Grenzstreit mit Kroatien Slowenien verlangt Unterstützung der EU

Ein Schiedsgerecht hat Slowenien einen Großteil der Bucht von Piran zugesprochen. Weil Kroatien diese Grenzregelung nicht anerkennt, fordert die slowenische Regierung nun Hilfe von der EU.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Ljubljana Slowenien hat im Grenzstreit mit seinem Nachbarn Kroatien EU-Hilfe zur Durchsetzung seiner Position verlangt. Das berichtete das Außenministerium am Freitag in Ljubljana. Regierungschef Miro Cerar habe die EU-Kommission aufgefordert, Kroatien zur Umsetzung des internationalen Schiedsurteils über die Grenze zwischen beiden EU-Ländern in der Piran-Bucht an der nördlichen Adria anzuhalten.

Im Amtsblatt Sloweniens wurden am Freitag die letzten Gesetze veröffentlicht, so dass das neue Grenzregime an diesem Samstag in Kraft trete, kündigte das Ministerium in einer diplomatischen Note an seinen Nachbarn an. Darin wurde auch gegen mehr als 1400 Grenzverletzungen kroatischer Fischer- und Polizeiboote seit der Entscheidung des Schiedsgerichts im letzten Juni protestiert.

Das von der EU durchgesetzte Schiedsgericht hatte Slowenien rund 80 Prozent der Bucht von Piran und einen 2,5 Meilen (4,6 Kilometer) breiten Korridor bis zur offenen See zugesprochen. Kroatien erkennt dieses Urteil nicht an, weil es bereits 2015 das Schiedsverfahren verlassen hatte. Zagreb sieht die Grenze weiter in der Mitte der Bucht und will seine Souveränität hier auch weiter gegen Slowenien durchsetzen; das kündigte die Regierung am Freitag an.

Weil Slowenien seinerseits ab Samstag Grenzverletzungen kroatischer Fischer bestrafen will, sind auch bewaffnete Zusammenstöße nicht ausgeschlossen. Beide Seiten haben zusätzliche Polizeikräfte in der Region bereitgestellt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%