wegen der Zulagen, für Gutverdienende dagegen oftmals aufgrund der Steuervorteile. Trotzdem ist ein übereilter Abschluss nicht zu empfehlen. Über die Jahre kann ein schlechter Tarif mehr kosten als ein Jahr Förderung ausmacht. Und: Die persönliche Risikoneigung muss berücksichtigt werden, damit es bei Rentenbeginn keine negative Überraschung gibt. Aufgrund der hohen Kosten von Versicherungsangeboten ist dabei meistens ein Riester-Fonds- oder Banksparplan empfehlenswerter als eine Riester-Rentenversicherung, die nur gelegentlich bei günstigen Anbietern für Sparer bis etwa 40 Jahre in Frage kommen kann. Riester-Fondspolicen scheiden dagegen fast immer aus.

Wichtig: Viele Personen erhalten keine unmittelbare Förderung, darunter Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, Sozialhilfeempfänger und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken. Allerdings können auch nicht Förderberechtigte zumindest die Zulage bekommen, wenn ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und sie selber einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.

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Die Lebensversicherer sind gut durch die Krise gekommen. Trotzdem gibt es Risiken, wenn die Finanzkrise eskaliert und wichtige Staaten oder Banken Pleite gehen. Vergangenes Jahr hatten die deutschen Versicherer laut Standard & Poor`s rund 89 Prozent ihrer Investments in Bonds, Krediten und Bankeinlagen. Bei einem weltweiten Crash der Banken, Staaten und Finanzmärkte dürften weder Staatsgarantien noch die brancheneigene Rettungsorganisation Protektor  ausreichen, alle Gesellschaften und Einlagen zu retten. In einem solchen Fall wären aber auch alternative Anlagen betroffen.

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Das Gesetz war bislang eindeutig: Seit den dreißiger Jahren ist eine Weitergabe der Provision an den Kunden untersagt. Laut Konkretisierung im  Versicherungsaufsichtsgesetz (§144a Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2VAG). sei ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden können. Ob das Gesetz weiterhin Bestand hat, wird sich aber noch klären.

Ein aktuelles Urteil erlaubt Versicherungsvertretern, mittels Rabatt einen Teil ihrer Provision weiterzureichen (Verwaltungsgericht Frankfurt/Main Az. 9 K 105/11.F). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Finanzaufsicht Bafin kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

In der Praxis geben Vermittler mit dem Hinweis auf Vertrauen und Verschwiegenheit immer wieder einen Teil ihrer Provision zurück – und riskieren damit eine Strafe.

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Riesterrenten lassen sich ab 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr auszahlen, wenn Versicherte nicht auf Zulagen und Steuervorteile verzichten möchten. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Diese Altersgrenze gilt auch für staatlich geförderte Basisrenten, die jedoch nicht kündbar sind. Trotzdem sollten sich potenzielle Kunden nicht zu einem schnellen Abschluss drängen lassen, sondern genau erwägen, ob und welche Produktklassen und Produktangebote individuell für ihre Altersvorsorge überhaupt taugen.

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Dieses Argument gilt nicht immer. Wegen der Beitragsgarantie können Verwalter von bestimmten Produktklassen im Falle stark fallenden Kursen gezwungen sein, in der Baisse den Aktienanteil zu verkaufen. Verluste können dann nicht ausgesessen werden. In bestimmten Konstellationen profitieren Kunden auch nicht von einem Einstieg bei niedrigen Kursen: Wegen der "Beitragsrückgewähr" ist ab einer bestimmten Verlustgrenze nur das Investment in risikoferne Anlageklassen erlaubt.

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Die Beiträge für Kapitallebenpolicen sind seit dem 1. Januar 2005 für Neuverträge nicht mehr absetzbar. Der Ertrag (Kapitalauszahlungsbetrag abzüglich der Summe aller Einzahlungen) ist bei der Auszahlung voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausnahme: Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden.

Bei Verrentung erfolgt die Besteuerung dagegen mit dem Ertragsanteil, also dem steuerpflichtigen Anteil der Rente. Die prozentuale Höhe dieses Anteils richtet sich danach, ab welchem Alter die Rente bezogen wird. Bei Rentenbeginn mit 62 Jahren, beläuft sich der Anteil z. B: auf 21 Prozent. Wer im nächsten Jahr abschließt, muss bei Auszahlung des Kapitals mindestens 62 Jahre alt sein, um von dem Steuervorteil zu profitieren. Im Todesfall erhalten Ehepartner die Leistungen steuerfrei. „Das Steuerargument sollte beim Anschluss einer Police aber nicht entscheidend sein“, sagt Rudnik.

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Im Allgemeinen geht diese Rechnung nicht auf, weil die Rendite der Lebensversicherung geringer ist als der Darlehenszins. Reicht die Versicherungsleistung nicht zur vollständigen Tilgung aus, so ist das Restdarlehen entweder mit zusätzlichen Mitteln zu tilgen oder aber zu verlängern. Hierbei kann es zu Problemen kommen, haben sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen beim Kreditnehmer verschlechtert. Schlimmstenfalls muss die Immobilie dann verkauft werden. Verbraucherschützer warnen vor solchen Finanzierungen, da Renditen von Lebensversicherungen unkalkulierbar sind.

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Das gilt nur bei wenigen Produkten. Häufig können die Kunden nicht frei unter den besten Fonds auf dem Markt wählen. Oft ist das Angebot begrenzt und nur eine begrenzte Zahl an Wechseln ist möglich. Einige Gesellschaften verlangen dafür Wechselgebühren. Weiterer Kritikpunkt: Fondspolicen akkumulieren die Kosten für die verschiedenen Produktteile. Für den Versicherungsmantel erhebt die Gesellschaft Abschluss- und Verwaltungskosten. Für den Fonds fallen zusätzlich meist jährliche Verwaltungskosten sowie weitere Gebühren an – im Einzelfall sogar Ausgabeaufschläge. Bei Dachfonds können sich die Kosten potenzieren. In der Regel bleibt das Problem der Kündigung: Versicherte müssen bis zum Ende dabei bleiben. Verbraucherschützer raten daher als Alternative häufig zu einem Fondssparplan.

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Manche Vermittler drängen die Kunden zum Abschluss ständig neuer Verträge. „Solche Empfehlungen dienen häufig der Maximierung der Provision“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

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Verbraucherschützer raten grundsätzlich von Koppelprodukten ab. Wer seine Lebenpolice kündigen möchte oder muss, weil er finanzielle Schwierigkeiten hat, verliert unwiederbringlich seinen wichtigen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Ein empfehlenswerter Lebensversicherer ist auch nicht zwangsläufig immer beim Berufsunfähigkeitsschutz Top. Und: Vielfach passen die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten nicht zum individuellem Bedarf, oftmals sind sie zu niedrig.

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Wrobel: Wir stellen nicht die Rendite in den Vordergrund. Aber wir müssen unsere Versprechen auch unter widrigen Umständen wie heute halten. Innerhalb des Sicherheitsrahmens wollen wir natürlich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Damit sind wir mit der gesamten Versicherungsbranche eigentlich einig. Das gilt auch für die Lebensversicherung, die genau wie wir unter staatlicher Aufsicht steht. Die gesetzlichen Vorgaben sind da für alle gleich und die binden uns an unsere Zusagen.

Wenn es nicht primär um die Rendite der Ersparnisse von Arbeitnehmer geht, worum geht es dann?

Heinrich: Das Thema Sicherheit geht noch viel weiter, denn was nützt es dem Versicherten, wenn er ein paar Jahre seine Rente anspart, aber dann berufs- oder erwerbsunfähig wird. Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Beiträge weiter zu bezahlen, weil ein vernünftiges Einkommen fehlt, scheitert auch der Versuch, eine Altersvorsorge aufzubauen. Der Versicherungsschutz bei den vorzeitigen Risiken ist also immens wichtig. Und den kann niemand selbst darstellen oder organisieren. Er braucht einfach das Kollektiv einer Versicherung, um sich vor Erwerbsminderung, Unfall, Krankheit oder auch den Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall zu schützen. Entweder über eine separate Versicherung oder in Kombination mit der Altersvorsorge. Man sollte also nicht nur auf die Rendite des Angesparten achten, sondern braucht zunächst den Schutz vor Risiken, die auf dem Weg zur Rente die Bemühungen gefährden.

Rente

"Ein fataler Fehler"

von Andreas Toller

Wie hoch ist denn der Anteil für den Versicherungsschutz in den monatlichen Beiträgen? Und wie viel von den monatlichen Einzahlungen wird tatsächlich verzinst?

Heinrich: Das ist abhängig vom Alter und von der Höhe des angesparten Kapitals. Mit dem Alter nehmen Gesundheits- und Todesfallrisiken zu, in Bezug auf das Einkommen nehmen die Versicherungsrisiken mit dem Alter ab, denn das Kapital ist bereits weitgehend angespart. Für einen durchschnittlichen Menschen mit 35 Jahren, einem Erwerbminderungsschutz in Höhe der Altersversorgung und mit 60 Prozent Hinterbliebenenversorgung dürfte grob geschätzt gelten: 15 Prozent gehen in den Risikoschutz und 85 Prozent werden für die Altersrente verwendet.

Hinzu kommen die hohen Provisionen, die bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge fließen und die Ersparnisse der ersten Jahre nahezu auffressen. Ist die Rendite dann nicht das wesentliche Argument?

Wrobel: Deshalb gehen wir einen anderen Weg als die meisten Personenversicherer: Wir zahlen keine Abschlussprovision. Die wird üblicherweise auf die Summe aller Beiträge während der Vertragslaufzeit errechnet. Wir arbeiten eher wie die Sachversicherer, etwa Haftpflicht oder Hausrat. Wir zahlen eine laufende Courtage, pro rata temporis. So lange der Vertrag läuft, bekommt der Makler eine regelmäßige, aber kleine Courtage. Baut er sich einen Kundenbestand auf, profitiert er von der Summe der Courtage vieler Verträge. Dann ist der Berater daran interessiert, sich diesen Bestand zu erhalten und bereit, den Versicherten oder den Arbeitgeber auch nach Vertragsabschluss über Jahre zu beraten. Etwa weil sich arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber oder beim Versorgungsbedarf des Mitarbeiters etwas ändert.

Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile

Dichtung:

"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...

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Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile

Wahrheit:

Richtig ist: Riester-Sparer dürfen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Brutto-Einkommen zahlen. Jedes Jahr erstattet das Finanzamt ihnen den Steuervorteil für die gezahlten Riester-Beiträge. Ein Steuerspar-Trick ist das trotzdem nicht: Im Gegenzug wird im Ruhestand die ausgezahlte Riester-Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuer ist also nur gestundet. Bislang ergibt sich meist dadurch ein Vorteil, dass die Steuersätze der Rentner unter den Steuersätzen der Erwerbstätigen liegen. Da der Fiskus künftig im Alter stärker zugreifen will, wird dieser steuerliche Vorteil jedoch sinken. Sparer sollten darauf nicht bauen. Im Vergleich zu anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen bietet Riester aber tatsächlich einen Vorteil: Sparer müssen in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Erträge zahlen.

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Irrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren

Dichtung:

"Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne", schreibt zum Beispiel die Stiftung Warentest 2008 in einem Artikel zur Riester-Rente. Auf der Internetseite der Genossenschaftsbank Unterallgäu heißt es zum angebotenen Riester-Fondssparplan: "So können wir Ihnen garantieren, dass von Ihren eingezahlten Beiträgen kein Cent verloren geht." Tatsächlich müssen alle Riester Riester-Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen auf dem Sparkonto liegt. Es scheint daher logisch, dass Riester-Sparer kein Geld verlieren können – warum es trotzdem nur Dichtung ist?

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Irrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren

Wahrheit:

Das Riester-Guthaben zu Beginn der Rentenzahlung ist aus Sicht der Sparer eine fiktive Summe: Sie können auf dieses Guthaben nicht komplett zugreifen. Lassen sie sich ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen, müssen sie alle erhaltenen Vorteile zurückzahlen, sowohl Zulagen als auch Steuervorteile. Allenfalls 30 Prozent der Summe sind frei verfügbar, ohne dass sie die staatliche Förderung erstatten müssen. Im Regelfall erhalten Sparer aus dem Guthaben aber eine lebenslange Rente. Wie viel Geld der Riester-Sparer insgesamt bekommt, hängt daher vor allem von seiner Lebensdauer ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch in der Ansparphase sind Verluste möglich. Wer dann aus seinem Vertrag aussteigt, verliert ebenfalls Geld. Im schlimmsten Fall machen Riester-Sparer also anders als dargestellt keinen Gewinn, sondern Verluste.

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Irrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld

Dichtung:

"Bei Familien mit Kindern meint es der Staat besonders gut: Für jedes Kind zahlt er bei einem Riester-Vertrag eine Zulage von 185 EUR", wirbt der Versicherer Hanse Merkur 24 in einer Beispielrechnung. Für alle seit 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Klingt gut - ist es oft aber nicht.

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Irrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld

Wahrheit:

In den meisten Fällen ändert sich die Rendite der Riester-Sparer durch die Geburt eines Kindes nicht. Zwar erhalten Sparer nach der Geburt zusätzlich zu ihrer eigenen Zulage (154 Euro) tatsächlich noch die Kinderzulage (185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder 300 Euro). Doch neben den Zulagen gibt es auch noch einen Steuervorteil. Das Problem: Das Finanzamt zieht vom rechnerischen Steuervorteil (Gesamt-Riesterbeitrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) alle bereits ausgezahlten Zulagen ab – sowohl die eigene Zulage als auch alle Kinderzulagen. Daher fällt nach der Geburt eines Kindes der Steuervorteil meist genau um den Betrag der Kinderzulage. Solange der rechnerische Steuervorteil über der Summe der Zulagen liegt – und das ist in der Regel so –, verändert sich die Förderung insgesamt nicht. Die Summe aus Zulagen und tatsächlichem Steuervorteil bleibt dann nach der Geburt des Kindes gleich. Einen echten finanziellen Nutzen durch den Nachwuchs haben nur kinderreiche Sparer (etwa ab dem dritten Kind) oder Geringverdiener (unter 40 000 Euro).

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Irrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung

Dichtung:

"Bei der Riester-Rente entscheiden Sie sich zuerst für ein Vorsorgeprodukt, mit dem Sie Kapital für Ihr Alter ansparen wollen. Das kann etwa eine private Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein", schreibt das Bundesfinanzministerium zur geförderten Altersvorsorge. Falsch ist das nicht. Die ganze Wahrheit aber auch nicht...

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Irrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung

Wahrheit:

Auch wer sich für ein anderes Riester-Produkt, etwa einen Fondssparplan oder einen Banksparplan entscheidet, bekommt indirekt eine Rentenversicherung. Zwar fließt die spätere Rente anfangs in der Regel direkt aus dem angesparten Guthaben im Sparplan. Damit die Anbieter der Sparpläne ihnen aber wirklich eine lebenslange Rente garantieren können, schließen diese zu Rentenbeginn für die Kunden bei einem Versicherer eine Rentenversicherung ab. Die Police übernimmt dann alle Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an. Tatsächlich muss also bei allen Riester-Sparprodukten eine Rentenversicherung genutzt werden. Nur wer vorzeitig aussteigt, kann diese Police meiden.

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Gute und schlechte Sofortrenten
Berechnung einer sofort beginnenden Leibrentenversicherung; Vertragstyp: Mann, Journalist, Nichtraucher, Eintrittsalter 63 Jahre, sofort beginnende Leibrenteohne Rabatte (z.B. Kollektivbeiträge), Einmalbeitragszahlung 50.000 €, Rentengarantie 10 Jahre, Versicherungsbeginn 01.07.2012, Rentenbeginn 01.08.2012.Quelle: Map-Report
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 228,27 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 27.392,4 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 280,52 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 33.662,4 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 272,12 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 32.654,4 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 270,6 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 32.472 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 262,99 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 31.558,8 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 262,76 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 31.531,2 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 179,29 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 21.514,8 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 181,94 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 21.832,8 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 182,03 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 21843,6 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 182,22 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 21.866,4 Euro
Monatsrente in den ersten zehn Jahren: 182,86 EuroRentensumme nach zehn Jahren: 21.943,2 Euro

Heinrich: Wir bewegen uns im Spannungsfeld von Sicherheit, Rendite und Liquidität. Mit Zero Bonds erzielen Sie noch eine ordentliche Rendite, aber Sie kommen an das Geld nicht heran, sind also nicht liquide. Ebenso eine Immobilie oder ein Grundstück. Bei der Blue Chip-Aktie bekommen sie hohe Renditen, sind liquide, aber die Sicherheit eines Werterhalts ist nicht gegeben. Allerdings können Sie sich das als Versicherer mit Garantiezusagen nicht leisten, denn die Rentner wollen jeden Monat ihr Geld. Die Sicherheit müssen wir deshalb in den Vordergrund stellen. Und die ist gewährleistet.

Was nützt die sichere Rente, wenn sie zu klein ist?

Heinrich: Es gibt für die Versicherten bei der Altersversorgung eine Priorisierung. An erster Stelle kommt die Sicherheit, dass ich später die versprochene Rente bekomme. An zweiter Stelle die Liquidität in Form einer monatlichen Rentenzahlung. Und an dritter Stelle die Rendite, die möglichst hoch sein soll. Wer in einer anderen Reihenfolge priorisiert, greift zu einem anderen Produkt. Nachbarn von mir im Rentenalter mit auskömmlicher Altersversorgung haben zum Beispiel kürzlich noch gebaut und wollten dazu einen offenen Immobilienfonds auflösen. Aber die zahlten nicht aus – Liquidität gleich null. Diese drei Faktoren bilden ein Spannungsverhältnis und der Sparer muss sich für eine Gewichtung entscheiden. Auch der Arbeitgeber will Sicherheit – für sich und seine Mitarbeiter. Was mich in unserer Branche fuchst, ist, dass wir uns immer auf den Vergleich mit den Banken einlassen. Da geht es immer nur um Rendite. Und Sicherheit und Liquidität wird wie selbstverständlich von uns erwartet. Das geht nicht.

Dass Sie statt hoher Abschlussprovisionen nur laufende Courtagen zahlen, dürfte aber mehr oder weniger einmalig in der Branche sein.

Wrobel: Das Modell hat tatsächlich kaum Schule gemacht. Die Vertriebler sind überwiegend auf Abschlussprovisionen fixiert. Die laufende Courtage ist im Lebensversicherungsgeschäft und bei den Pensionskassen der Lebensversicherer unüblich. Aber wir machen gute Erfahrungen damit. Unabhängige Vermittler, die sich für unsere Vergütungsform über viele Jahre entschieden haben, leisten eine dauerhaft gute Beratungsqualität.

Die großen Altersvorsorger
1997: Norbert Blüm
Von 1982 bis 1998 war er Bundesminister für Arbeit und Soziales im Kabinett Kohl. Seinen Demografiefaktor setzte Rot-Grün erst aus und dann um.

Foto: AP

2001: Walter Riester

Von 1998 bis 2002 Bundesarbeitsminister im Kabinett unter Gerhard Schröder. Er erfand die staatlich geförderte und geforderte Privatvorsorge - die nach ihm benannte Riester-Rente.

Foto: AP

2007: Franz Müntefering

Von 2005 bis 2007 war er Vizekanzler und Bundesarbeitsminister im ersten Kabinett unter Angela Merkel. Er setzte die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 durch.

Foto: AP

2009: Olaf Scholz

Nachdem Franz Müntefering das Kabinett vorzeitig verlassen hatte, übernahm Olaf Scholz das Amt von 2007 bis 2009. Als die große Koalition der Mut verließ, garantierte er den Deutschen per Gesetz: Auch wenn Löhne und Gehälter sinken - die Rente wird nicht gekürzt

Foto: dpa

2012: Ursula von der Leyen

Die Amtsinhaberin will nach Jahren der Rentenaskese die Leistungen ausweiten.

Foto: dpa

Dafür ist ihre Pensionskasse mit fast 200 Millionen Euro verwaltetem Vermögen auch relativ klein. Fehlt da nicht die notwendige Masse für ihre Sicherheitsversprechen?

Wrobel: Größe ist nicht so entscheidend wie die Kostenstrukturen. Wir haben keine Vertriebsstrukturen mit Niederlassungen und Regionaldirektionen – die ja auch von den Versicherten finanziert werden müssen. Das machen wir nicht, sondern wir arbeiten nur mit unabhängigen Maklern zusammen, die eigenverantwortlich arbeiten. Dadurch haben wir niedrige Aufwendungen.

Heinrich: Das notwendige Maß an Sicherheit wird auch vom Gesetzgeber vorgegeben. Das Versicherungsgesetz schreibt uns Mischung, Streuung, jederzeitige Liquidität und bestmögliche Rendite vor. Vier nicht unter einen Hut zu bringende Eigenschaften sind damit gesetzlich vorgeschrieben. Damit müssen aber alle Lebensversicherer arbeiten. Die Aufsichtsbehörde achtet vor allem peinlich darauf, dass der Sicherheitsaspekt erfüllt ist. Wir müssen im Wortsinn zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherstellen, dass das Vermögen, das wir verwalten, unsere Verpflichtungen be- oder besser überdecken. Wir überdecken und haben mehr als wir brauchen. Das ist bei uns nicht anders als bei Allianz, Ergo und Co. Da haben die Anbieter privater Vorsorge mittlerweile wenig Spielräume.

Hintergrundwissen
Pensionskassen sind der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, es gibt sie seit 150 Jahren. Nach dem Genossenschaftsprinzip haben die Versicherten Mitgliedseigenschaft, die Vertreterversammlung ist das oberste Organ. Klassische, nicht gewerbliche Pensionskassen sind am genossenschaftlichen Prinzip orientiert: Es gibt keine Dividenden an Aktionäre, der Bilanzgewinn im immer null, weil die erwirtschafteten Erträge vollständig in die Überschussbeteiligung, in Rückstellungen und ins Eigenkapital fließen.

Aber hohe Aktienquoten von 20 Prozent wie um das Jahr 2000 sind doch möglich?

Heinrich: Bei der Aktienquote dürfen wir sogar bis zu 35 Prozent im Portfolio haben, die Spielräume sind schon erheblich. Aber das ist nur ein Parameter. Es gibt regelmäßige Stresstests. Und dann fällt auf, dass sich ein Versicherer 35 Prozent Aktien gar nicht leisten kann, sondern nur zehn oder zwölf. So gilt in Deutschland ein Regelwerk, dass die Spielregeln festschreibt: Maximal 25 Prozent Grundstücke, 35 Prozent Aktien, der Rest festverzinsliche Wertpapiere. Aber auf der anderen Seite wird mit dem Stresstest gemessen, ob wir das auch in Belastungssituationen aushalten. Je niedriger die Zinsen sind, umso weniger Risiko können Sie nehmen. Aber grundsätzlich ist immer mindestens Kapital in der Höhe der Verpflichtungen da, eher mehr. Gleichzeitig muss Liquidität vorgehalten werden, weil ja Renten gezahlt werden müssen.

Und je mehr Rentner sie versorgen, umso mehr Neugeschäft brauchen sie, oder?

Das ist eher eine Anforderung bei umlagefinanzierten Altersversorgungssystemen. In der kapitalgedeckten Altersversorgung wird für jeden Versicherten das zur Erfüllung benötigte Kapital durch Beitragszahlung vertragsindividuell aufgebaut und in der Rentenbezugsphase mit jeder Rentenzahlung sukzessive aufgebraucht.

Kann man das Inflationsrisiko für die Versicherten überhaupt ausschließen?

Wrobel: Wenn Sie sagen, das Renditeversprechen reicht nicht aus, um die Inflation auszugleichen, mag das über die Zeit phasenweise stimmen. Die Mindestverzinsung ist den Versicherten jedoch garantiert. Aber die Kölner Pensionskasse erwirtschaftet – auch im vergangenen Jahr – brutto über vier Prozent. In dieser Größenordnung liegen auch viele andere private Versicherer. Kein Versicherer unter Aufsicht ist in der Notlage, dass aufgrund der aufgebauten Kapitalanlagebestände weniger als der Mindestzins erwirtschaftet wird. Wenn es langfristig, etwa über die nächsten 10 Jahre, bei den sehr niedrigen Zinsen bliebe, würde sich die Branche in diese Schere hineinbewegen.

Heinrich: Zum Garantieverzinsung gibt es ja immer eine Überschussbeteiligung. Und die kommt allen Versicherten zugute – denen, die eine höhere Mindestverzinsung im Vertrag stehen haben ebenso wie jenen, die mit den aktuellen 1,75 Prozent abgeschlossen haben. Im Ergebnis erhalten alle Versicherten eine Überschussbeteiligung in Höhe der Differenz zwischen Gesamtverzinsung und Garantiezins. Es ist also solange keine Gefahr in Verzug, solange die Versicherer mit ihrer Gesamtverzinsung nicht unterhalb des Rechnungszinses geraten. Um auf die Eingangsfrage eine klare Antwort zu geben: Die kapitalgedeckte Rentenversicherung mit Garantieverzinsung bietet unter den gegebenen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen das mögliche Maximum an Sicherheit für die Versichertengemeinschaft.

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