Coronakrise Bundestag beschließt milliardenschwere Entlastung der Kommunen

Das Parlament will die Kommunen in der Coronakrise stärker entlasten. Auch die Insolvenzpflicht für Unternehmen wird bis Ende des Jahres verlängert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Bundestag will die Kommunen mit Milliarden Euro in der Coronakrise entlasten. Quelle: dpa

Der Bundestag hat angesichts der Coronakrise eine milliardenschwere Entlastung der Kommunen beschlossen. Zum einen kompensiert der Bund in diesem Jahr Gewerbesteuerausfälle in Milliardenhöhe. Zum anderen beteiligt er sich dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern.

Für beide Maßnahmen wurde am Donnerstabend eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Wegen der massiven Folgen der Coronakrise ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen eingebrochen.

Der Ausgleich dieser Mindereinnahmen führt nun für den Bund zu Mehrausgaben im Jahr 2020 in Höhe von 6,1 Milliarden Euro und für die Länder zu einer Mehrbelastung in Höhe von 4,8 Milliarden Euro. Die dauerhafte stärkere Beteiligung des Bundes an Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende kostet laut Gesetz mittelfristig rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Der Deutsche Städtetag hatte die Entlastungen bereits begrüßt – aber zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund gefordert.

Ab 2021 steigt zudem für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Reform der Kfz-Steuer. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Komponente wird gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet. Umweltschützer und die Grünen kritisierten, die Reform bringe dem Klimaschutz zu wenig.

Kritik an Kfz-Steuerreform

Zur Reform gehört auch, dass die bereits geltende Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird, sie soll bis längstens Ende 2030 andauern.

Um Klimaziele zu erreichen, müssen vor allem beim Verkehr Emissionen gesenkt werden. Zwar steigen auch durch höhere staatliche Kaufzuschüsse die Neuzulassungen von E-Autos, sie liegen aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Die Bundesregierung betonte, die Reform diene dem Klimaschutz, zugleich aber solle Mobilität bezahlbar bleiben. Bei der Kfz-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer. Sie bringt dem Bund pro Jahr rund neun Milliarden Euro ein.

Kritik kam von Umweltschützern und Grünen. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mit ihrer dürftigen Reform wird die Bundesregierung den Umstieg auf saubere E-Autos oder sparsamere Pkw kaum beschleunigen.“

Wegen der Coronakrise wird die Insolvenzpflicht weiter ausgesetzt. In Fällen der Überschuldung wird die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt, beschloss der Bundestag.

Die weitere Aussetzung gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. An der Maßnahme hatte es deutliche Kritik gegeben. So sagte der Chef der „Wirtschaftsweisen“, Lars Feld, in der ersten Phase der Krise sei es richtig gewesen, die Antragspflicht auszusetzen, weil viele Firmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen Liquiditätsprobleme gehabt hätten. „Die akute Phase ist aber vorbei. Deswegen macht es wenig Sinn, die Insolvenzantragspflicht länger auszusetzen und nicht überlebensfähige Firmen durchzuschleppen.“

Ebenfalls hat der Bundestag eine Reform des Batteriegesetzes beschlossen. Damit regelten die Parlamentarier am Donnerstag in Berlin vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Der Bundesrat muss auch noch zustimmen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht – allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%