EU-Handel mit Großbritannien Europaparlament für Handelsabkommen mit Großbritannien

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. Tagungsorte sind Straßburg und Brüssel (Bild). Quelle: dpa

Brüssel Auch das Europaparlament erwartet nach dem Brexit nur ein herkömmliches Handelsabkommen mit Großbritannien. Die von der britischen Regierung gewünschten Einzelregelungen für bestimmte Wirtschaftszweige im Binnenmarkt seien nicht möglich, heißt es im Entwurf einer Parlamentsresolution, der am Mittwoch von den großen Fraktionen vorgelegt wurde.

Sie stellen sich damit hinter die Position von EU-Ratspräsident Donald Tusk. In dem Resolutionsentwurf heißt es, es wäre das beste für beide Seiten, wenn Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bliebe. Nur dies erlaube wirklich reibungslosen Handel und den Erhalt aller Vorteile in den Wirtschaftsbeziehungen. Man nehme aber den Wunsch Londons zur Kenntnis, beides zu verlassen. Damit bleibe nur ein Handelsabkommen, ergänzt um Abmachungen in anderen Politikfeldern wie Sicherheit, Außenpolitik oder Verteidigung.

Ein Handelsvertrag werde nur begrenzten Zugang für Dienstleistungen gewähren, heißt es weiter. Großbritannien werde sogenannte Passporting-Rechte für Finanzdienstleister und das Recht auf Gründung von EU-Filialen unter britischem Recht verlieren. Nach der jetzigen Position Großbritanniens werde es auch wieder Zollkontrollen an den Grenzen geben müssen, was globale Lieferketten behindern werde, selbst wenn keine Zölle erhoben werden.

Der Brexit-Beauftragte des Parlaments, Guy Verhofstadt, sprach von einer drohenden Blockade in den Verhandlungen mit Großbritannien, das andere Vorstellungen präsentiert hat. Die britische Regierung solle deshalb ernsthaft den Vorschlag eines Assoziierungs-Abkommens prüfen. „Ich bin überzeugt, dass dies sowohl der EU als auch Großbritannien erlauben wird, eine tiefe und andauernde Partnerschaft für die Zukunft zu erreichen“, meinte Verhofstadt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%