Europäischer Haftbefehl EU-Gutachter zweifelt an Zulässigkeit kroatischer EuGH-Anfrage

Kroatien und Ungarn streiten über den europäischen Haftbefehl. Der Europäische Gerichtshof sollte die offenen Fragen klären – kann das aber wahrscheinlich nicht.

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Ein kroatisches Gericht hatte sich an den EuGH gewandt. Quelle: dpa

Luxemburg Ein wichtiger Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich ablehnend zu einer Anfrage eines kroatischen Gerichts zur Klärung einer Grundsatzfrage des europäischen Haftbefehl geäußert. Ein Gericht in Zagreb hatte sich in einem Verfahren um die Auslieferung eines der Bestechung verdächtigen Ungarn an Kroatien an den Gerichtshof gewandt. Dabei ging es um die Frage, ob Ungarn die Vollstreckung europäischer Haftbefehle, die Kroatien gestellt hatte, ablehnen durfte.

Bei dieser Frage gehe es im Grundsatz um die Auslegung ungarischen Rechts unter Berücksichtigung der Regeln zum EU-Haftbefehl, erklärte der Gutachter Maciej Szpunar am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-268/17). Eine Anfrage an den EuGH hätte deshalb nach Szpunars Einschätzung nur Ungarn stellen können, etwa wenn dort Unsicherheit über die Rechtslage bestanden hätte. Das kroatische Gericht könne derartige Fragen zum ungarischen Recht nicht an den Gerichtshof richten.

Szpunar betonte aber, dass jeder EU-Staat dazu verpflichtet sei, über jeden Europäischen Haftbefehl eine Entscheidung zu fällen - selbst dann, wenn der gleiche Sachverhalt auf nationaler Ebene bereits diskutiert wurde, wie dies Ungarn in dem fraglichen Fall dargelegt hatte.

Mit einem Europäischen Haftbefehl können Menschen, die in einem EU-Land ein Verbrechen begangen haben sollen, auf Antrag in einen anderen EU-Staat überstellt werden, um sich dort vor Gericht zu verantworten. Es handelt sich um ein vereinfachtes Auslieferungsrecht zwischen Staaten, die sich gegenseitig als Rechtsstaaten anerkannt haben.

Zuletzt hatte etwa Spanien einen Europäischen Haftbefehl gegen den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont ausgestellt. Er wurde schließlich in Deutschland festgenommen, über seine Auslieferung hat das zuständige Gericht in Schleswig aber noch nicht entschieden.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend, meistens folgen die Richter ihr aber.

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