EU-Recht Bund will offenbar Energie-Hilfen für Industrie ausweiten – Preisbremse greift nicht

Die Bundesregierung will die Entlastung für Unternehmen vereinfachen und verlängern. Allerdings braucht es dazu die Zustimmung der EU – und die ist fraglich.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Bundesregierung will energieintensive Industrien offenbar stärker entlasten. Quelle: imago images / Schöning

Die Bundesregierung will die Energiehilfen für die Industrie deutlich ausweiten und vereinfachen. Sie dringt daher bei der EU auf Zustimmung für höhere Unterstützung und die Lockerung von Bedingungen, wie aus einem Positionspapier der Bundesregierung für die EU-Kommission hervorgeht. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters, der das Papier vorlag.

Hintergrund ist vor allem, dass die Strom- und Gaspreisbremse von den Industriebetrieben wenig in Anspruch genommen wird. Die Wirtschaftsverbände klagen, die Unterstützung sei nicht ausreichend und die Regelungen vor allem zu kompliziert. Der Bund will daher den „Befristeten Krisenrahmen“ (TCTF) der EU, der ohnehin reformiert werden soll, an mehreren Punkten ändern.

„Insbesondere für die energieintensive Grundstoffindustrie, die von dem starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise besonders betroffen ist, sind die Unterstützungsmöglichkeiten des TCTF in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht ausreichend, um die Folgen der Energiekrise abzufedern“, heißt es im Papier.

Zum einen müsse der bis Ende des Jahres befristete TCTF schon jetzt bis April 2024 verlängert werden, um auch den nächsten Winter abzudecken. Gefordert wird zudem, dass Beihilfen von der Regierung statt 150 Millionen Euro bis zu 400 Millionen Euro im Jahr betragen dürfen. Das Kriterium eines nachgewiesenen Gewinnrückgangs, um Strom- und Gaspreisbremse in Anspruch zu nehmen, müsse komplett gestrichen werden.

Dass deutsche Großunternehmen in größerer Zahl die Strom- und Gaspreisbremse in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt. Selbst die angeschlagene Deutsche Bahn als Deutschlands größter Stromverbraucher hat sich bislang nicht festgelegt, ob sie Hilfen beantragen will.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%