Besoldung BDK-Chef geht rechtlich gegen Hamburger Polizei vor

Die Hamburger Polizei zahlt die Hälfte der Besoldung des BDK-Chefs André Schulz. Dass dieser allerdings vollständig für die Gewerkschaft arbeite, stößt sauer auf. Er müsse auch für das LKA tätig sein.

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Die Hamburger Polizei zahlt 50 Prozent des Solds von BDK-Chef André Schulz. Quelle: dpa

Hamburg Im Streit um die Bezüge von Polizei-Gewerkschaftern hat der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, rechtliche Schritte gegen die Hamburger Polizei angekündigt. „Die Prüfung unseres Rechtsanwalts hat ergeben, dass diese übereilte Entscheidung höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist“, sagte Schulz nach der Änderung seiner Besoldungsregelung dem „Spiegel“.

Schulz wird seit Januar 2014 zu 50 Prozent von der Hamburger Polizei bezahlt. Er arbeitet aber nach eigenen Angaben zu 100 Prozent für die Gewerkschaft. Die Hamburger Polizei hatte am Mittwoch mitgeteilt, Polizeipräsident Ralf Martin Meyer habe entschieden, diese Praxis umgehend zu beenden.

Hamburg schreibt Schulz laut „Spiegel“ rückwirkend zum 1. März vor, die Hälfte seiner Arbeitszeit – also 20 Stunden pro Woche – auch für das Landeskriminalamt (LKA) tätig zu sein. Ein Polizeisprecher sagte dem Magazin, Meyer habe eine Überprüfung des Falls eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sei.

In Nordrhein-Westfalen soll der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, mehr als zehn Jahre lang ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht als solcher gearbeitet haben. Zudem soll er ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Gegen den 60-Jährigen wird deswegen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

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