EuGH-Urteil Arbeitgeber können Kopftuch im Job unter Umständen verbieten

Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.

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Für manche Muslimin ist das Kopftuch eine religiöse Pflicht. Quelle: dpa

Luxemburg Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.

Anlass für das Urteil waren die Klagen zweier muslimischer Frauen aus Belgien und Frankreich. Sie wurden entlassen, weil sie auch in der Firma nicht auf die Kopfbedeckung verzichten wollten.

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