Pannenflughafen Klage gegen BER-Eröffnung gescheitert

Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens fürchten Krach. Weil der Schutz vor Fluglärm nicht ausreichend geregelt worden sei, erhob eine Frau Klage gegen die Betriebsgenehmigung. Damit scheiterte sie allerdings.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
2017 soll der neue Hauptstadtflughafen endlich eröffnen. Quelle: dpa

Berlin Eine Anwohnerin des neuen Hauptstadtflughafens ist mit dem Versuch gescheitert, die Eröffnung des drittgrößten deutschen Airports juristisch zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte ihre Klage gegen die Betriebsgenehmigung am Mittwoch für unzulässig.

Die Frau hatte argumentiert, dass in der Planfeststellung der Schutz vor Fluglärm nicht ausreichend geregelt worden sei. Zudem sei eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, weil später andere Flugrouten festgelegt wurden als jahrelang angenommen.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Anwohnerin statt der Betriebsgenehmigung den Planfeststellungsbeschluss hätte angreifen müssen. Das ist jedoch nicht mehr möglich. Die Planfeststellung auf Landesebene wurde schon 2004 beschlossen und zwei Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz bestätigt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%