Arbeitsmarkt Großteil der Bundesrichter haben Nebentätigkeiten

Die Richter an deutschen Bundesgerichten gehen im großen Stil Nebenbeschäftigungen nach. Das berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer aktuellen Ausgabe.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Budnesrichter Quelle: dapd

Wie eine Abfrage des Magazins bei allen Bundesgerichten ergab, üben 73 Prozent der Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof Nebentätigkeiten aus, am Bundesverwaltungsgericht sind es 85 Prozent, am Bundesfinanzhof 97 Prozent und am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht jeweils 100 Prozent (alle Zahlen für 2012). Den mit Abstand höchsten Nebenverdienst hatten die Richter am Bundesfinanzhof mit durchschnittlich 28.200 Euro pro Kopf im Jahr 2012. Es folgen das Bundesarbeitsgericht (16.400 Euro), der Bundesgerichtshof (10.500 Euro) und das Bundessozialgericht (10.100 Euro), Schlusslicht ist das Bundesverwaltungsgericht mit lediglich 3500 Euro. Lediglich die Richter am Bundesverfassungsgericht gehen keiner Nebentätigkeit nach.

Der frühere Bundesinnenminister und FDP-Rechtspolitiker Gerhart Baum zeigte sich erstaunt über das Ausmaß der Nebentätigkeiten. „Ich sehe die hohen Quoten mit größter Skepsis“, sagte Baum der WirtschaftsWoche. „Es finden Grenzüberschreitungen statt, die zu hohen Nebeneinkünften führen.“

Die Herkunft der Erlöse ist stark unterschiedlich. Viele Richter lehren an Hochschulen oder schreiben wissenschaftliche Veröffentlichungen. Einnahmen haben einige Richter aber auch aus bezahlten Vorträgen und privaten Schiedsgerichten. Auch der Verkauf von Urteilen an juristische Datenbanken und Fachverlage ist eine Einnahmequelle.

Das Bundesjustizministerium sieht dienstliche Interessen dennoch nicht beeinträchtigt. „Die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen in besonderem Maße die Grundsätze der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unbefangenheit von Richtern“, teilte der parlamentarische Staatsekretär Christian Lange auf Anfrage des Magazins mit, „das differenzierte und sachgerechte Regelungswerk hat sich bewährt.“

An den 24 Oberlandesgerichten haben nach Recherchen der WirtschaftsWoche weit weniger Richter Nebentätigkeiten und diese zumeist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren. Allerdings gibt es auch hier einzelne Ausnahmen. Ein Richter des OLG Hamm verdiente etwa 2012 mit einem einzigen privaten Schiedsgerichtsverfahren zwischen zwei Vertragsparteien 51.000 Euro nebenbei. Am OLG Frankfurt betrug der höchste Nebentätigkeitserlös eines Richters 34.400 Euro, am OLG Köln 27.500 Euro.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%