Fukushima Japan lässt Sperrgebiet an Atomruine dekontaminieren

Einem Medienbericht zufolge möchte der japanische Staat, dass die derzeit noch immer evakuierte, radioaktiv verstrahlte Stadt Futaba im Frühjahr 2022 wieder als Wohnraum genutzt werden kann.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
96 Prozent des Gebietes sind als Zone ausgewiesen, in die eine „Rückkehr schwierig“ sei. Quelle: dpa

Fukushima Eine radioaktiv verstrahlte Stadt nahe der Atomruine in Fukushima soll nach dem Willen der japanischen Regierung wieder bewohnbar gemacht werden. Am Montag begannen die Arbeiten zur Dekontaminierung in Futaba in unmittelbarer Nähe des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi. Dort war es im März 2011 in Folge eines schweren Erdbebens und Tsunamis zum Super-Gau gekommen. Nach dem Willen des Staates solle der derzeit noch immer evakuierte Ort im Frühjahr 2022 wieder bewohnbar werden, meldete die Nachrichtenagentur Kyodo.

Die Regierung hat in den vergangenen Jahren in einer beispiellosen Säuberungsaktion versucht, die Region um Fukushima zu dekontaminieren. Vereinzelt wurden die Evakuierungsverfügungen wieder aufgehoben. Futaba ist indes weiter eine Geisterstadt, 96 Prozent des Gebietes sind als Zone ausgewiesen, in die eine „Rückkehr schwierig“ sei.

Gegenwärtig gibt es noch in sieben Orten in der Provinz Fukushima solche Zonen. In Futaba jedoch wurden rund 555 Hektar, das sind rund 11 Prozent des Stadtgebietes, zur Sonder-Wiederaufbauzone erklärt. Hier lässt die Regierung nun den Boden dekontaminieren und Gebäude, die in den vergangenen Jahren langsam verfielen und unbewohnbar geworden sind, abreißen. Abzuwarten bleibt, wie viele der früheren Bewohner bereit sein werden, in ihren Heimatort zurückzukehren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%