Genossenschaftliche Banken Volksbank Heilbronn muss mit Millionen gestützt werden

Das Institut steht wegen Zinsgeschäften stark unter Druck. Nun greift die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Banken, um die Kundeneinlagen zu schützen.

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Ihre Selbstständigkeit dürfte die Volksbank Heilbronn bald verlieren. Sie steht vor einer Fusion mit der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim. Quelle: imago/Ralph Peters

Die genossenschaftlichen Banken in Deutschland müssen die Volksbank Heilbronn mit einer Millionensumme stützen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise.

Das Institut steht wegen Zinsgeschäften stark unter Druck. Aus diesem Grund greift die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken der Volksbank Heilbronn mit einem hohen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag unter die Arme, wie es aus den Kreisen weiter hieß. Ein Vertreter des Instituts war zunächst nicht zu erreichen. Der BVR lehnte eine Stellungnahme ab.

Der Geschäftsbericht der Volksbank Heilbronn für 2019, der erst seit wenigen Monaten verfügbar ist, gibt Anhaltspunkte für die Probleme der Bank.

Dort heißt es: „Die in den Jahren 2009 bis 2012, unter Annahme von steigenden Zinsen, abgeschlossenen Zinsswaps zur Steuerung des Zinsbuchs, belasten auf Grund der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin die Gewinn- und Verlustrechnung deutlich.“

Die Sicherungseinrichtung des BVR hat die Aufgabe, wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Instituten der genossenschaftliche Finanzgruppe entgegenzuwirken und so die Kundeneinlagen zu schützen.

Dazu ergreift sie präventive Maßnahmen zur Abwendung von Fehlentwicklungen und führt im Notfall auch Sanierungsmaßnahmen durch.

Bank steht vor Fusion

Ihre Selbstständigkeit dürfte die Volksbank Heilbronn bald verlieren. Sie steht vor einer Fusion mit der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim. Im Oktober waren dazu Sondierungsgespräche gestartetNun greift die .

Im kommenden Monat sollen die Vertreterversammlungen beider Institute den Zusammenschluss absegnen, der dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten.

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