Diesel Fahrverbote müssen kommen, weil die blaue Plakette fehlt

Diesel-Fahrverbote Quelle: Getty Images

Es ist ein guter Tag für die Gesundheit in Deutschland, aber das Urteil zu den Fahrverboten für Dieselautos stellt der Bundesregierung ein desaströses Zeugnis aus.

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Nach einer allerletzten Verzögerung ist das Bundesverwaltungsgericht dann doch zu einem klaren Urteil gekommen. Aus rechtlicher Sicht, so die Einschätzung, spricht nichts dagegen, dass die Bundesländer Durchfahrtverbote für Teile deutscher Städte verhängen. Das Urteil bezieht sich erstmal nur auf die beiden Städte Düsseldorf und Stuttgart, hat aber grundsätzliche Bedeutung. Die Maßstäbe, welche die Richter hier ansetzen, werden von nun an also überall gelten.

Es lohnt sich daher der Blick in die Details. Denn die Richter geben den Städten auch eine Beschränkung mit an die Hand. Verhältnismäßig müsse das Fahrverbot sein. Auf keinen Fall betroffen sein dürfen deshalb im Fall Stuttgart Dieselautos mit der Schadstoffklasse Euro 6. Selbst eine Einbeziehung der nächstälteren Klasse Euro 5 halten die Richter nur in Verbindung mit einer Übergangsfrist für angemessen. Erstmal, so schlagen sie deshalb vor, sollte das Verbot daher nur für Euro 4-Fahrzeuge gelten. Frühestens ab September 2019 dürften dann auch Euro-5-Fahrzeuge an der Durchfahrt gehindert werden.

Mit dem Spruch aus Leipzig ist zweierlei klar. Es wird tatsächlich bald in einzelnen Städten Fahrverbote geben. Aber die werden nicht so drastisch ausfallen, wie bisher befürchtet. Denn die Übergangsfrist für Euro-5-Fahrzeuge ist so gewählt, dass selbst die jüngsten verfügbaren Fahrzeuge dieser Klasse noch mindestens vier Jahre in Betrieb gewesen sein werden, wenn dann 2019 die Verbote für sie greifen. Zudem steht noch vollkommen in den Sternen, wie die Städte die Fahrverbote nun umsetzen. Nur für zwei Städte, Hamburg und Stuttgart, gibt es so konkrete Pläne als dass man hier tatsächlich von einem Durchfahrtsverbot ausgehen kann. In Hamburg bezieht es sich nur auf zwei Straßenabschnitte.

„Letzte Chance für Gesundheit und Mobilität“
Joachim Lang, Chef des Bundesverbands Deutsche Industrie Quelle: imago images
Achim Dercks, Chef des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Quelle: imago images
Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident Quelle: imago images
Matthias Wissmann, Präsident des Verbands der Automobilindustrie (VDA) Quelle: dpa
Andrea Nahles, SPD-Fraktionsvorsitzende Quelle: dpa
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks Quelle: dpa
Angela Merkel, Bundeskanzlerin Quelle: REUTERS

In allen anderen Städten beginnt nun das Gefeilsche. Denn die vom Gericht als verhältnismäßig definierten Einschränkungen beziehen sich explizit auf den Fall Stuttgart. So schmutzig wie dort ist die Luft ansonsten aber nur noch in München. Viele andere Städte dürften die Verhältnismäßigkeit deshalb für sich noch enger auslegen. Wo die Luft nicht so dreckig ist, darf man die Bürger auch nicht so stark einschränken. Fahrverbote könnten sich dann erstmal nur auf Euro-4-Fahrzeuge beziehen, einen sehr kleinen Bereich der Stadt umfassen oder nur an sehr wenigen Tagen im Jahr gelten.

Das Ergebnis wird daher langfristig keine Seite so richtig zufrieden stellen. Die Restwerte für Dieselautos werden jetzt noch schneller verfallen. Und die Luftqualität wird auch nicht in ein paar Wochen, sondern erst in einem oder zwei Jahren messbar besser werden. Trotzdem könnte es genügen, um das Ziel zu erreichen, an dem letztlich jedem Bürger gelegen ist: die Luftqualität in deutschen Städten langfristig zu verbessern. Damit ist dem Gericht genau das gelungen, was die Politik seit Jahren für unmöglich erklärt hat. Es hat einen Weg aufgezeigt, wie die Luftverschmutzung verringert werden kann. Ohne dabei die Verfassung zu brechen, Menschen zu enteignen oder die Volkswirtschaft zum Einsturz zu bringen.

Damit beendet das Gericht auch endlich die unsäglich lange Phase der Rechtsunsicherheit, der die Bundesregierung die Bürger ausgesetzt hat. Wie eine direkte Ohrfeige für die Bundesregierung nämlich liest sich das Urteil in der Passage, wo es um eine mögliche blaue Plakette geht. Eigentlich, so die Richter, hätte man das Problem nämlich mit einer solchen Plakette lösen müssen. Da sich die Bundesregierung der Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bis heute aber weigert, über eine solche Plakette auch nur zu diskutieren, bleibt den Städten nun nichts anderes mehr übrig als das rabiatere Fahrverbot.

Ein guter Tag für die Gesundheit in diesem Land. Und ein sehr peinlicher für die Bundesregierung.

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