Wettbewerbsrecht EU einigt sich auf Einschränkungen bei ausländischen Firmenübernahmen

Große ausländische Unternehmen, die Subventionen erhalten, sollen in Zukunft stärker reguliert werden. Das gilt für Übernahmen, aber auch für öffentliche Ausschreibungen.

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Die EU will neue Regeln für Firmenübernahmen erlassen. Quelle: dpa

Die EU–Staaten und -Parlamentarier haben sich am Donnerstag auf Einschränkungen für Übernahmen europäischer Firmen durch ausländische Unternehmen geeinigt. Bei größeren Beteiligungen und Übernahmen von Firmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 500 Millionen Euro soll es bei potenziellen Wettbewerbsverzerrungen Überprüfungen geben und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen. Betroffen sind ausländische Unternehmen, die mehr als 50 Millionen Euro an Subventionen erhalten. Die Einigung sieht auch ein Verbot einer Teilnahme entsprechender Konzerne an öffentlichen Ausschreibungen mit einem Wert von mehr als 250 Millionen Euro vor.

Die EU-Kommission hatte im Mai vergangenen Jahres entsprechende Vorschläge zur Diskussion gestellt. Es ging dabei zwar um alle Nicht-EU-Länder. Im Visier hatte die Kommission jedoch insbesondere chinesische Firmen, die die Coronakrise besser überstanden hatten und in Europa auf Einkaufstour gingen.

Mehr: Übernahme-Krimi um Siltronic: Habecks Wirtschaftsministerium lässt Deal platzen

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