
Eine Kürzung von Finanzmitteln aus dem EU-Budget bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit ist nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtens. Die Klagen von Ungarn und Polen gegen den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus sollten daher abgewiesen werden, hieß es in einer Empfehlung des Generalanwalts beim EuGH, Manuel Campos Sánchez-Bordona, vom Donnerstag. Den Zugang zum EU-Budget an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen, fuße auf einer „angemessenen rechtlichen Basis“, schrieb er.
Ungarn und Polen werden von rechtspopulistischen Regierungen geführt. Beide Länder werden seit Jahren dafür kritisiert, mit Gesetzen und Praktiken europäische Standards auszuhebeln, die die Unabhängigkeit von Richtern sowie Pressefreiheit und persönliche Rechte untergraben würden.
Als Druckmittel wurde beim Beschluss des großen Corona-Hilfsprogramms für die 27 EU-Staaten der Rechtsstaatsmechanismus verankert. Ungarn und Polen profitieren seit ihrem EU-Beitritt 2004 erheblich von den Geldern der Staatengemeinschaft.
Zunächst versuchten Warschau und Budapest, den EU-Haushalt samt Corona-Hilfspaket zu blockieren, um die Einführung des Rechtsstaatsmechanismus zu durchkreuzen. Doch letztlich willigten sie in den Plan ein - unter der Bedingung, dass der Europäische Gerichtshof die Klausel prüft.
Das EuGH-Gutachten ging einer Entscheidung des Gerichts in dem Fall voraus, die in den kommenden Monaten erwartet wird.
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