Bundestag Die Fronten beim Fiskalpakt sind verhärtet

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Wie der Schuldentilgungsfonds funktioniert

  • Ziel des Schuldentilgungsfonds:

    Der Sachverständigenrat selbst nennt den Fonds „eine Brücke in eine langfristige Stabilitätsordnung“. Sein Charakter ist eher ein präventiver denn der eines kurzfristiges Instruments gegen die Krise. Im Kern geht es darum, eine übermäßige Verschuldung der Euro-Länder jenseits einer Verschuldungsmarke von 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung in einem Zeitraum von 20 bis 25 Jahren auf Basis einer gemeinsamen Haftung abzubauen. Mit der Gründung eines solchen Fonds wäre nach Einschätzung des Rates „die klare, langfristige und glaubwürdige Verpflichtung aller teilnehmenden Länder für den Schuldenabbau“ gegeben - per se ein Signal auch an die Märkte.

  • Wie funktioniert der Fonds?
    Alle Schulden der Teilnehmerstaaten oberhalb der Marke von 60 Prozent der Wirtschaftleistung sollen in den Fonds eingebracht werden. Zu Beginn wird also für jedes Land ein konkreter Euro-Betrag an Schulden vertraglich festgelegt, den sie somit auslagern können. Gemessen an den Zahlen zum Ende 2011 könnte der Fonds eine Größenordnung von 2,3 Billionen Euro erreichen. Italien hätte mit fast einer Billion Euro den größten Anteil daran, Deutschland käme immerhin auf knapp 600 Milliarden Euro, so die Berechnungen des Sachverständigenrates. Die Schuldentilgungsfonds würde einerseits Anleihen ausgeben, um mit Einnahmen daraus die Teilnehmerländer zu refinanzieren. Für dieses Papiere würden die Länder gemeinsam haften. Dadurch ergäbe sich etwa für die Krisenländer ein Zinsvorteil bezogen auf die Refinanzierung der ausgelagerte Schulden. Für Länder wie Deutschland, das für kurzfristige Kreditaufnahmen derzeit praktisch keine Zinsen zahlen muss, wäre das Ergebnis jedoch eine Verteuerung. Auch die Zinskosten für Anleihen, die in Eigenregie ausgegeben werden, könnten steigen.

    Auf der anderen Seite verpflichten sich die Länder des Fonds zu Zahlungen. Die Höhe der jährlichen Zahlungen bemisst sich im Grundsatz am Volumen der ausgelagerten Schulden. Im ersten Jahr, das den Orientierungspunkt für die Zahlungen in den Jahren danach bildet, überweist das Land die anteilig auf seine eingebrachten Schulden entfallenden Zinszahlungen. Darüber hinaus muss der Staat zusätzlich ein Prozent für die Tilgung überweisen. Grundsätzlich ist angestrebt, die Zahlungen so anzusetzen, dass die Länder ihre ausgelagerten Schulden nach maximal 25 Jahren getilgt hat. Allerdings müssen sich die Problemländer Auflagen gefallen lassen im Gegenzug zu den Zinsvorteilen. Eine Möglichkeit wäre, dass sie die Tilgungszahlungen durch neue Steuern finanzieren müssen, oder dass sie Sicherheiten hinterlegen müssen.

    Die beiden Staaten verbleibenden Schulden sollten dann nicht mehr die Marke von 60 Prozent des BIP übersteigen. Abgesichert werden sollen die Schuldenbremsen in den nationalen Verfassungen. Der Fonds soll allen Euro-Ländern offenstehen, für die noch kein Hilfsprogramm gilt, so der Vorschlag der „Fünf Weisen“. Keine Kandidaten wären demnach Griechenland, Irland und Portugal. Sie sollten dem Fonds zwar formell beitreten können, ihre übermäßigen Schulden aber erst nach Abschluss ihres jeweiligen Anpassungsprogramms dorthin auslagern können.

  • Was unterscheidet den Fonds von Eurobonds?
    Die vom Schuldentilgungsfonds am Markt aufgenommenen Gelder sind zeitlich wie volumenmäßig begrenzt. Durch die Tilgungszahlungen an den Fonds schrumpft das Volumen der gemeinsam garantierten Anleihen nach und nach - ähnlich wie bei einem Hauskredit. „Der Tilgungsfonds schafft sich somit selbst ab“, so der Rat. Laufende Haushaltskredite müssen die Länder weiter in eigener Verantwortung finanzieren. Traditionelle Eurobonds sind dagegen auf Dauer angelegt und im Volumen unbegrenzt.

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