Drohende EU-Klage Streit über Vorratsdatenspeicherung findet kein Ende

Das Justizministerium wies einen Gesetzesentwurf des Innenministeriums zurück. Dort heißt es wiederum, man sei bereits in einigen Punkten entgegengekommen. Noch in diesem Monat droht Deutschland eine Klage der EU.

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Netzwerkkabel an einem Server. Quelle: APN

Berlin Im Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich keine Einigung ab. Das Justizministerium wies am Montag einen Gesetzentwurf des Innenministeriums zu dem strittigen Thema zurück. "Wir sehen darin weder einen Kompromiss noch einen neuen Vorschlag", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums in Berlin. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte dagegen, Innenminister Hans-Peter Friedrich sei Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in mehreren Punkten entgegengekommen. So enthalte der Gesetzentwurf eine Klausel, die eine Anpassung an Veränderungen der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ermögliche, die derzeit überarbeitet wird.

Außerdem sei Friedrich bereit, sich gemeinsam mit Leutheusser-Schnarrenberger in Brüssel für eine vier- statt sechsmonatige Mindestspeicherfrist einzusetzen, sagte der Sprecher. Auch bei der Regelung zur Verwendung der Daten, also welche Behörden worauf zugreifen können, sei das Innenministerium gesprächsbereit.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass bisher unklar sei, wie die europäische Richtlinie am Ende aussehen werde. Ihre Sprecherin betonte auch am Montag, dass auf europäischer Ebene noch immer keine Handlungsfähigkeit hergestellt sei. Die bisherige EU-Richtlinie sieht vor, dass Telekom-Unternehmen Verbindungsdaten aller Bürger über Telefon oder E-Mail sechs Monate lang ohne Anlass speichern. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hingegen besteht darauf, dass die Daten nur im konkreten Verdachtsfall gespeichert bleiben. Sicherheitsexperten reicht dies nicht aus, da damit im Nachhinein keine Daten mehr gesichert und ausgewertet werden.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums droht noch in diesem Monat eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland, weil die Richtlinie bisher nicht umgesetzt wurde. Mit einer Entscheidung sei noch dieses Jahr oder spätestens Anfang 2013 zu rechnen. Ab da drohten spürbare Strafzahlungen von bis zu 59 Millionen Euro pro halbem Jahr, in dem die Vorgaben nicht umgesetzt seien.

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