EU EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen auf Sozialhilfe

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe empfangen dürfen als die Bürger eines EU-Staates.

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Das Urteil bezieht sich auf eine Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Quelle: dpa

Luxemburg EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg.

Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter.

Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. In der Bundesrepublik erhalten Asylberechtigte nach Angaben des Sozialministeriums „Leistungen wie Inländer“.

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