Flüchtlingskrise EU-Kommission verklagt Tschechien, Ungarn und Polen

Weil sich Tschechien, Ungarn und Polen kaum an der Umverteilung von Flüchtlingen beteiligen, wurden sie nun von der EU vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Damit drohen den Staaten Strafzahlungen.

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Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120.000 Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien in andere Staaten umzusiedeln. Quelle: dpa

Brüssel Im Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof. „Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen (...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen“, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag in Brüssel. Leider habe es die bislang aber nicht gegeben. „Zu meinem Bedauern musste ich den nächsten Schritt tun“, sagte Avramopoulos.

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Juni ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eingeleitet. Weil sich die Länder darin nicht bewegten, bleibt der EU-Behörde nun aber nur der Gang vor den EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder gegen die Staaten verhängen.

Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120.000 Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien in andere Staaten umzusiedeln. Dieser sollte vor allem Griechenland und Italien entlasten, die damals die Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge waren.

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