Brennelementesteuer Klatsche mit Vorwarnung

Die Extra-Steuer für die Betreiber von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundgesetz. Die Brennelemente-Abgabe hat den Umbau der deutschen Energieversorgung auch wenig befördert.

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Bundesverfassungsgericht kippt Atomsteuer

Das Urteil der Verfassungsrichter muss der Bundesregierung längst klar gewesen sein: Die Steuer auf Brennstäbe aus Atomkraftwerken, die Anfang 2011 noch vor Fukushima eingeführt wurde, verstößt gegen das Grundgesetz. Es ist eine Klatsche gegen eine dilettantische Politik der damals schwarz-gelben Regierung.

Sie sollte eine gleichzeitig beschlossene längere Laufzeit für die Kernkraftwerke begleiten und so gesellschaftlich akzeptabler machen. Die Erzeuger sollten irgendwie an den Folgekosten der Technik beteiligt werden, die bisher der Allgemeinheit zugewiesen waren. Doch die Steuer war handwerklich schlecht gemacht. Auch vollzog die Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kurze Zeit später eine totalen Schwenk und wollte nach Fukushima dann lieber doch wieder schneller aus der Atomkraft aussteigen.

Ende 2016 lief die Steuer aus – sie brachte dem Bund insgesamt 6,3 Milliarden Euro ein, die nun wahrscheinlich zurückgezahlt werden müssen. Von Anfang an war die Regierung fragwürdig unterwegs, wie die Richter nun feststellten: Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals in einem Reaktor zum Einsatz kamen.

Welche deutschen Atomkraftwerke demnächst vom Netz gehen

Offiziell deklarierte der Bund das als Verbrauchsteuer. Ist es gar nicht, heißt es in Karlsruhe, weil die an den Verbrauch eines Gutes gekoppelt ist und meistens auch indirekt erhoben wird, also beim Hersteller oder Händler. Ist es keine solche Verbrauchsteuer, hat der Bund gar kein Recht, eine solche Abgabe „zu erfinden“.

Von Anfang an war die Regierung uneins gewesen, warum die Steuer eigentlich genau erhoben wird: Für den Etat und die Schuldentilgung (argumentierte Finanzminister Wolfgang Schäuble), für die Forschung und den Ausbau der erneuerbaren Energien (verlangte der damalige Umweltminister Norbert Röttgen), für die Sanierung etwa des Atomlagers Asse, für die bisher die Allgemeinheit aufkommt (forderten Umweltverbände).

Umweltpolitiker forderten noch 2016, die Steuer unbefristet zu erheben. Schließlich blieben genug Folgekosten der Atomkraft an den Bürgern und Steuerzahlern hängen, statt von den Erzeugern der Kernkraft beglichen zu werden. Damals hatten Umweltschützer Gefallen an dem Geld gefunden, auch wenn sie nach dem Urteil aus Karlsruhe heute die schwarz-gelbe Regierung wegen des schlechten Handwerks kritisieren.

Schon voriges Jahr traten die Energiekonzerne zunehmend selbstbewusst gegen die Steuer auf. Finanzgerichte hatten ihre Rechtmäßigkeit angezweifelt und die Entscheidung nach Karlsruhe weitergeleitet. Zudem ließen sich die Kosten am Ende ganz legal drücken. Die Kraftwerksbetreiber verzichteten, wo es eben ging, im vorigen Sommer darauf, wie sonst die Brennstäbe auszutauschen. Sie verlegten den Termin einfach in dieses Jahr und sparten einen dreistelligen Millionenbetrag.

Den Atomausstieg hat die Steuer wohl weder angetrieben noch behindert, der Umbau der großen Energieunternehmen in Deutschland hätte auch so angestanden. Hier hat das 2011 forcierte Ende der Kernkraft gewirkt. Doch die Energiekonzerne E.On, RWE und EnBW können nun bei einer Rückzahlung durch den Staat ein Stück anders agieren als ohne die Milliarden. Vattenfall ist weniger betroffen, weil der Konzern seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz hat.

Der Umwelt und der Energiewende wurde durch die Steuer jedenfalls kaum geholfen.

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