Alexander Dobrindt: Mehr Tempo-30-Zonen in den Städten
Deutschlands Blitzer-Hauptstädte
Die meisten Radarfallen gibt es in Berlin: In der Hauptstadt stehen 22 festinstallierte Blitzer. Hinzu kommen 100 mobile Geschwindigkeitskontrollen. Zweitplatzierter ist Düsseldorf mit 37 stationären und mobilen Radarfallen. Danach kommt Hamburg mit 34 Blitzern, Stuttgart mit 32, Freiburg mit 24 sowie Bremen und Aalen mit je 20 Blitzern.
Foto: ddp imagesTop Five der Blitzer-Staaten
In der Bundesrepublik gibt es über 4200 Blitzer. Weltweit liegt Deutschland damit auf dem fünften Platz der Blitzer-Staaten: Platz vier belegen die USA mit über 5600 Starenkästen, Großbritannien folgt mit mehr als 5700 Blitzern auf Platz drei. Der zweite Platz geht an Italien mit knapp 6900 Blitzern und der erste Platz an Brasilien mit einer stolzen Zahl von knapp 14.400 Starenkästen.
Foto: dpaDeutsche Städte mit der höchsten Blitzerquote
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat 150 Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2012 gewesen sind. Nicht im Ranking enthalten sind Großstädte wie Berlin, Hamburg und München, da die Städte trotz gesetzlicher Auskunftspflicht nicht auf die Anfrage des DAV reagierten. Nur 34 Städte haben überhaupt geantwortet - sechs wollen ihre Daten aber nicht veröffentlicht sehen. Die Mutigen und Ehrlichen, die ihre Daten für das Ranking freigegeben haben, kamen auf die Liste. Auf dem dritten Platz landet so Düsseldorf mit Einnahmen von 5,3 Millionen Euro durch Radarkontrollen. Die Stadt Dortmund kassierte - heruntergerechnet auf alle zugelassenen Pkw - 27,75 Euro pro Auto - insgesamt sieben Millionen Euro. Platz Eins im Ranking ging an Stuttgart. Die Autostadt verdiente 2012 7,9 Millionen Euro allein durch Radarkontrollen.
Foto: dpaSelbstfahrende Autos gefährden Einnahmequelle
Dadurch, dass selbstfahrende Autos sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten - im Gegensatz zum Autofahrer, werden die Kommunen nach Ansicht der Senioren Union der CDU zukünftig auf Millionensummen von Bußgeldern verzichten müssen. 90 Prozent der derzeitigen Einnahmen von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr aus Verwarnungs- und Bußgeldern würden dann entfallen, sagt der Verbandsvorsitzende Otto Wulff. Die Kommunen sollten deshalb vorbeugen, mahnte Wulff. „Verkehrsüberwachung mit Starenkästen wird sich in Zukunft nicht mehr lohnen. Die Kommunen sollten sich schon heute auf Sparmaßnahmen verständigen.“
Foto: dpaNeue Technik ohne Blitz
In vielen deutschen Bundesländern blitzen die "Blitzer" überhaupt nicht mehr, denn seit Juni 2014 führten Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Thüringen und Bayern das System TraffiStar 330 ein. Die Anlage soll bei Tag und Nacht scharfe Bilder liefern, ohne den Fahrer durch einen Blitz zu blenden. Bei der sogenannten Robot Black Flash Technologie kommt ein Infrarot-Blitz zum Einsatz, der für das menschliche Auge fast unsichtbar ist. Außerdem berechnet der TraffiStar 330 die Geschwindigkeit der Fahrzeuge anhand des Wegs, den das Auto in einer bestimmten Zeit zurückgelegt hat. Kritiker sagen jedoch, dass bei dieser Technologie der "Erziehungseffekt" wegfalle, weil der Raser erst beim Öffnen des Bußgeldbescheids von seiner Geschwindigkeitsübertretung erfährt.
Foto: JENOPTIK AGStrecken- statt Momentaufnahme
Ähnlich wie der "Blitzer ohne Blitz" funktioniert der neue Streckenradar: Die Geschwindigkeit eines Autofahrers wird über einen längeren Abschnitt kontrolliert. Dafür fotografiert eine Kamera jedes Fahrzeug am Beginn des Abschnitts von hinten. Am Streckenende wird das Auto erneut erfasst. Wenn ein Fahrzeug die Strecke in einer Zeit zurücklegt, die nur durch die Übertretung des Tempolimits erreicht werden kann, wird das Fahrzeug von vorne geblitzt. In Niedersachsen sollte im Frühjahr 2015 ein etwa 18 Monate langer Feldversuch mit der Technologie starten. Dort werden die Fahrer deutlich auf diese Form der Kontrolle hingewiesen. Erfahrungen mit der Technologie gibt es bereits im europäischen Ausland.
Foto: dpaStreit um Blitzer-Warnungen
Spezielle Smartphone-Apps und die meisten Navigationssysteme können den Fahrer vor Radarkontrollen warnen. Das möge lehrreich sein, ist beides aber auch „ganz klar illegal“, so der Hamburger Anwalt Uwe Toben, Experte für Verkehrsstrafrecht. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet den Einsatz von technischen Geräten, die „dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Warum das so ist und ob das auch für das Handy gilt, ist nicht sicher, denn der entsprechende Paragraf ist älter als jedes Smartphone und Navigationsgerät. Entsprechend wirbt etwa der Navigationshersteller Tomtom auf seiner Website für seinen Warnservice. Während das kritisiert wird, ist eine Art der Blitzer-Warnung vom Gesetzgeber eindeutig erlaubt: Radiosender dürfen nämlich vor Radarfallen warnen.
Foto: Blumenbüro Holland/dpa/gmsSo teuer wird es
Wer bis zu 20 Sachen zu schnell unterwegs ist, muss nur mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. Ab 21 Stundenkilometern zu viel steigt die Höhe des Verwarngeldes schon auf 70 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Den kompletten Bußgeldkatalog gibt es hier.
Foto: dpaWann Führerschein-Entzug droht
Wer nicht nur ein paar Stundenkilometer drüber liegt, sondern deutlich mehr, dem droht ein Fahrverbot: Außerorts gilt: Wer 41 oder mehr über dem Limit fährt, muss sein Auto für mindestens einen Monat stehen lassen. Innerhalb einer Gemeinde gibt es schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Foto: dpaFotos kein Beweismittel
Einen Haken hat die Radarkontrolle per Foto für die Polizei: Mittlerweile gelten Fotos, die Blitzgeräte aufgenommen haben, nicht mehr als Beweismittel, weil sie gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verstoßen. Wer also einen bösen Brief samt Foto bekommt, kann - trotz gestochen scharfem Foto - behaupten, nicht zu wissen, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.
Foto: dpaDer Bund will die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Kommunen erleichtern, um Unfallgefahren zu verringern. Dafür sollen die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen gesenkt werden, wie das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Länder und Kommunen sollen einfacher auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können. Bisher muss dafür konkret nachgewiesen werden, dass es sich um einen gefährlichen Unfallschwerpunkt handelt.
Minister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch): „Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können.“ Die Verkehrsminister der Länder machen sich seit längerem für mehr Tempo-30-Zonen stark. Dobrindt hatte eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung bereits in Aussicht gestellt.
Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder künftig von einer Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden dürfen, wenn sie auf einem Gehweg fahren. Dies ist Erwachsenen bisher verboten. Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, soll die Nutzung von Radwegen erlaubt werden können.