Wiesbaden/Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die Abschiebung des inhaftierten Terrorverdächtigen Haikel S. nach Tunesien abgelehnt. Das Gericht begründete am Montag in Karlsruhe seine Entscheidung damit, dass dem Mann in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe droht (2 BvR 632/18).
Hessen versucht schon seit längerem, den als Gefährder eingestuften Haikel S. in seine Heimat abzuschieben. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Auch in seinem Heimatland steht er unter Terrorverdacht, er soll unter anderem an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 beteiligt gewesen sein.
Der Mann war im Februar 2017 bei einer Anti-Terror-Razzia festgenommen worden und wehrt sich bislang erfolgreich dagegen, Deutschland verlassen zu müssen. Haikel S. sitzt derzeit in Hessen in Abschiebehaft.