Fluggastdaten EU beschließt verpflichtende Speicherung

Reiseroute, Gepäck, Zahlungsart: Viele solcher Fluggastdaten müssen künftig für fünf Jahre gespeichert werden. Die EU will so Terroristen und Schwerkriminelle bekämpfen. Das Europaparlament hatte bereits zugestimmt.

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Nicht nur den Namen, sondern auch die Reiseroute und weitere Kontaktdaten von Passagieren werden künftig für fünf Jahre gespeichert. Quelle: dpa

Luxemburg Die schärfere Überwachung von Flugreisenden in Europa ist endgültig beschlossene Sache. Die EU-Staaten stimmten am Donnerstag der Speicherung von Fluggastdaten zum Kampf gegen Terroristen und Schwerkrimelle zu. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die Neuregelung gegeben.

Zwar wurden bereits bisher in einigen EU-Staaten umfangreiche Fluggast-Informationen gesammelt. Bislang gab es jedoch keine einheitliche EU-Regelung.

Künftig sollen die Daten, die Fluggesellschaften über Reisende erheben, für eine Dauer von fünf Jahren gespeichert werden. Dazu gehören beispielsweise Reiserouten, Kontaktangaben, Gepäck und Zahlungsarten. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in Kraft zu setzen.

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