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EnergieAmpel einigt sich auf milliardenschwere Finanzierung des Wasserstoff-Netzes

Experten schätzen die Kosten auf knapp 20 Milliarden Euro. Diese sollen allein von privaten Unternehmen bezahlt werden. Der Bund will allerdings Garantien übernehmen. 05.04.2024 - 16:38 Uhr

Die Ampel-Koalition hat sich auf die Finanzierungswege für den milliardenschweren Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes verständigt. Das Vorhaben könne nun in der nächsten Woche im Bundestag beraten und beschlossen werden, teilten die energiepolitischen Sprecher der drei Fraktionen am Freitag mit. Anders als noch in der Vorlage von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgesehen, soll das 10.000-Kilometer-Netz jetzt nicht schon 2032, sondern bis spätestens 2037 stehen.

Damit würden auch die Finanzierungslasten für die Betreiber gestreckt, betonte SPD-Expertin Nina Scheer. Zudem sollen im Pleitefall eines Betreibers nicht die anderen haften. „Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche“, sagte der FDP-Experte Michael Kruse.

Das Netz Industrie, Kraftwerke, Häfen und Speicher miteinander verbinden. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNP) schätzen die Kosten auf knapp 20 Milliarden Euro. Das Kernnetz soll grundsätzlich vollständig über Gebühren der Nutzer finanziert und von privaten Firmen aufgebaut werden. Zu gut 60 Prozent können bestehende Erdgas-Röhren umgewidmet werden, zum anderen Teil sind aber Neubauten nötig. Den Firmen wird dabei eine Eigenkapitalverzinsung von rund 6,7 Prozent vor Steuern zugesichert.

Wie bei Erdgas und Strom sollen die Leitungen durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden. Da es aber zunächst relativ wenige Abnehmer geben wird, will der Staat über die nächsten Jahre in Vorleistung gehen, um die Nutzung bezahlbar zu halten und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu fördern. Da die Regierung davon ausgeht, dass über die Jahre immer mehr Nutzer auf das Netz zugreifen werden, soll spätestens ab 2055 das sogenannte Amortisationskonto ausgeglichen sein. Sollte dann noch ein Fehlbetrag bestehen, müssen sich die Leitungsbetreiber dem Entwurf zufolge zu 24 Prozent an diesem beteiligen. Entgegen ersten Überlegungen soll der Bau also allein von der Privatwirtschaft – wenn auch mit Garantien des Bundes – gestemmt werden.

Mit den neuen Regelungen im EnWG wird es auch eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff geben. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

rtr
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