Wegen inhumaner Behandlung Auftakt für Berufungsprozess Breiviks

2016 legte sich ein Osloer Gericht fest: Die Isolationshaft des Massenmörders Breivik sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat legte Einspruch ein, heute beginnt der Berufungsprozess.

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Der 37-Jährige tötete 77 Menschen und wurde deshalb zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Quelle: dpa

Skien Ein norwegisches Berufungsgericht prüft den staatlichen Einspruch gegen das Urteil der Vorinstanz, der Massenmörder Anders Behring Breivik werde inhuman behandelt. Die Sitzung sollte am Dienstagmittag beginnen. Grundlage ist das Urteil eines Osloer Bezirksgerichts von 2016, Breiviks Isolationshaft und Einschränkung seines Bewegungsspielraums seien ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Staat steht auf dem Standpunkt, Breivik werde trotz der Schwere seiner Taten human behandelt und müsse aus Sicherheitsgründen von anderen Häftlingen ferngehalten werden.

Der 37-Jährige war für die Ermordung von 77 Menschen zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel zunächst eine Autobombe gezündet und dann auf der Ferieninsel Utoya ei Massaker unter Jugendlichen verübt.

Die Berufung wird in einem provisorischen Gerichtssaal im südnorwegischen Gefängnis Skien verhandelt, wo Breivik inhaftiert ist. Für die Anhörung sind sechs Tage angesetzt.

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