Europäischer Rechnungshof Prüfer werfen EU-Kommission mangelhafte Haushaltsüberwachung vor

Prüfer des Europäischen Rechnungshofs werfen der EU-Kommission vor, nicht effektiv gegen die Verschuldung europäischer Mitgliedsländer vorzugehen. Auch Berlin kritisierte das Vorgehen der Brüsseler Behörde bereits.

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Die Mitgliedsstaaten dürfen laut Stabilitätspakt unter anderem eine jährliche Neuverschuldung von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung aufweisen. Quelle: dpa

Luxemburg Der Europäische Rechnungshof hat der EU-Kommission Nachlässigkeiten bei der Haushaltsüberwachung in Europa vorgeworfen. Die Brüsseler Behörde wende den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht effektiv an, um übermäßige Verschuldung und wirtschaftliche Ungleichgewichte in Europa wirksam zu verhindern, erklärten die Rechnungsprüfer am Dienstag in Luxemburg. Die EU-Kommission habe etwa nicht überzeugend begründen können, weshalb sie noch nie ein Strafverfahren eingeleitet habe.

Gemäß dem Euro-Stabilitätspakt dürfen die Staaten unter anderem eine jährliche Neuverschuldung von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung aufweisen. Verstoßen sie dagegen, kann die EU-Kommission Sanktionen vorschlagen, die von den Finanzministern beschlossen werden müssten. Trotz zahlreicher Verstöße gegen die Vorgaben ist dies in der Praxis allerdings noch nie geschehen. Die EU-Kommission wurde in der Vergangenheit bereits von verschiedenen Seiten wegen vermeintlich laxer Haushaltskontrollen kritisiert - unter anderem aus Berlin.

„Die Europäische Kommission wird ihrer Rolle als Wächterin über den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht gerecht“, meinte auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. „Wenn man die Glaubwürdigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts wiederherstellen will, gibt es für die Zukunft nur einen Weg: Die Aufsichtsbefugnisse im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung müssen auf eine unabhängige Behörde übertragen werden.“ In der EU wird derzeit eine Reform der Eurozone und der Wirtschafts- und Währungsunion diskutiert. Dabei könnte auch die Überwachung der nationalen Haushalte neu geregelt werden.

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