Bundesrechnungshof Mehr als 100.000 Arbeitslose sollen nicht erfasst worden sein

Viele Arbeitslose sollen nicht als solche gezählt worden sein. Der Bunderechnungshof fordert nun die Nutzung regelmäßig autorisierter Prüfsysteme.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Mehr als 100.000 Arbeitslose sollen nicht erfasst worden sein Quelle: dpa

Berlin Nach Kritik an der Zählung von Arbeitslosen sollen die Jobcenter ihre Angaben nun regelmäßig überprüfen. Dazu sei eine entsprechende Weisung in Kraft getreten, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bei Bedarf sollten die Angaben korrigiert werden.

Der Bundesrechnungshof hatte Ende Februar auf umfangreiche mögliche Erfassungsfehler bei Hartz-IV-Empfängern aufmerksam gemacht. In einem bisher unveröffentlichten Bericht schrieben die Rechnungsprüfer damals, die Jobcenter hätten zuletzt rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet – 8,6 Prozent der Leistungsempfänger. Demnach wären rund 115.000 Arbeitslose nicht als solche erfasst worden.

Die Rechnungsprüfer zogen laut dem der dpa vorliegenden Bericht dabei bereits jene ab, die fälschlich und somit zuviel als arbeitslos registriert gewesen seien. Der Rechnungshof stützte sich auf eine Stichprobe von 770 Fällen in 219 Jobcentern.

Die neue Weisung verpflichte die Jobcenter, regelmäßig automatisierte Prüfsysteme zu nutzen, erläuterte die BA-Sprecherin. Gefunden werden sollten Fälle, in denen der Status oder die Daten von Betroffenen im IT-System der BA unplausibel oder unstimmig erschienen.

Die Weisung sei mit dem Bundesarbeitsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern abgestimmt. Im März hatte die „Bild“-Zeitung über die Kritik der Rechnungsprüfer berichtet. Damals hatte die BA Verbesserungen angekündigt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%