Arbeitsministerium Hubertus Heil will Hartz-IV-Sonderleistungen überprüfen

Mit der Anpassung der Hartz-IV-Sätze will Hubertus Heil die Sonderbedarfe überprüfen. Diese sollen bei Engpässen in besonderen Situationen helfen.

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SPD: Hubertus Heil will Hartz-IV-Sonderleistungen überprüfen Quelle: dpa

Berlin Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet damit, dass Hartz-IV-Empfänger auch Anfang nächsten Jahres wieder etwas mehr Geld bekommen. „Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Es bleibt für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehen Mechanismus“, sagte Heil der „Rheinischen Post“ (Freitag). Er erwarte, dass es zum 1. Januar 2019 zu Erhöhungen komme.

„Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss“, kündigte der Minister an. „Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern.“

Die Hartz-IV-Sätze werden regelmäßig angepasst, die Fortschreibung erfolgt auf der Basis von Preisen für den täglichen Bedarf sowie der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung. Sie soll Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben lassen. Anfang dieses Jahres stieg der monatliche Regelsatz für Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro. Für Paare gibt es seither statt 368 Euro 374 Euro pro Partner.

Heil hatte in den vergangenen Tagen angekündigt, dass er auch prüfen will, welche Sanktionen noch sinnvoll sind. Auch dabei soll es aber nur um einzelne Bestimmungen gehen, wie er jetzt deutlich machte.

„Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich nicht an die Regeln halten, geben können“, betonte Heil. „Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten.“ Er plädiere für eine Vereinheitlichung. „Für fragwürdig halte ich es zudem, dass derzeit auch Kosten der Unterkunft sanktioniert werden können. Das sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein.“

Derzeit können Hartz-IV-Empfängern die Bezüge gekürzt werden, wenn sie etwa Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen. Dabei wird gegen jüngere Menschen unter 25 Jahren härter vorgegangen als gegen ältere.

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